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Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Regionalplans Ruhr: Änderung eines Bereichs für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) auf dem Gebiet der Stadt Hattingen

14/2101 · Beschlussvorlage · 09.05.2025 · Verbandsausschuss

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert
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Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) soll über den Aufstellungsbeschluss zur zweiten Änderung des Regionalplans Ruhr entscheiden. Gegenstand der Vorlage ist die Umwidmung eines etwa 12 Hektar großen Bereichs in der Stadt Hattingen. Konkret wird vorgeschlagen, eine Fläche, die bisher als Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) ausgewiesen war, in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) umzuwandeln.

Die Änderung betrifft ein ehemaliges Produktionsgelände der Firma Orenstein & Koppel westlich der Nierenhofer Straße. Ziel des Vorhabens ist die Revitalisierung der weitgehend brachliegenden Fläche durch die Schaffung eines neuen, innenstadtnahen Stadtquartiers. Geplant sind eine Mischung aus Wohn- und Gewerbenutzungen sowie die Bereitstellung von Grün-, Frei- und Erholungsflächen sowie neuer Infrastruktur.

Im Rahmen einer Vorprüfung wurde festgestellt, dass die geplante Änderung keine erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt oder das Klima erwarten lässt, weshalb kein separater Umweltbericht erforderlich ist. Das Aufstellungsverfahren sieht eine sechswöchige Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen öffentlichen Stellen vor. Die entsprechenden Unterlagen werden online sowie in Druckform beim Regionalverband ausgelegt. Für den Regionalverband entstehen durch dieses Verfahren keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen.

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Beratungen

18. Sitzung des Planungsausschusses
04.06.2025
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