Antwort auf die Anfrage der CDU-Fraktion Wind-an-Land-Gesetz
14/0838-1 · Fraktionsanfrage Antwort · 22.11.2022 · Verbandsausschuss
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Die Regionalplanungsbehörde hat auf die Anfrage der CDU-Fraktion zum Wind-an-Land-Gesetz reagiert und Informationen zum aktuellen Stand der Windenergie im Regionalverband Ruhr (RVR) vorgelegt. Laut den vorliegenden Daten zum Stand Dezember 2021 befinden sich 116 Windenergieanlagen in Betrieb, die innerhalb von Flächen für Windenergie in den Flächennutzungsplänen der Kommunen liegen. Weitere 140 Anlagen sind außerhalb dieser Flächen in Betrieb. Zudem sind 10 genehmigte Anlagen innerhalb von Konzentrationszonen und 23 Anlagen außerhalb dieser Zonen für den Betrieb vorgesehen, jedoch zum Berichtszeitpunkt noch nicht in Betrieb. Die Behörde merkte an, dass fast alle Kommunen im RVR-Gebiet – mit Ausnahme der Stadt Unna – überlagernde Darstellungen von Konzentrationszonen in ihren Flächennutzungsplänen aufweisen.
Hinsichtlich der Anrechnung bestehender Standorte und Konzentrationszonen auf die künftigen Flächenziele des Wind-an-Land-Gesetzes verweist die Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel auf laufende Abstimmungsprozesse mit den zuständigen Landesministerien und anderen Regionalplanungsbehörden. Aktuell seien noch ungeklärte Fragen offen, insbesondere wie Konzentrationszonen in Flächennutzungsplänen berücksichtigt werden, sofern sie nicht explizit als Sonderbauflächen oder Sondergebiete ausgewiesen sind. Zudem besteht die Unsicherheit, inwieweit ältere Konzentrationszonen aufgrund moderner Anforderungen an Anlagengrößen sowie bauplanungs- und immissionsschutzrechtlicher Maßstäbe für neue Windenergieanlagen weiterhin geeignet sind.
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