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Antwort auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Zeitplan der ersten Änderung des Regionalplans Ruhr zur Festlegung von Windenergiebereichen

14/1400-1 · Fraktionsanfrage Antwort · 18.01.2024

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Die Regionalplanungsbehörde des Regionalverbands Ruhr arbeitet derzeit an der ersten Änderung des Regionalplans Ruhr zur Festlegung von Windenergiebereichen. Für das Frühjahr 2024 sind die frühzeitige Unterrichtung sowie das Scoping geplant. In diesem Zeitraum sollen zudem die Suchräume mit den betroffenen Kommunen, Kreisen und Fachbehörden beraten werden. Es wird angestrebt, den Entwurf der Planänderung bis zum Sommer 2024 fertigzustellen, damit die Verbandsversammlung im dritten Quartal 2024 den Aufstellungsbeschluss fassen kann. Ein anschließendes Beteiligungsverfahren von mindestens einem Monat ist vorgesehen.

Ein abschließender Feststellungsbeschluss wird für Mitte 2025 angestrebt, sofern die Auswertung der Stellungnahmen bis zum ersten Quartal 2025 abgeschlossen werden kann und keine erneute Offenlage erforderlich ist. Die Dauer des Verfahrens kann durch rechtliche Änderungen auf Bundes- oder EU-Ebene beeinflusst werden. Zur personellen Unterstützung beim Ausbau der Windenergie wurden zwei neue Stellen geschaffen, von denen eine voraussichtlich zum 1. April 2024 besetzt wird.

Bezüglich des Landesentwicklungsplans (LEP) NRW geht die Landesplanungsbehörde davon aus, dass die Frist zur Festlegung regionaler Teilflächenziele bis zum 31. Mai 2024 durch die zweite LEP-Änderung eingehalten werden kann. Eine Anhörung im Landtag ist für den 31. Januar 2024 angesetzt.

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