Entlastung des Betriebsleiters
✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss RVR Ruhr Grün berät über die Entlastung des Betriebsleiters für das Wirtschaftsjahr 2023. Gemäß der vorliegenden Beschlussvorlage mit der Nummer 14/1626 soll dem Betriebsleiter auf Grundlage von § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung NRW Entlastung erteilt werden. Die Entscheidung ist für die Sitzung des Ausschusses am 6. September 2024 vorgesehen.
Hinsichtlich der finanziellen und haushaltsmäßigen Auswirkungen wird dokumentiert, dass keine Nachveranschlagung oder eine überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln notwendig ist; die Vorlage weist somit Haushaltsneutralität aus. Auch für die Bilanz ergeben sich nach Angaben der Verwaltung keine Auswirkungen durch Veräußerungsgewinne oder -verluste. Des Weiteren wurde im Rahmen des Verfahrens ein Klima-Check durchgeführt, bei dem keine klimarelevanten Auswirkungen des Beschlusses festgestellt wurden.
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Dokumente
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