Verzicht auf die Darstellung von BSAB-Flächen im Regionalplan Ruhr
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündlagnis 90/Die Grünen hat im Regionalverband Ruhr eine Anfrage zur künftigen Darstellung von Flächen für den Abbau oberflächennaher Bodenschätze (BSAB) im Regionalplan Ruhr gestellt. Gegenstand der Drucksache 14/0416 ist die Frage, welche rechtlichen Konsequenzen ein Verzicht auf die Ausweisung dieser Flächen als Vorranggebiete mit der Wirkung von Eignungsgebieten hätte.
Hintergrund der Anfrage sind aktuelle Diskussionen zum Kiesabbau im Kreis Wesel. Die Fraktion bittet die Verwaltung um Klärung der Rechtsgrundlagen und der Rahmenbedingungen, unter denen ein Abbau von Kies und Kiessand ohne diese spezifische Darstellung im Regionalplan stattfinden könnte. Dabei wird insbesondere nach der daraus resultierenden regionalplanerischen Steuerungswirkung gefragt.
Des Weiteren wird die rechtliche Situation untersucht, falls die Festlegungen zu den BSAB-Flächen in einen nachgelagerten sachlichen Teilplan ausgegliedert werden. Die Anfrage umfasst Fragen zur Rechtswirkung während der Übergangsphase zwischen dem Inkrafttreten des Regionalplans Ruhr und dem Inkrafttreten eines solchen Teilplans sowie zur Integration dieses Teilplans in den übergeordneten Regionalplan.
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