Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Regionalplans Ruhr: Änderung eines Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereichs (AFAB) in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) auf dem Gebiet der Stadt Waltrop
14/2115 · Beschlussvorlage · 13.05.2025 · Verbandsausschuss
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- Anlage 2 als PDF ↗ · 20250522083427-0
- Anlage 3 als PDF ↗ · 20250519082318-0
- Anlage 4 als PDF ↗ · 20250522133620-0
- Anlage 5 als PDF ↗ · 20250513140652-0
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr berät über den Aufstellungsbeschluss zur vierten Änderung des Regionalplans Ruhr. Im Zentrum der Vorlage steht die Änderung eines etwa 3,2 Hektar großen Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereichs in einen Allgemeinen Siedlungsbereich auf dem Gebiet der Stadt Walttrop.
Ziel dieser Planänderung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau einer Feuer- und Rettungswache an der Recklinghäuser Straße zu schaffen. Die derzeitige Wache in der Große-Geist-Straße stammt aus den 1980er Jahren und stößt aufgrund begrenzter Flächen sowie veränderter technischer Anforderungen und gesetzlicher Vorgaben zum Arbeitsschutz an ihre Kapazitätsgrenzen.
Das Aufstellungsverfahren sieht eine sechs-wöchige Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen öffentlichen Stellen vor. Die Entwürfe sowie die Begründung werden auf den Internetseiten des Ruhrparlaments und der Regionalplanungsbehörde veröffentlicht. Eine Umweltprüfung wurde im Rahmen des Verfahrens durchgeführt, wobei die Belange des Klimaschutzes und der Klimaanpassung im Umweltbericht bewertet wurden. Direkte Auswirkungen auf das Klima werden durch die Änderung des Regionalplans selbst nicht erwartet, da diese erst durch die nachfolgende Bauleitplanung entstehen. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt des Regionalverbands werden in der Vorlage als nicht erforderlich angegeben.
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