Antwort auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Kulturmarketing des RVR
14/1332-1 · Fraktionsanfrage Antwort · 13.11.2023
▶ KI-Zusammenfassung
Die Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen befasst sich mit dem Kulturmarketing des Regionalverbandes Ruhr (RVR). Gemäß den Förderrichtlinien zur regionalen Kulturförderung sind die Fördernehmenden verpflichtet, das RVR-Logo bei allen projektbezogenen Veröffentlichungen und Werbemaßnahmen deutlich erkennbar abzubilden. Die Verwaltung stellt das Logo in verschiedenen digitalen Formaten zur Verfügung und prüft die ordnungsgemäße Verwendung anhand von Belegexemplaren wie Flyern oder Plakaten.
Hinsichtlich der Nutzung zusätzlicher Marketinginstrumente, etwa Banner oder Flaggen, weist die Verwaltung auf den Unterschied zwischen Zuwendungen und Sponsoring hin. Sollten Förderungen mit Marketinggegenleistungen verknüpft werden, müssten die damit verbundenen steuerlichen Folgen, insbesondere die Umsatzsteuerpflicht, budgetär berücksichtigt werden.
Unabhängig davon plant die Verwaltung eine Erweiterung der Bekanntmachung der regionalen Kulturförderung. Dazu gehören die Überarbeitung der RVR-Internetseite, die verstärkte Querverweise auf verschiedene Förderprogramme sowie der Ausbau der Kommunikation über soziale Medien zur Ankündigung von Einreichungsfristen. Zudem werden regelmäßige Netzwerkveranstaltungen für Fördernehmende sowie erweiterte Beratungsangebote als mögliche Maßnahmen angeführt, wobei für deren Umsetzung zusätzlicher Personalaufwand und Sachkosten anfallen würden.
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