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Antwort auf die Anfrage der AfD-Fraktion Flächen für die Windenergie

14/1058-1 · Fraktionsanfrage Antwort · 19.05.2023 · Verbandsausschuss

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In einer Antwort auf eine Anfrage der AfD-Fraktion zu Windenergieflächen im Regionalplan Ruhr legt die Verwaltung aktuelle Daten zum Stand der Windenergieanlagen vor. Auf Basis eines GIS-gestützten Bestandes mit Stand Dezember 2022 umfasst die Flächenkulisse in den Flächennutzungsplänen der Kommunen etwa 1.370 Hektar. Die Standorte von in Betrieb befindlichen oder genehmigten Windenergieanlagen außerhalb der Konzentrationszonen nehmen insgesamt rund 135 Hektar ein.

Bezüglich der im ersten Entwurf des Regionalplans Ruhr vorgesehenen 1.215 Hektar für Windenergie, die im aktuellen Entwurf entfallen sind, führt die Verwaltung auf veränderte Rahmenbedingungen und neue landesplanerische Vorgaben hin. Eine verbindliche Aussage über eine erneute Festlegung von Flächen kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht getroffen werden. Dies bleibt der Ermittlung neuer Windenergiebereiche im Rahmen eines überarbeiteten räumlichen Konzepts sowie dem entsprechenden Abwägungsprozess vorbehalten.

Hinsichtlich der Nutzung von besonders geschützten Gebieten (BSN) als potenzielles Flächenpotential prüft die Verwaltung die notwendigen Kriterien zur Erreichung regionaler Teilflächenziele. Eine Inanspruchnahme von BSN ist möglich, sofern die jeweiligen Schutzzwecke gewahrt bleiben und keine Schutzgebiete wie FFH-Gebiete betroffen sind. Zudem wird auf die Rechtswirkung des § 249 Abs. 7 BauGB hingewiesen, wonach bei Nichterreichen der regionalen Ziele die Genehmigung von Windenergieanlagen gegenüber regionalplanerischen Maßnahmen nicht verhindert werden kann.

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