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Auswirkungen des Wind-an-Land-Gesetzes auf das RP-Verfahren

14/0795 · Fraktionsanfrage · 18.10.2022

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KI-Zusammenfassung

Die Fraktion der AfD hat im Regionalverband Ruhr eine Anfrage zum Einfluss des Wind-an-Land-Gesetzes auf das laufende Aufstellungsverfahren des Regionalplans eingereicht. Grundlage der Anfrage ist eine Information der Verwaltung vom 13. September 2022, wonach das Gesetz keine Auswirkungen auf das aktuelle Verfahren habe und Flächen für die Windenergie über nachgelagerte Prozesse gesichert werden könnten.

Da das Wind-an-Land-Gesetz zum 1. Januar 2023 in Kraft tritt, das Ende der dritten Offenlage des Regionalplans jedoch noch nicht absehbar ist, hinterfragt die Fraktion die Notwendigkeit möglicher Anpassungen im laufenden Prozess. Die Anfrage bezieht sich auf die Frage, ob die Verwaltung eine vierte Offenlage ausschließen kann oder ob Flächen für Windenergie im Rahmen einer späteren Teilfortschreibung des Plans ausgewiesen werden müssen. Zudem wird um eine Erläuterung gebeten, was unter der von der Verwaltung verwendeten Bezeichnung „nachgelagerte Verfahren“ zu verstehen ist.

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