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Versorgungszeitraum für die Abgrabungsbereiche für Rohstoffe im Entwurf des Regionalplans Ruhr

14/0504 · Fraktionsanfrage · 14.02.2022

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Die Fraktion DIE LINKE hat im Regionalverband Ruhr eine Fraktionsanfrage zum Entwurf des Regionalplans Ruhr eingereicht. Im Fokus der Anfrage steht die Festlegung des Versorgungszeitraums für Abgrabungsbereiche von Rohstoffen, insbesondere Kies. Die Fraktion weist auf unterschiedliche Angaben zu diesem Zeitraum hin: Während Landeswirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart von einem Zeitraum von 27 Jahren sprach, geht die Verwaltung von 25 Jahren aus, was der Vorgabe des Landesentwicklungsplans entspricht. Es wird um Klärung gebeten, welcher Zeitraum der Planung zugrunde gelegt wird und ob Flächen zurückgenommen werden können, sofern ein längerer Versorgungszeitraum gewährleistet ist.

Zudem thematisiert die Anfrage die Änderung der Mindestmächtigkeit bei Kies- und Kiessandvorkommen von bisher 20 auf nun 15 Meter. Die Begründung im Entwurf des Regionalplans verweist hierbei auf potenziell höhere Investitionskosten für Unternehmen. Die Fraktion bittet um Auskunft über die rechtliche Grundlage dieses Kriteriums sowie dessen konkrete Größenordnung und Ermittlungsmethode. Darüber hinaus wird nach dem Verhältnis dieser Regelung zu einem Gutachten zur Nachauskiesung alter Gewinnungsstätten im Kreis Wesel gefragt und um Informationen darüber gebeten, welche der im Plan verzeichneten Flächen eine Mächtigkeit von mehr als 15 Metern aufweisen.

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