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Beschlussvorlage

Vorstellung des Förderprogramms 'klimaangepasstes Waldmanagement'

14/1122 Betriebsausschuss RVR Ruhr Grün

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 14/1122 sieht vor, dass die Verbandsversammlung dem RVR Ruhr Grün die Beantragung der Bundesförderung für das Programm „klimaangepasstes Waldmanagement“ sowie die Einleitung der Projektabwicklung ermächtigt. Die Grundlage für die Förderung bildet die Richtlinie vom 28. Oktober 2022. Zur Inanspruchnahme der Mittel müssen auf den Waldflächen zwölf Kriterien erfüllt werden. Dazu gehören unter anderem die Erhaltung der Baumartendiversität, der Verzicht auf Kahlschläge sowie die Kennzeichnung von mindestens fünf Habitatbäumen pro Hektar. Die Verpflichtungszeiträume für die Kriterien 1 bis 11 sind auf zehn Jahre festgelegt, während das Kriterium 12 eine Bindung von zwanzig Jahren vorsieht.

Die geschätzte Gesamtfördersumme beläuft sich auf 9.099.150,50 Euro. Die jährlichen Fördermittel variieren im Zeitverlauf zwischen 834.915,05 Euro in den ersten zehn Jahren und 75.000 Euro in den Jahren elf bis zwanzig. Anträge sind ab dem zweiten Bewilligungsjahr jährlich bis zum 15. Januar einzureichen.

Der vorliegende Teilfinanzplan für den Zeitraum ab 2024 bildet die Struktur der Einzahlungen, Auszahlungen und Eigenanteile ab. Im Falle einer Bewilligung der Fördermittel wird eine Entlastung des Wirtschaftsplans des RVR Ruhr Grün um circa 600.000 Euro erwartet, wobei noch zu beziffernde Mindererträge abgezogen werden müssen. Ein durchgeführter Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen des Vorhabens. Es werden keine Veräußerungsgewinne oder -verluste in der Bilanz ausgewiesen.

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