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Antwort zur Anfrage: Wasserstraßen im Ruhrgebiet - Verfügbarkeit und Perspektive

14/1056-1 · Fraktionsanfrage Antwort · 09.06.2023

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Die CDU-Fraktion im Ruhrparlament hat im Rahmen einer Anfrage den aktuellen Zustand sowie die künftige Entwicklung der Wasserstraßen im Verbandsgebiet erfragt. Dabei standen die Nutzbarkeit, der Stand von Ausbauprojekten und mögliche Herausforderungen durch den Regionalplan Ruhr bis zum Jahr 2035 im Fokus.

Nach Angaben der Regionalplanungsbehörde ist die Nutzung der Wasserstraßen derzeit uneingeschränkt möglich, da stets mindestens eine Schleusenkammer zur Verfügung steht. Die Ausbauarbeiten am Datteln-Hamm-Kanal sowie an der Oststrecke des Rhein-Herne-Kanals werden fortgesetzt und an die Anforderungen der Internationalen Gartenausstellung (IGA) 2027 angepasst.

Im Entwurf des Regionalplans Ruhr sind verschiedene Binnenwasserstraßen wie der Rhein, die Ruhr sowie Kanäle wie der Dortmund-Ems-Kanal und der Wesel-Datteln-Kanal festgeschrieben. Zwar wurden im Beteiligungsverfahren Bedenken geäußert, dass regionale Freiraumfestlegungen die Nutzung als Bundeswasserstraßen einschränken könnten, die Regionalplanungsbehörde stellte jedoch klar, dass diese Befürchtungen unbegründet sind. Die Funktion der Bundeswasserstraßen bleibt auch bei Überschneidungen mit regionalen Grünzügen gewahrt. Aus den Maßnahmen des Bundesverkehrswegeplans und den Festlegungen des Regionalplans ergeben sich nach aktuellem Stand keine planungsrechtlichen Konflikte.

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