Antwort auf die Anfrage der AfD-Fraktion: Kreischfestival
14/1183-1 · Fraktionsanfrage Antwort · 29.09.2023
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der AfD-Fraktion zum Kreischfestival reagiert und Details zu den bewilligten Fördermitteln sowie zur inhaltlichen Gestaltung der Veranstaltung dargelegt. Für das Festival wurden Mittel vom Regionalen Verband Ruhr (10.000 Euro), von der LAG Soziokultur (10.000 Euro) sowie vom Regionalen Kulturprogramm NRW (15.000 Euro) bewilligt.
Bezüglich der Frage nach kultureller Aneignung durch die Darstellung einer Hindu-Gottheit verwies die Antwort auf die Erläuterungen des Veranstalters. Die Motive seien Teil einer Ausstellung, die durch Informationstische und Experten zu Themen wie postkolonialer Theorie auch zur Diskussion von Kontexten einlade. Die Verwaltung begrüßt diese Vermittlungsangebote, stellt jedoch klar, dass eine Bewertung einzelner künstlerischer Arbeiten nicht in ihren Zuständigkeitsbereich falle, da die Kunstfreiheit verfassungsrechtlich geschützt ist.
Auf die Anfrage hinsichtlich einer möglichen Delegitimierung des Staates oder verfassungsfeindlicher Motive erklärte die Verwaltung, dass die Prüfung solcher Bestrebungen Aufgabe der Verfassungsschutzbehörden sowie der Gerichte sei. Im Hinblick auf die Rückforderung von Fördermitteln wurde festgehalten, dass Mittel zweckentsprechend einzusetzen seien und bei einer nicht zweckgemäßen Verwendung eine Rückforderung möglich ist. Die rechtliche Feststellung von Gesetzesverstößen oder Verfassungsfeindlichkeit obliegt den zuständigen Gerichten.
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