3. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
Tagesordnung
- 1Begrüßung und Feststellung der Tagesordnung
- 2Genehmigung der Niederschrift
- 3Bericht zur Zusammenarbeit des RVR mit europäischen Partnerregionen und NetzwerkenZur Vorlage · 15/0460 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 15/0460 informiert den Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales über die aktuelle Zusammenarbeit des Regionalverbands Ruhr (RVR) mit europäischen Partnerregionen und verschiedenen Netzwerken. Der Bericht dient der Kenntnisnahme der interregionalen Kooperationen sowie der Teilnahme an europäischen Formaten.
Die inhaltliche Darstellung umfasst die Kooperation mit dem schlesischen Metropolverband Górnośląsko-Zagłębiowska Metropolia (GZM) sowie mit der britischen Greater Manchester Combined Authority (GMCA). Des Weiteren werden die Aktivitäten in den Innovationsnetzwerken Innovation Bridge United Kingdom (UK) und Innovation Bridge Netherlands (NL) aufgeführt. Weitere Bestandteile der Zusammenarbeit sind die Kooperation Activation of Brownfields, die Mitgliedschaft im Netzwerk European Route of Industrial Heritage (ERIH), die Beteiligung am Verband Local Governments for Sustainability (ICLEI) sowie die Arbeit in der Ständigen Arbeitsgruppe Süd der Deutsch-Niederländischen Raumordnungskommission.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird festgehalten, dass keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich ist, womit die Vorlage als haushaltsneutral eingestuft wird. Es entstehen keine Veräußerungsgewinne oder -verluste, die die Bilanz beeinflussen würden. Ein durchgeführter Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen der beschriebenen Kooperationen.
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Beratungsfolge
- 24.09.2026 · 3. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
- 4Sachstand Europa-Büro Brüssel
- 5Europäische Jugendhauptstadt / European Youth CapitalZur Vorlage · 15/0466 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0466 befasst sich mit der Bewerbung des Ruhrgebietes als Europäische Jugendhauptstadt (European Youth Capital, EYC) für das Jahr 2031. Die Verbandsversammlung soll die Sachdarstellung zur Bewerbung sowie die damit verbundenen personellen und finanziellen Ressourcen zur Kenntnis nehmen. Eine Entscheidung über die konkrete Vorbereitung der Bewerbung, deren Einreichung im Februar 2028, sowie über die Bereitstellung der erforderlichen Mittel soll im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.
Der Prozess sieht eine mehrjährige Planung vor, die in drei Phasen unterteilt ist. Die erste Phase umfasst den Aufbau eines Netzwerks aus Stiftungen, Jugendorganisationen und kommunalen Akteuren sowie die partizipative Erarbeitung der Bewerbung bis 2028. Die zweite Phase beinhaltet die Weiterentwicklung der Bewerbung im Falle einer Nominierung für die Endrunde bis zur Bekanntgabe der Titelstadt im Oktober 2028. Die dritte Phase umfasst das eigentliche Programmjahr 2031 sowie ein anschließendes Evaluationsjahr.
Die Verwaltung plant, durch die Bewerbung die Jugendbeteiligung im Regionalverband Ruhr zu stärken und die regionale Identität zu fördern. Für den Haushalt 2027 sind bereits eine Planstelle im Bereich Jugendbeteiligung sowie Sachkosten in Höhe von 15.000 Euro angemeldet. Der Kostenplan weist für die kommenden Jahre steigende Personal- und Sachaufwendungen aus, wobei die Summe der Eigenanteile ab 2030 voraussichtlich 500.000 Euro pro Jahr betragen wird. Eine Nachveranschlagung von Mitteln ist laut Verwaltung aktuell nicht erforderlich.
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Hauptdokument|20260824153056-0|20260824153104-0|20260824153110-0
Beratungsfolge
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 24.09.2026 · 3. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
- 24.09.2026 · 3. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
Zur Vorlage · 15/0466 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0466 befasst sich mit der Bewerbung des Ruhrgebietes als Europäische Jugendhauptstadt (European Youth Capital, EYC) für das Jahr 2031. Die Verbandsversammlung soll die Sachdarstellung zur Bewerbung sowie die damit verbundenen personellen und finanziellen Ressourcen zur Kenntnis nehmen. Eine Entscheidung über die konkrete Vorbereitung der Bewerbung, deren Einreichung im Februar 2028, sowie über die Bereitstellung der erforderlichen Mittel soll im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.
Der Prozess sieht eine mehrjährige Planung vor, die in drei Phasen unterteilt ist. Die erste Phase umfasst den Aufbau eines Netzwerks aus Stiftungen, Jugendorganisationen und kommunalen Akteuren sowie die partizipative Erarbeitung der Bewerbung bis 2028. Die zweite Phase beinhaltet die Weiterentwicklung der Bewerbung im Falle einer Nominierung für die Endrunde bis zur Bekanntgabe der Titelstadt im Oktober 2028. Die dritte Phase umfasst das eigentliche Programmjahr 2031 sowie ein anschließendes Evaluationsjahr.
Die Verwaltung plant, durch die Bewerbung die Jugendbeteiligung im Regionalverband Ruhr zu stärken und die regionale Identität zu fördern. Für den Haushalt 2027 sind bereits eine Planstelle im Bereich Jugendbeteiligung sowie Sachkosten in Höhe von 15.000 Euro angemeldet. Der Kostenplan weist für die kommenden Jahre steigende Personal- und Sachaufwendungen aus, wobei die Summe der Eigenanteile ab 2030 voraussichtlich 500.000 Euro pro Jahr betragen wird. Eine Nachveranschlagung von Mitteln ist laut Verwaltung aktuell nicht erforderlich.
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Hauptdokument|20260824153056-0|20260824153104-0|20260824153110-0
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- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 24.09.2026 · 3. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
- 24.09.2026 · 3. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
- 6Angelegenheiten der Business Metropole Ruhr GmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2025Zur Vorlage · 15/0439 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0439 befasst sich mit dem Jahresabschluss der Business Metropole Ruhr GmbH zum 31. Dezember 2025. Der Verbandsausschuss ist federführend für die Vorlage, die in der Verbandsversammlung am 9. Oktober 2026 zur Entscheidung vorgelegt wird.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Business Metropole Ruhr GmbH ermächtigt, den Jahresabschluss 2025 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat Entlastung für das betreffende Geschäftsjahr zu erteilen.
Der Jahresabschluss wurde von der ETL AG geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Laut der Vorlage liegen keine Anhaltspunkte gegen die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung vor. Die Gesellschaft hat ihre Aufgaben gemäß Gesellschaftsvertrag und die öffentliche Zwecksetzung gemäß Gemeindeordnung NRW erfüllt.
Das Geschäftsjahr 2025 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 5.078,9 T€ ab, was einer Erhöhung gegenüber dem Vorjahr von 4.503,3 T€ entspricht. Der Ausgleich dieses Fehlbetrags erfolgt durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage. Der Regionalverband Ruhr leistete im Berichtsjahr Gesellschafterzuschüsse in Höhe von 4.808,0 T€. Die Gesellschaft beschäftigte zum Stichtag 38 Mitarbeiter. Eine Nachveranschlagung von Mitteln aus dem Haushalt ist für die Umsetzung des Beschlusses nicht erforderlich.
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- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 24.09.2026 · 3. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
- 24.09.2026 · 3. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0439 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0439 befasst sich mit dem Jahresabschluss der Business Metropole Ruhr GmbH zum 31. Dezember 2025. Der Verbandsausschuss ist federführend für die Vorlage, die in der Verbandsversammlung am 9. Oktober 2026 zur Entscheidung vorgelegt wird.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Business Metropole Ruhr GmbH ermächtigt, den Jahresabschluss 2025 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat Entlastung für das betreffende Geschäftsjahr zu erteilen.
Der Jahresabschluss wurde von der ETL AG geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Laut der Vorlage liegen keine Anhaltspunkte gegen die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung vor. Die Gesellschaft hat ihre Aufgaben gemäß Gesellschaftsvertrag und die öffentliche Zwecksetzung gemäß Gemeindeordnung NRW erfüllt.
Das Geschäftsjahr 2025 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 5.078,9 T€ ab, was einer Erhöhung gegenüber dem Vorjahr von 4.503,3 T€ entspricht. Der Ausgleich dieses Fehlbetrags erfolgt durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage. Der Regionalverband Ruhr leistete im Berichtsjahr Gesellschafterzuschüsse in Höhe von 4.808,0 T€. Die Gesellschaft beschäftigte zum Stichtag 38 Mitarbeiter. Eine Nachveranschlagung von Mitteln aus dem Haushalt ist für die Umsetzung des Beschlusses nicht erforderlich.
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- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 24.09.2026 · 3. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
- 24.09.2026 · 3. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 7Angelegenheiten der Ruhr Tourismus GmbH -Jahresabschluss zum 31.12.2025Zur Vorlage · 15/0440 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0440 befasst sich mit dem Jahresabschluss der Ruhr Tourismus GmbH zum 31. Dezember 2025. Der Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales ist federführend an der Bearbeitung beteiligt. Die Vorlage sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Ruhr Tourismus GmbH ermächtigt, den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2025 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gkw:treueadvisa GmbH geprüft, wobei ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk vorliegt. Laut der Verwaltung liegen keine Anhaltspunkte gegen die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung vor. Die Gesellschaft hat ihre Aufgaben gemäß Gesellschaftsvertrag und die öffentliche Zwecksetzung gemäß Gemeindeordnung NRW erfüllt.
Das Geschäftsjahr 2025 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 2.802,8 T€ ab, welcher durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in gleicher Höhe ausgeglichen wird. Der Regionalverband Ruhr leistete im Berichtszeitraum Zuschüsse in Höhe von 3.250,0 T€. Zum Stichtag beschäftigte die Gesellschaft 55 Mitarbeitende. Die Vorlage weist darauf hin, dass keine klimarelevanten Auswirkungen durch die Beschlussfassung entstehen und keine Nachveranschlagung von Mitteln erforderlich ist.
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- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 24.09.2026 · 3. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
- 24.09.2026 · 3. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0440 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
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Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0440 befasst sich mit dem Jahresabschluss der Ruhr Tourismus GmbH zum 31. Dezember 2025. Der Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales ist federführend an der Bearbeitung beteiligt. Die Vorlage sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Ruhr Tourismus GmbH ermächtigt, den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2025 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gkw:treueadvisa GmbH geprüft, wobei ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk vorliegt. Laut der Verwaltung liegen keine Anhaltspunkte gegen die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung vor. Die Gesellschaft hat ihre Aufgaben gemäß Gesellschaftsvertrag und die öffentliche Zwecksetzung gemäß Gemeindeordnung NRW erfüllt.
Das Geschäftsjahr 2025 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 2.802,8 T€ ab, welcher durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in gleicher Höhe ausgeglichen wird. Der Regionalverband Ruhr leistete im Berichtszeitraum Zuschüsse in Höhe von 3.250,0 T€. Zum Stichtag beschäftigte die Gesellschaft 55 Mitarbeitende. Die Vorlage weist darauf hin, dass keine klimarelevanten Auswirkungen durch die Beschlussfassung entstehen und keine Nachveranschlagung von Mitteln erforderlich ist.
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- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 24.09.2026 · 3. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
- 24.09.2026 · 3. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 8Masterplan Handwerk für das Ruhrgebiet; hier: Sachstand zur Umsetzung des ArbeitsprogrammsZur Vorlage · 15/0415 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 15/0415 informiert über den Sachstand der Umsetzung des Arbeitsprogramms zum Masterplan Handwerk für das Ruhrgebiet im Zeitraum von Juli 2025 bis Juli 2026. Ziel des Masterplans ist die Stärkung des Ruhrgebiets als Handwerksstandort durch die Sichtbarmachung regionaler Bedarfe. Die Umsetzung erfolgt in themenspezifischen Arbeitsgruppen unter Beteiligung des Regionalverbands Ruhr, der Business Metropole Ruhr GmbH sowie der Handwerk Region Ruhr und der Kreishandwerkerschaften.
Im Bereich Mittelstandskultur und Innovation werden Projekte wie die Praxiskonferenz Vergabe Ruhr für das vierte Quartal 2026 sowie der Practical Innovators Day für das Jahr 2027 vorbereitet. Zudem findet ein Wissenstransfer über die digitale Plattform RuDi statt. Im Bereich Bildung und Ausbildung wurden Veranstaltungsreihen zur beruflichen Bildung abgeschlossen; zudem wird eine erweiterte Auswertung von Ausbildungsdaten in Zusammenarbeit mit dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung für Sommer 2027 angestrebt. Ein Ausbildungspreis befindet sich in der Konzeption.
Im Themenfeld Flächenbedarfe und Planungsrecht arbeitet ein Konsortium an einem Leitfaden zur Entwicklung von Handwerkszentren, dessen Veröffentlichung für Ende 2026 geplant ist. Zudem wird die Erweiterung des Informationssystems ruhrAGIS um Misch- und Urbane Gebiete geprüft, um ein regionales Informationssystem für Handwerksstandorte zu entwickeln. Ein weiteres Projekt ist die Regionale Allianz zur Aktivierung von Gewerbeflächen.
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Beratungsfolge
- 24.09.2026 · 3. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
- 23.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 23.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 9Anfragen und Mitteilungen
- 9.1Angelegenheiten der Business Metropole Ruhr GmbH - Ruhr:HUB GmbH, Antwort auf eine Rückfrage im Rahmen der Diskussion zu TOP 4 aus 2. Sitzung AEWS vom 18.06.2026 zur Drucksache 15/0255
- 9.2Antwort auf die Anfrage der Fraktion Die Linke Standortmarketingkampagne "Hier bleibt alles anders" - Ergebnisse der bisherigen Kampagne und Ausblick auf die Kampagne in 2026/2027Zur Vorlage · 15/0286-2 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Antwort auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke zum Stand der Standortmarketingkampagne „Hier bleibt alles anders“ erläutert die Verwaltung die Zusammensetzung der an der Redaktionsrunde beteiligten Unternehmen. Auf die Frage eines Ratsmitglieds, ob in dieser Gruppe primär große Unternehmen vertreten seien und kleinere Betriebe oder die Handwerkskammer fehlen, führt die Verwaltung aus, dass die Beteiligung großer Unternehmen dazu dient, die Reichweite der Kampagne über deren eigene Social-Media-Strategien und Kanäle zu sichern.
Gleichzeitig wird auf bestehende Kooperationen mit kleineren Unternehmen und den Handwerkskammern verwiesen. So findet eine längerfristige Zusammenarbeit mit den Handwerkskammern im Rahmen des Formats „Zukunftsjobs“ statt. Zudem werden über das Format „Startup-Samstag“ regelmäßig junge Unternehmen mit besonderer Strahlkraft vorgestellt. Die Verwaltung nutzt die Aufteilung in verschiedene Formate, um die Beiträge zielgruppengenau auszusteuern und zu bewerben. Die Vorlage wurde im Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales zur Kenntnis vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 24.09.2026 · 3. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
- 9.3Antwort auf die Anfrage der Fraktion Die Linke Stand der Diskussionen zum NKR-Gutachten "Bündelung im Föderalstaat - zeitgemäße Aufgabenorganisation für eine leistungsfähige und resiliente Verwaltung"Zur Vorlage · 15/0310-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Antwort der Verwaltung auf eine Fraktionsanfrage der Fraktion Die Linke erläutert den aktuellen Stand der Diskussionen zur Aufgabenorganisation im Regionalverband Ruhr (RVR). Hintergrund ist ein Gutachten des Nationalen Normenkontrollrates zum Thema Bündelung im Föderalstaat.
Im Rahmen der Erörterungen mit dem Kommunalrat wurden verschiedene Themenfelder identifiziert, bei denen eine Aufgabenübertragung oder -erledigung durch den Verband geprüft wird. Dazu gehören unter anderem die Vergabe und Beschaffung, die digitale Daseinsvorsorge, Geodaten, die Wärmeplanung sowie die Themen Schrottimmobilien, Parkraumüberwachung und Jagd- sowie Fischereirecht. Der Kommunalrat beabsichtigt, für diese Bereiche Verantwortliche zu benennen, um die Themen bis Ende 2026 entscheidungsreif zu bearbeiten.
Die Verwaltung betont, dass eine Übernahme neuer Aufgaben nur bei gesicherter Finanzierung und unter Berücksichtigung der strategischen Ziele des Verbandes erfolgen kann. Da der RVR ein Umlageverband ist, darf keine finanzielle Mehrbelastung der Mitgliedskörperschaften entstehen. Bei der Prüfung einer Bündelung müssen zudem der erzielbare Mehrwert für die Region sowie die Effektivität anderer Institutionen abgewogen werden. Die mögliche Aufgabenübernahme wurde bereits in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe mit den Kommunen erörtert.
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- 24.09.2026 · 3. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales