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Nachnutzungskonzepte als Ziele der Raumordnung

14/0513 · Fraktionsanfrage · 16.02.2022

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KI-Zusammenfassung

Mit der Fraktionsanfrage 14/0513 befasst sich die Fraktion der Grünen im Ruhrparlament mit der Integration von Nachnutzungskonzepten für BSAB-Flächen als verbindliche Ziele der Raumordnung in den Regionalplan Ruhr. Grundlage ist ein Beschluss der Verbandsversammlung, wonach diese Konzepte über Regionalplanänderungsverfahren gesichert werden sollen, nachdem zunächst der Feststellungsbeschluss zum aktuellen Regionalplan erfolgt ist.

Die Anfrage adressiert verschiedene rechtliche und planerische Fragestellungen. Es wird nach den Rechtsvorschriften gefragt, die eine solche verbindliche Festlegung ermöglichen. Zudem wird untersucht, ob durch die zeitliche Differenz zwischen dem Feststellungsbeschluss und der Wirksamkeit der Planänderungen Regelungslücken entstehen könnten, die der Kiesindustrie bei Abgrabungen ohne Nachnutzungskonzept genutzt werden können.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Abgrenzung zwischen Raumordnung und Bauleitplanung sowie der Vermeidung von Kompetenzüberschreitungen durch zu detaillierte Vorgaben in den Nachnutzungskonzepten. Die Verwaltung wird um eine Handreichung für Kommunen gebeten, um rechtliche Risiken zu minimieren. Abschließend werden die planerischen Methoden zur Abwägung verschiedener Konzepte sowie der Zeitplan für die Erarbeitung von Prüfkriterien und deren Implementierung in den Regionalplan Ruhr erfragt.

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