Antwort auf die Anfrage der CDU-Fraktion Fragen zur 2. Offenlage des Regionalplans Ruhr
✦ KI-Zusammenfassung
Die Antwort auf die Fraktionsanfrage der CDU zum Regionalplan Ruhr erläutert die Auswirkungen der neuen Wasserschutzgebietsverordnung für die oberirdische Bodenschatzgewinnung (LwWSGVO-OB). Die Verordnung hat keine unmittelbaren formalen Auswirkungen auf das laufende Aufstellungsverfahren. Der regionale Planungsträger verfolgt weiterhin einen Vorsorgeansatz, indem er festgesetzte und geplante Wasserschutzzonen sowie Wasserreservegebiete von der Ausweisung als Abgrabungsbereiche ausschließt. Dies dient dem Schutz der öffentlichen Wasserversorgung. Die Entscheidung über die Erweiterung der Fläche „Pettenkaul“ im Bereich Ginderich liegt im Ermessen der Verbandsversammlung, wobei der aktuelle Entwurf den Ausschluss von Wasserreservegebieten zur Sicherung künftiger Trinkwasservorkommen vorsieht.
Zum Thema Deponiebedarfe hält die Verwaltung an ihrer Empfehlung fest, für Deponien der Klasse I zusätzliche potenzielle Standorte darzustellen, um die Entsorgungssicherheit langfristig zu gewährleisten. Für die Deponieklassen II und III wird auf regionaler Ebene derzeit kein Bedarf an neuen Standorten gesehen. Hinsichtlich des Hochwasserschutzes orientiert sich der Regionalplan an den Vorgaben des Landesentwicklungsplans NRW sowie dem Bundesraumordnungspfad Hochwasser. Zukünftige Anpassungen durch die zuständigen Landesministerien werden geprüft, wobei die aktuelle Planung auf den bestehenden wasserwirtschaftlichen Datengrundlagen basiert.
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