Regionalverband Ruhr / Ruhrparlament Transparent

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Fraktionsanfrage Antwort

Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der Fraktion B90/Die Grünen Einbindung der regionalen Kooperationsstandorte in den Regionalplan Ruhr

14/0085-1 22.02.2021 Verbandsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion B90/Die Grünen zur Einbindung regionaler Kooperationsstandorte in den Regionalplan Ruhr reagiert. Derzeit wird angestrebt, den Aufschlussbeschluss zum sachlichen Teilplan der regionalen Kooperationsstandorte im Juni 2021 durch die Verbandsversammlung fassen zu lassen. Dabei verfolgt die Verwaltung eine sogenannte Integrationslösung, bei der die textlichen und zeichnerischen Festlegungen des Teilplans vollständig in das spätere Gesamtkonzept des Regionalplans Ruhr übernommen werden sollen. Damit wird sichergestellt, dass der Regionalplan Ruhr die Inhalte des vorlaufenden Teilplans ohne Weißflächen oder widersprüchliche Altflächen aufnimmt.

Die Integration der Inhalte soll unmittelbar nach der Rechtskraft des sachlichen Teilplans, voraussichtlich Ende 2021, erfolgen. In Bezug auf das Beteiligungsverfahren geht die Verwaltung davon aus, dass die Integration noch vor der zweiten Offenlage des Regionalplans Ruhr abgeschlossen sein kann. Gegenstand dieser erneuten Beteiligung wird lediglich der geänderte Teil des Regionalplans Ruhr sein. Die Verwaltung begründet dies damit, dass durch die bereits durchgeführten Beteiligungsverfahren zum Gesamtplan und zum Teilplan ausreichendes Abwägungsmaterial vorliege. Die Ausgestaltung des sachlichen Teilplans habe bereits Anregungen aus der ersten Beteiligungsphase berücksichtigt.

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