Angelegenheiten der Kultur Ruhr GmbH - Überplanmäßige Mittelbereitstellung zur Erhöhung des Zuschusses im Jahr 2026, Verstetigung der Zuschusserhöhung ab dem Jahr 2027 ff sowie Anpassung der Nebenabrede 2027-2029
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0468 des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen sieht eine überplanmäßige Mittelbereitstellung vor, um den Zuschuss an die Kultur Ruhr GmbH zu erhöhen. Die Erhöhung soll ab dem Jahr 2026 um jährlich 95.000 Euro erfolgen und ab 2027 verstetigt werden. In diesem Zusammenhang ist eine entsprechende Anpassung der Nebenabrede für den Zeitraum von 2027 bis 2029 vorgesehen, wobei die Verwaltung ermächtigt wird, redaktionelle Änderungen an dieser Vereinbarung vorzunehmen.
Die Umsetzung der Mittelerhöhung ab 2026 ist an zwei Bedingungen geknüpft. Zum einen muss der Gesellschafter Land Nordrhein-Westfalen seine Zuschüsse proportional um etwa 99.000 Euro pro Jahr erhöhen. Zum anderen stehen die Mittel ab dem Jahr 2027 unter dem Vorbehalt der jeweiligen Haushaltsplanung.
Finanziell führt die Maßnahme im Jahr 2026 zu einer budgetabgebenden Bereitstellung von 95.000 Euro innerhalb des Personalkostenbudgets. Für die Jahre 2027 bis 2030 ergibt sich infolge der neuen Kulturstrategie trotz der geplanten Erhöhung ein saldierter Minderbedarf von jährlich 305.000 Euro.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20260826093038-0
Beratungsfolge
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