Antwort auf die Anfrage der AfD-Fraktion zur Hürfeld-Halde
14/1797-1 · Fraktionsanfrage Antwort · 31.10.2024
▶ KI-Zusammenfassung
In der Antwort auf eine Anfrage der AfD-Fraktion zur Hürfeld-Halde erläutert der Regionaldirektor die vertragliche Situation des Deponieprojektes. Laut externen juristischen Bewertungen verfügt die Abfallgesellschaft Ruhr (AGR) über alle erforderlichen vertraglichen Grundlagen für die Realisierung des Projektes Hürfeld. Dies umfasst einen aufschiebend bedingten Kaufvertrag sowie einen Vorhalte- und Pachtvertrag. Die Einschätzung zweier Rechtsanwaltskanzleien ergab zudem, dass die Andienungspflicht der RAG gegenüber der Stadt Dorsten aufgrund objektiver Unmöglichkeit keine Folgewirkung entfaltet, weshalb das Projekt nicht beeinträchtigt wird.
Hinsichtlich möglicher Interessenskonflikte bei der Haldennutzung hält der Regionaldirektor fest, dass keine Bewertung alternativer Nutzungsformen durchgeführt wurde, da sich der Regionalverband Ruhr (RVR) gegen einen Erwerb der drei Standorte entschieden hat. Grund hierfür ist die im Regionalplan Ruhr vorgesehene Nutzung als Deponiestandort. Über eine Bewertung des Sachverhalts durch die Bergbehörde liegen dem RVR keine Informationen vor. Neben dem Standort Hürfeld sind im Regionalplan Ruhr zudem die Halden Brinkfortsheide Erweiterung in Marl und Lohmannsheide in Duisburg als Deponiestandorte planerisch gesichert.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M
(Prompt-Version v1, ca. 155 Wörter).