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Berichtsvorlage

Angelegenheiten der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung RVR Ruhr Grün - Rücknahme der Kürzung des Betriebskostenzuschusses an RVR Ruhr Grün im Haushaltsjahr 2020

14/0288 30.07.2021 Betriebsausschuss RVR Ruhr Grün

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) nimmt die Rücknahme einer Kürzung des Betriebskostenzuschusses an die eigenbetriebsähnliche Einrichtung RVR Ruhr Grün für das Haushaltsjahr 2020 zur Kenntnis. Im ursprünglichen Haushaltsplan 2020 war ein Zuschuss in Höhe von insgesamt 7.260.000 Euro vorgesehen, der jedoch um 1.570.200 Euro gekürzt worden war.

Diese Kürzung diente dazu, Mehraufwendungen im Bereich der RVR-Freizeitgesellschaften zu decken, die durch die COVID-19-Pandemie entstanden waren. Zum Zeitpunkt der ursprünglichen Entscheidung war das Gesetz zur Isolierung der aus der Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte in Nordrhein-Westfalen (NKF-CIG) noch nicht beschlossen worden. Da dieses Gesetz inzwischen vorliegt, können die pandemiebedingten Haushaltsbelastungen nun als außerordentlicher Ertrag bilanziell gesondert aktiviert werden, wodurch das Erfordernis der Kürzung entfällt.

In der Folge soll RVR Ruhr Grün im Rahmen des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020 finanziell so gestellt werden, als wäre die Kürzung des Betriebskostenzuschusses nicht erfolgt. Laut der vorliegenden Berichtsvorlage sind für diese Anpassung keine zusätzlichen Mittelbereitstellungen erforderlich, da die Maßnahme haushaltsneutral beziehungsweise als Haushaltsverbesserung eingestuft wird.

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