Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Regionalplans Ruhr: Änderung eines Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereichs (AFAB) mit den überlagernden Zweckbestimmungen Regionaler Grünzug (RG) und teilweise Bereich zum Schutz der Natur (BSN) in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) auf dem Gebiet der Stadt Bottrop
14/2102 · Beschlussvorlage · 09.05.2025 · Verbandsausschuss
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- Anlage 2 als PDF ↗ · 20250513153734-0
- Anlage 3 als PDF ↗ · 20250509113732-2
- Anlage 4 als PDF ↗ · 20250509113735-3
- Anlage 5 als PDF ↗ · 20250509113740-4
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr plant die Aufstellung der dritten Änderung des Regionalplans Ruhr. Im Zentrum steht dabei die Umwidmung eines etwa 3,9 Hektar großen Gebiets in der Stadt Bottrop. Ein bisher als Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich ausgewiesenes Areal, das zudem dem Regionalen Grünzug sowie teilweise dem Bereich zum Schutz der Natur unterliegt, soll in einen Allgemeinen Siedlungsbereich umgewandelt werden.
Hintergrund dieses Vorhabens ist die Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen für den Neubau einer Feuer- und Rettungswache an der Josef-Albers-Straße. Die Stadt Bottrop begründet den Antrag damit, dass die bestehende bauliche Substanz der Feuerwehr, die größtenteils aus den Jahren 1972 und 1992 stammt, den aktuellen technischen Anforderungen sowie den modernen Standards im Rettungsdienst nicht mehr gerecht wird.
Das Aufstellungsverfahren sieht eine sechs wöchige Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen öffentlichen Stellen vor. Die entsprechenden Entwurfsunterlagen werden online sowie in Druckform beim Regionalverband zur Einsicht bereitgestellt. Eine bereits durchgeführte Umweltprüfung bewertet die Änderung als raumordnerisch verträglich und vereinbar mit den Zielen der Raumordnung. Direkte Auswirkungen auf das Klima werden durch die bloße Änderung des Regionalplans nicht erwartet, da diese erst im Zuge der nachfolgenden Bauleitplanung entstehen können.
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