3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
Gremium: Ausschuss für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
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Tagesordnung
- 1Begrüßung und Feststellung der Tagesordnung
- 2Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 11.06.2026
- 3Zwischenbericht Manifesta 16 Ruhr
- 4Emscher Landschaftspark (ELP) / Route Industriekultur (RIK) - RVR Vertrag mit dem Land NRWZur Vorlage · 15/0390 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr (RVR) plant die Fortführung der Trägerschaft für den Emscher Landschaftspark (ELP) und die Route Industriekultur (RIK) über das Jahr 2026 hinaus. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage 15/0390 wird die Verwaltung beauftragt, den RVR-Vertrag mit dem Land Nordrhein-Westfalen endabzustimmen und zu unterzeichnen. Ziel ist eine Verlängerung der Zusammenarbeit um eine weitere Dekade, um die bestehenden Strukturen der grünen Infrastruktur und die Qualität der Standorte zu sichern.
Der Vertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen dem RVR, dem Land Nordrhein-Westfalen sowie den beteiligten Kommunen und Standortbetreibern. Während der RVR für die konzeptionelle Weiterentwicklung und die Einbindung in übergeordnete Strategien zuständig ist, übernimmt der Eigenbetrieb RVR Ruhr Grün die operativen Aufgaben, wie das regionale Grünpflegemanagement und die Erstellung von Pflegevereinbarungen.
Die Finanzierung der 15 exponierten Standorte basiert auf einer Kostenverteilung, bei der das Land Nordrhein-Westfalen 50 Prozent der Kosten übernimmt. Der verbleibende Eigenanteil der Standorte beläuft sich auf insgesamt 2.500.000 Euro. Davon entfallen auf die acht durch RVR Ruhr Grün getragenen Standorte jährlich 1.180.000 Euro. Die Vorlage sieht vor, im Anschluss an den Hauptvertrag zeitnah die Einzelverträge mit den jeweiligen Standortbetreibern auszuhandeln.
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Beratungsfolge
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 18.09.2026 · 3. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
- 18.09.2026 · 3. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
- 18.09.2026 · 3. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
Zur Vorlage · 15/0390 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr (RVR) plant die Fortführung der Trägerschaft für den Emscher Landschaftspark (ELP) und die Route Industriekultur (RIK) über das Jahr 2026 hinaus. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage 15/0390 wird die Verwaltung beauftragt, den RVR-Vertrag mit dem Land Nordrhein-Westfalen endabzustimmen und zu unterzeichnen. Ziel ist eine Verlängerung der Zusammenarbeit um eine weitere Dekade, um die bestehenden Strukturen der grünen Infrastruktur und die Qualität der Standorte zu sichern.
Der Vertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen dem RVR, dem Land Nordrhein-Westfalen sowie den beteiligten Kommunen und Standortbetreibern. Während der RVR für die konzeptionelle Weiterentwicklung und die Einbindung in übergeordnete Strategien zuständig ist, übernimmt der Eigenbetrieb RVR Ruhr Grün die operativen Aufgaben, wie das regionale Grünpflegemanagement und die Erstellung von Pflegevereinbarungen.
Die Finanzierung der 15 exponierten Standorte basiert auf einer Kostenverteilung, bei der das Land Nordrhein-Westfalen 50 Prozent der Kosten übernimmt. Der verbleibende Eigenanteil der Standorte beläuft sich auf insgesamt 2.500.000 Euro. Davon entfallen auf die acht durch RVR Ruhr Grün getragenen Standorte jährlich 1.180.000 Euro. Die Vorlage sieht vor, im Anschluss an den Hauptvertrag zeitnah die Einzelverträge mit den jeweiligen Standortbetreibern auszuhandeln.
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Beratungsfolge
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 18.09.2026 · 3. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
- 18.09.2026 · 3. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
- 18.09.2026 · 3. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
Zur Vorlage · 15/0390 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr (RVR) plant die Fortführung der Trägerschaft für den Emscher Landschaftspark (ELP) und die Route Industriekultur (RIK) über das Jahr 2026 hinaus. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage 15/0390 wird die Verwaltung beauftragt, den RVR-Vertrag mit dem Land Nordrhein-Westfalen endabzustimmen und zu unterzeichnen. Ziel ist eine Verlängerung der Zusammenarbeit um eine weitere Dekade, um die bestehenden Strukturen der grünen Infrastruktur und die Qualität der Standorte zu sichern.
Der Vertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen dem RVR, dem Land Nordrhein-Westfalen sowie den beteiligten Kommunen und Standortbetreibern. Während der RVR für die konzeptionelle Weiterentwicklung und die Einbindung in übergeordnete Strategien zuständig ist, übernimmt der Eigenbetrieb RVR Ruhr Grün die operativen Aufgaben, wie das regionale Grünpflegemanagement und die Erstellung von Pflegevereinbarungen.
Die Finanzierung der 15 exponierten Standorte basiert auf einer Kostenverteilung, bei der das Land Nordrhein-Westfalen 50 Prozent der Kosten übernimmt. Der verbleibende Eigenanteil der Standorte beläuft sich auf insgesamt 2.500.000 Euro. Davon entfallen auf die acht durch RVR Ruhr Grün getragenen Standorte jährlich 1.180.000 Euro. Die Vorlage sieht vor, im Anschluss an den Hauptvertrag zeitnah die Einzelverträge mit den jeweiligen Standortbetreibern auszuhandeln.
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Beratungsfolge
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 18.09.2026 · 3. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
- 18.09.2026 · 3. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
- 18.09.2026 · 3. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr (RVR) plant die Fortführung der Trägerschaft für den Emscher Landschaftspark (ELP) und die Route Industriekultur (RIK) über das Jahr 2026 hinaus. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage 15/0390 wird die Verwaltung beauftragt, den RVR-Vertrag mit dem Land Nordrhein-Westfalen endabzustimmen und zu unterzeichnen. Ziel ist eine Verlängerung der Zusammenarbeit um eine weitere Dekade, um die bestehenden Strukturen der grünen Infrastruktur und die Qualität der Standorte zu sichern.
Der Vertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen dem RVR, dem Land Nordrhein-Westfalen sowie den beteiligten Kommunen und Standortbetreibern. Während der RVR für die konzeptionelle Weiterentwicklung und die Einbindung in übergeordnete Strategien zuständig ist, übernimmt der Eigenbetrieb RVR Ruhr Grün die operativen Aufgaben, wie das regionale Grünpflegemanagement und die Erstellung von Pflegevereinbarungen.
Die Finanzierung der 15 exponierten Standorte basiert auf einer Kostenverteilung, bei der das Land Nordrhein-Westfalen 50 Prozent der Kosten übernimmt. Der verbleibende Eigenanteil der Standorte beläuft sich auf insgesamt 2.500.000 Euro. Davon entfallen auf die acht durch RVR Ruhr Grün getragenen Standorte jährlich 1.180.000 Euro. Die Vorlage sieht vor, im Anschluss an den Hauptvertrag zeitnah die Einzelverträge mit den jeweiligen Standortbetreibern auszuhandeln.
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- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 18.09.2026 · 3. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
- 18.09.2026 · 3. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
- 18.09.2026 · 3. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 5Aufnahme des CreativQuartiers Fürst Leopold (Dorsten) als 28. Ankerpunkt der Route IndustriekulturZur Vorlage · 15/0449 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0449 sieht die Aufnahme des CreativQuartiers Fürst Leopold in Dorsten als 28. Ankerpunkt der Route Industriekultur vor. Auf Grundlage einer Empfehlung des Expertengremiums soll die Verbandsversammlung den Standort offiziell anerkennen. Die Verwaltung erhält im Zuge dessen den Auftrag, die notwendigen infrastrukturellen und medialen Anpassungen im System der Route Industriekultur umzusetzen.
Der Antrag wurde von der Stadt Dorsten gestellt. Ein Expertengremium hat den Standort nach einer Besichtigung im Juni 2026 bewertet und die Aufnahme einstimmig empfohlen. Als wesentliche Merkmale des Standorts werden die historische Bedeutung der ehemaligen Zeche Fürst Leopold sowie die Transformation des Geländes durch die Ansiedlung von Unternehmen, Kulturinstitutionen und Gastronomie angeführt. Das Areal umfasst denkmalgeschützte Gebäude wie die Maschinenhalle und die Lohnhalle. Die wirtschaftliche Nutzung wird durch ein privates Unternehmen getragen, was die Vorlage als Beispiel für eine Public-Private-Partnership beschreibt.
Für die touristische Erschließung sind die Entwicklung einer App sowie die Aufstellung einer interaktiven Stele durch die Ruhr Tourismus GmbH vorgesehen. Zudem ist die Einrichtung einer Quartiersmanagement-Stelle durch den Hotelbetreiber geplant. Die Anbindung an das Radwegenetz RadrevierRuhr wird als bereits gegeben betrachtet. Die mit der Integration verbundenen Kosten für Beschilderung und Signalobjekte sind in der Haushaltsanmeldung für das Jahr 2027 berücksichtigt.
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Hauptdokument|20260819082238-0|20260819082253-0|20260819082301-0
Beratungsfolge
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
Zur Vorlage · 15/0449 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0449 sieht die Aufnahme des CreativQuartiers Fürst Leopold in Dorsten als 28. Ankerpunkt der Route Industriekultur vor. Auf Grundlage einer Empfehlung des Expertengremiums soll die Verbandsversammlung den Standort offiziell anerkennen. Die Verwaltung erhält im Zuge dessen den Auftrag, die notwendigen infrastrukturellen und medialen Anpassungen im System der Route Industriekultur umzusetzen.
Der Antrag wurde von der Stadt Dorsten gestellt. Ein Expertengremium hat den Standort nach einer Besichtigung im Juni 2026 bewertet und die Aufnahme einstimmig empfohlen. Als wesentliche Merkmale des Standorts werden die historische Bedeutung der ehemaligen Zeche Fürst Leopold sowie die Transformation des Geländes durch die Ansiedlung von Unternehmen, Kulturinstitutionen und Gastronomie angeführt. Das Areal umfasst denkmalgeschützte Gebäude wie die Maschinenhalle und die Lohnhalle. Die wirtschaftliche Nutzung wird durch ein privates Unternehmen getragen, was die Vorlage als Beispiel für eine Public-Private-Partnership beschreibt.
Für die touristische Erschließung sind die Entwicklung einer App sowie die Aufstellung einer interaktiven Stele durch die Ruhr Tourismus GmbH vorgesehen. Zudem ist die Einrichtung einer Quartiersmanagement-Stelle durch den Hotelbetreiber geplant. Die Anbindung an das Radwegenetz RadrevierRuhr wird als bereits gegeben betrachtet. Die mit der Integration verbundenen Kosten für Beschilderung und Signalobjekte sind in der Haushaltsanmeldung für das Jahr 2027 berücksichtigt.
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Hauptdokument|20260819082238-0|20260819082253-0|20260819082301-0
Beratungsfolge
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 6Bericht Kulturkonferenz Ruhr 2026
- 7Bericht Verleihung Literaturpreis Ruhr 2026
- 8Angelegenheiten der Kultur Ruhr GmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2025Zur Vorlage · 15/0423 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0423 befasst sich mit dem Jahresabschluss der Kultur Ruhr GmbH zum 31. Dezember 2025. Die Verbandsversammlung wird ersucht, die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der Kultur Ruhr GmbH zu ermächtigen, den Jahresabschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss wurde von der ECOVIS Audit AG geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Laut der Verwaltung wurden die übertragenen Aufgaben sowie die öffentliche Zwecksetzung gemäß der Gemeindeordnung NRW erfüllt. Im Berichtsjahr 2025 verzeichnete die Gesellschaft bei Gesellschafterzuschüssen in Höhe von 19.292,0 T€ einen Jahresüberschuss von 120,5 T€. Im Vergleich zum Vorjahr, in dem ein Jahresfehlbetrag von 318,6 T€ ausgewiesen wurde, stellt dies eine Veränderung der Ertragslage dar. Der Gewinn soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Zum Stichtag beschäftigte das Unternehmen 75 Mitarbeitende.
Die Vorlage wurde bereits im Aufsichtsrat sowie in der Gesellschafterversammlung behandelt. Für die kommenden Haushaltsjahre ab 2027 sind keine Nachveranschlagungen oder außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen erforderlich, sodass die Vorlage als haushaltsneutral eingestuft wird. Ein durchgeführter Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen. Die zuständige Fachabteilung hat die Vorlage zur Beratung in die Ausschüsse für Finanzen und Beteiligungen sowie für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft sowie in den Verbandsausschuss und die Verbandsversammlung zu leiten.
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Beratungsfolge
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0423 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0423 befasst sich mit dem Jahresabschluss der Kultur Ruhr GmbH zum 31. Dezember 2025. Die Verbandsversammlung wird ersucht, die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der Kultur Ruhr GmbH zu ermächtigen, den Jahresabschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss wurde von der ECOVIS Audit AG geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Laut der Verwaltung wurden die übertragenen Aufgaben sowie die öffentliche Zwecksetzung gemäß der Gemeindeordnung NRW erfüllt. Im Berichtsjahr 2025 verzeichnete die Gesellschaft bei Gesellschafterzuschüssen in Höhe von 19.292,0 T€ einen Jahresüberschuss von 120,5 T€. Im Vergleich zum Vorjahr, in dem ein Jahresfehlbetrag von 318,6 T€ ausgewiesen wurde, stellt dies eine Veränderung der Ertragslage dar. Der Gewinn soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Zum Stichtag beschäftigte das Unternehmen 75 Mitarbeitende.
Die Vorlage wurde bereits im Aufsichtsrat sowie in der Gesellschafterversammlung behandelt. Für die kommenden Haushaltsjahre ab 2027 sind keine Nachveranschlagungen oder außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen erforderlich, sodass die Vorlage als haushaltsneutral eingestuft wird. Ein durchgeführter Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen. Die zuständige Fachabteilung hat die Vorlage zur Beratung in die Ausschüsse für Finanzen und Beteiligungen sowie für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft sowie in den Verbandsausschuss und die Verbandsversammlung zu leiten.
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- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0423 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0423 befasst sich mit dem Jahresabschluss der Kultur Ruhr GmbH zum 31. Dezember 2025. Die Verbandsversammlung wird ersucht, die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der Kultur Ruhr GmbH zu ermächtigen, den Jahresabschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss wurde von der ECOVIS Audit AG geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Laut der Verwaltung wurden die übertragenen Aufgaben sowie die öffentliche Zwecksetzung gemäß der Gemeindeordnung NRW erfüllt. Im Berichtsjahr 2025 verzeichnete die Gesellschaft bei Gesellschafterzuschüssen in Höhe von 19.292,0 T€ einen Jahresüberschuss von 120,5 T€. Im Vergleich zum Vorjahr, in dem ein Jahresfehlbetrag von 318,6 T€ ausgewiesen wurde, stellt dies eine Veränderung der Ertragslage dar. Der Gewinn soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Zum Stichtag beschäftigte das Unternehmen 75 Mitarbeitende.
Die Vorlage wurde bereits im Aufsichtsrat sowie in der Gesellschafterversammlung behandelt. Für die kommenden Haushaltsjahre ab 2027 sind keine Nachveranschlagungen oder außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen erforderlich, sodass die Vorlage als haushaltsneutral eingestuft wird. Ein durchgeführter Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen. Die zuständige Fachabteilung hat die Vorlage zur Beratung in die Ausschüsse für Finanzen und Beteiligungen sowie für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft sowie in den Verbandsausschuss und die Verbandsversammlung zu leiten.
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- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 8.1Angelegenheiten der Kultur Ruhr GmbH - Überplanmäßige Mittelbereitstellung zur Erhöhung des Zuschusses im Jahr 2026, Verstetigung der Zuschusserhöhung ab dem Jahr 2027 ff sowie Anpassung der Nebenabrede 2027-2029Zur Vorlage · 15/0468 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0468 sieht eine Erhöhung der Zuschüsse für die Kultur Ruhr GmbH vor. Die Geschäftsführung der Gesellschaft hat eine Erhöhung der Zuwendung um jährlich 95.000 Euro beantragt. Dies soll sowohl für das laufende Haushaltsjahr 2026 als auch als verstetigte Maßnahme ab dem Jahr 2027 umgesetzt werden. Parallel dazu ist eine Anpassung der Nebenabrede für den Zeitraum 2027 bis 2029 vorgesehen.
Als Gründe für den Antrag werden gestiegene Kosten in verschiedenen Bereichen angeführt. Dazu zählen die Entwicklung der Personalkosten, Preissteigerungen bei der Veranstaltungstechnik und Logistik sowie erhöhte Anforderungen an Sicherheit, Barrierefreiheit und Nachhaltigkeit. Zudem wird auf erschwerte Bedingungen bei der Akquise von Drittmitteln verwiesen. Die Gesellschaft ist unter anderem Trägerin der RuhrTriennale und umfasst künstlerische Einheiten wie den ChorWerk Ruhr, die Tanzlandschaft Ruhr und Urbane Künste Ruhr.
Die Zustimmung zur Mittelbereitstellung steht unter Vorbehalt: Eine Erhöhung für die Jahre ab 2026 erfolgt nur, wenn der Gesellschafter Land Nordrhein-Westfalen seinen Zuschussanteil entsprechend erhöht. Zudem unterliegen die Mittel ab 2027 der jeweiligen Haushaltsplanung. Die Verwaltung ist ermächtigt, redaktionelle Änderungen an der angepassten Nebenabrede vorzunehmen. Finanziell führt die Maßnahme im Jahr 2026 zu einer überplanmäßigen Mittelbereitstellung im Personalkostenbudget, wobei durch die neue Kulturstrategie im Gesamtergebnis ein Minderbedarf gegenüber der ursprünglichen Planung besteht.
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Beratungsfolge
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 9Vorstellung des RVR-Sportförderprogramms für Kinder und Jugendliche
- 10Kurzvorstellung Festival "inter_val"
- 11Veranstaltungsprogramm im Rahmen der IGA 2027
- 12Anträge
- 13Anfragen und Mitteilungen
- 13.1Antwort auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Demokratiebildung und ErinnerungskulturZur Vorlage · 15/0334-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Antwort auf eine Fraktionsanfrage der Bündnis 90/Die Grünen erläutert die Verwaltung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) den aktuellen Stand zur Demokratiebildung und Erinnerungskultur in der Region. Eine flächendeckende Erhebung über alle interkommunalen Projekte zur Erinnerungskultur liegt dem Verband derzeit nicht vor, da die Landschaft durch dezentrale Akteure wie Kommunen, Museen und Archive geprägt ist. Während der Schwerpunkt auf der Aufarbeitung der Nationalsozialismus-Verbrechen liegt, werden auch Themen wie Kolonialgeschichte und Migration behandelt.
Hinsichtlich der Finanzierung weist die Verwaltung darauf hin, dass eine Übersicht über gefährdete Projekte fehlt, betont jedoch, dass viele Angebote von befristeten Förderungen des Bundes, der Länder oder von Stiftungen abhängig sind, was insbesondere kleinere Träger vor Herausforderungen stellen kann.
Der RVR unterstützt diese Themenfelder indirekt durch verschiedene Aufgabenbereiche. Dazu gehören die Förderung der Jugendbeteiligung, das Projekt „Route Solidarität“, die Kulturkonferenz Ruhr sowie Bildungsangebote wie „Industriekultur trifft Schule“. Über das Netzwerk der Route Industriekultur werden zudem außerschulische Lernorte vernetzt. Ein eigenständiges Förderprogramm für Demokratiebildung existiert nicht, da die unmittelbare Projektförderung nicht zur Kernaufgabe des Verbandes gehört. Unterstützung erfolgt primär durch regionale Vernetzung, Wissenstransfer und die Sichtbarkeit von Angeboten innerhalb bestehender Strukturen.
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- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 13.2Antwort auf die Anfrage der Fraktion DIE LINKE: Umsetzung der Regionalen Kulturstrategie Ruhr hier: Bereich InterkulturZur Vorlage · 15/0345-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Antwort der Regionaldirektion auf die Fraktionsanfrage der Fraktion DIE LINKE zur Umsetzung der Regionalen Kulturstrategie Ruhr im Bereich Interkultur legt die finanzielle und organisatorische Struktur des Modellprojekts dar. Zwischen dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW und dem Regionalverband Ruhr (RVR) besteht eine Vereinbarung, die für die Umsetzung der Bausteine des Projekts Interkultur eine jährliche Bereitstellung von 930.000 Euro vorsieht. Die detaillierte Verteilung dieser Mittel auf die einzelnen Programmbestandteile ist der Kostenaufstellung für die Jahre 202<0xC2>6 und 2027 zu entnehmen.
Hinsichtlich der langfristigen Sicherung von Projekten findet ein regelmäßiger Austausch mit den Kulturbeigeordneten der Kommunen statt. Die Verwaltung unterstützt die Fördernehmenden zudem durch Beratung in der Antragsphase sowie durch ein Workbook, das im September veröffentlicht wird, um die Nachhaltigkeit von Projektideen zu fördern. Bei wiederholten Projektanträgen verweist Interkultur Ruhr auf die entsprechenden Förderprogramme der jeweiligen Kommunen.
Zur Steigerung der Sichtbarkeit von Interkultur-Projekten besteht bereits Kontakt zu Akteuren wie der Extraschicht und den Urbanen Künsten Ruhr, mit denen in der Vergangenheit gemeinsame Veranstaltungen realisiert wurden. Im Rahmen der Förderberatung werden die Antragstellenden dazu angehalten, Projektideen für den öffentlichen Raum zu entwickeln und die im Rahmen der IGA 2027 verfügbaren Fördermittel zu nutzen. Für das Förderjahr 2026 wurden bereits vier Anträge mit Bezug zu den Themen Garten und Gärtnern registriert.
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- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 13.3Anfrage Die Grünen Außerschulische LernorteZur Vorlage · 15/0494 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Grünen hat im Rahmen einer Fraktionsanfrage (Drucksache 15/0494) Informationen zur Nutzung und Weiterentwicklung außerschulischer Lernorte im Ruhrgebiet angefordert. Hintergrund der Anfrage ist die Empfehlung von Forschenden, das außerschulische Lernen im Kontext aktueller PISA-Ergebnisse zu stärken.
Im Zentrum der Anfrage steht das Angebot der RVR-Gesellschaft RuhrFutur, die über das Portal bildungsprojekte.ruhr mehr als 10.000 Bildungsakteure und -projekte auflistet. Dieses Portal dient als Plattform für die Kooperation zwischen Kommunen und Bildungseinrichtungen. Die Fraktion stellt dazu drei spezifische Fragen: Erstens wird nach dem aktuellen Nutzungsgrad des Portals durch die Kommunen gefragt. Zweitens wird angefragt, ob der Regionalverband Ruhr (RVR) beabsichtigt, das Portal im Rahmen der Bildungs- und Sozialbeigeordnetenkonferenzen zu bewerben. Drittens wird die Frage nach einer verstärkten Unterstützung der Kommunen durch RuhrFutur im Bereich der außerschulischen Lernorte sowie der Initiierung weiterer Kooperationen gestellt.
Die Vorlage wurde zur Kenntnisnahme an den Ausschuss für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft übermittelt, der für die Beratung der Anfrage zuständig ist.
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Beratungsfolge
- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 1Beratende Mitglieder für die Jurys Projektföderung Interkultur Ruhr und Time To Breathe Fellowshipnicht öffentlich
- 2Anträgenicht öffentlich
- 3Anfragen und Mitteilungennicht öffentlich