Einbindung der regionalen Kooperationsstandorte in den Regionalplan Ruhr
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit der Anfrage 14/0085 Fragen zur Einbindung der regionalen Kooperationsstandorte in den Regionalplan Ruhr gestellt. Der Sachliche Teilplan für diese Standorte befindet sich aktuell im Erarbeitungsverfahren, wobei die Verwaltung einen Aufstellungsbeschluss für den Zeitraum zwischen März und Juni 2021 erwartet.
Die Anfrage thematisiert, wie die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des Teilplans in den Regionalplan Ruhr aufgenommen werden sollen. Zudem wird gefragt, ob die regionalen Kooperationsstandorte bei der zweiten Offenlage des Regionalplans Ruhr erneut Gegenstand eines Beteiligungsverfahrens sein werden oder ob eine erneute Planung und Abwägung nicht vorgesehen ist.
Grundlage der Anfrage ist eine frühere Auskunft der Verwaltung, nach der die Standorte zwar in den Regionalplan aufgenommen, aber nicht mehr Gegenstand eines neuen Beteiligungsverfahrens sein sollten. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verweist auf ein von ihr beauftragtes Gutachten, welches die Notwendigkeit einer erneuten Planung und Abwägung bejaht. Dies sei erforderlich, um den Grundgedanken einer integrierten Regionalplanung durch die Berücksichtigung verschiedener Fachbereiche zu gewährleisten.
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