Antwort auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Jagdausübung von RVR Ruhr Grün Beschäftigten
14/0525-1 · Fraktionsanfrage Antwort · 25.03.2022 · Betriebsausschuss RVR Ruhr Grün
- Anlage 1 als PDF ↗ · 20220516120044-0
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In der Antwort auf eine Fraktionsanfrage der Bündnis 90/Die Grünen erläutert die Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel die Regelungen zur Jagdausübung von Beschäftigten des RVR Ruhr Grün. Mit einer Beschlussvorlage soll das betriebliche Bestreben verdeutlich gemacht werden, weitere Mitarbeitende in die Jagdausübung einzubeziehen, sofern ein betriebliches Interesse oder Nutzen besteht, auch wenn keine direkte Dienstpflicht vorliegt. Dies dient der politischen Transparenz und Legitimation.
Bisher haben sich sieben Beschäftigte mit einem Jagdschein gemeldet. Die Jagdausübung erfolgt außerhalb der Dienstzeit und ohne Anrechnung von Arbeitszeit. Der RVR führt an, dass die Beteiligung dieser Personen den Jagdbetrieb ohne zusätzliche Kosten unterstützt. Ein wesentlicher Aspekt ist dabei der Schutz von Baumpflanzungen auf Waldkalamitätsflächen vor Wildverbiss. Die Überwachung der Jagdergebnisse erfolgt durch die Revierverantwortlichen anhand der Streckenergebnisse. Eine finanzielle Unterstützung des RVR beim Erwerb von Jagdscheinen findet nicht statt.
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