Sachstand zu den gemäß § 9 Abs. 4 LPlG beschlossenen Jahresbauprogrammen 2025 für a) die Maßnahmen des Landesstraßenausbauplans b) den Um- und Ausbau von Landesstraßen bis 3 Mio. € Gesamtkosten je Maßnahme c) den Radwegebau an bestehenden Landesstraßen
14/2090 · Berichtsvorlage · 06.05.2025
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▶ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 14/2090 informiert über den Sachstand der Jahresbauprogramme für das Jahr 2025 gemäß § 9 Abs. 4 des Landesplanungsgesetzes (LPlG). Die Vorlage behandelt die Planung und Umsetzung von Maßnahmen in drei spezifischen Bereichen des Landesstraßennetzes.
Der erste Bereich umfasst die Maßnahmen des Landesstraßenausbauplans. Der zweite Bereich bezieht sich auf den Um- und Ausbau von Landesstraßen, sofern die Gesamtkosten pro Maßnahme bis zu drei Millionen Euro betragen. Der dritte Bereich betrifft den Bau von Radwegen an bereits bestehenden Landesstraßen.
Die Informationen werden im Rahmen der Sitzungen des Ausschusses für Mobilität am 3. Juni 2025 sowie des Planungsausschusses am 4. Juni 2025 vorgelegt. Die Vorlage wurde im Namen der Regierungspräsidenten der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster erstellt. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, den dargelegten Sachstand in den genannten Ausschüssen zur Kenntnis zu nehmen.
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