Antwort auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Flächenentwicklungen durch den Regionalplan Ruhr
✦ KI-Zusammenfassung
In einer Antwort auf eine Fraktionsanfrage der Bündnis 90/Die Grünen zur Flächenentwicklung durch den Regionalplan Ruhr erläutert die Regionaldirektion die Voraussetzungen für Stadtentwicklungsprojekte. Projekte, die Bauleitplanverfahren erfordern und den Zielen der aktuell geltenden Regionalpläne entgegenstehen, können grundsätzlich nur über Regionalplanänderungsverfahren oder nach dem Inkrafttreten des neuen Regionalplans Ruhr umgesetzt werden.
Seit 2018 wurden parallel zum Aufstellungsverfahren des Regionalplans Ruhr acht Regionalplanänderungsverfahren sowie das Verfahren zur Aufstellung des Sachlichen Teilplans Regionale Kooperationsstandorte abgeschlossen. Zwei weitere Regionalplanänderungen befinden sich derzeit im Verfahren oder werden in Kürze eingeleitet. Diese Verfahren dienen der Unterstützung kommunaler Planungsprozesse und ermöglichen die Realisierung konkreter städtebaulicher Projekte. Durch Abstimmungen mit den Kommunen wurden Lösungsansätze gefunden, um städtebauliche Entwicklungsabsichten bis zum Inkrafttreten des neuen Regionalplans Ruhr weiterzuverfolgen.
Die Regionaldirektion informiert die verbandszugehörigen Kommunen über die von der Verbandsversammlung abgestimmten Verfahrensschritte. Eine Zusage für eine baldige Aufstellung des Regionalplans wurde aufgrund verfahrensimmanenter Unwägbarkeiten nicht gegeben.
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