Europäische Jugendhauptstadt / European Youth Capital
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0466 befasst sich mit der Bewerbung des Ruhrgebietes als Europäische Jugendhauptstadt (European Youth Capital, EYC) für das Jahr 2031. Die Verbandsversammlung soll die Sachdarstellung zur Bewerbung sowie die damit verbundenen personellen und finanziellen Ressourcen zur Kenntnis nehmen. Eine Entscheidung über die konkrete Vorbereitung der Bewerbung, deren Einreichung im Februar 2028, sowie über die Bereitstellung der erforderlichen Mittel soll im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.
Der Prozess sieht eine mehrjährige Planung vor, die in drei Phasen unterteilt ist. Die erste Phase umfasst den Aufbau eines Netzwerks aus Stiftungen, Jugendorganisationen und kommunalen Akteuren sowie die partizipative Erarbeitung der Bewerbung bis 2028. Die zweite Phase beinhaltet die Weiterentwicklung der Bewerbung im Falle einer Nominierung für die Endrunde bis zur Bekanntgabe der Titelstadt im Oktober 2028. Die dritte Phase umfasst das eigentliche Programmjahr 2031 sowie ein anschließendes Evaluationsjahr.
Die Verwaltung plant, durch die Bewerbung die Jugendbeteiligung im Regionalverband Ruhr zu stärken und die regionale Identität zu fördern. Für den Haushalt 2027 sind bereits eine Planstelle im Bereich Jugendbeteiligung sowie Sachkosten in Höhe von 15.000 Euro angemeldet. Der Kostenplan weist für die kommenden Jahre steigende Personal- und Sachaufwendungen aus, wobei die Summe der Eigenanteile ab 2030 voraussichtlich 500.000 Euro pro Jahr betragen wird. Eine Nachveranschlagung von Mitteln ist laut Verwaltung aktuell nicht erforderlich.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 152408100556
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20260824153056-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20260824153104-0
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20260824153110-0
Beratungsfolge
- 28.09.2026anstehend
- 24.09.2026anstehend
- 24.09.2026anstehend