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Tagesordnung
- 1Angelegenheiten nach Landesplanungsgesetz
- 1.1Kunst- und Kulturförderung - Projektförderung im Rahmen der Regionalen Kultur-politik hier: Beratung und Beschlussfassung 2017Zur Vorlage · 13/0685 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 13/0685 befasst sich mit der Projektförderung im Rahmen der Regionalen Kulturpolitik für das Jahr 2017. Die Vorlage wurde im Namen der Regierungspräsidentinnen und des Regierungspräsidenten der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster erstellt und dient der Beratung und Beschlussfassung in der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die Projektplanungen zur Regionalen Kulturpolitik 2017 für die Kulturregionen Hellweg und Niederrhein zur Kenntnis nimmt und den darin vorgesehenen Maßnahmen zustimmt. Die entsprechenden Details zu den Projekten sind in den Anlagen der Vorlage aufgeführt. Darüber hinaus werden die Vorhaben, die in den Zuständigkeitsbereich der Regionalräte Düsseldorf und Arnsberg fallen, der Verbandsversammlung nachrichtlich zur Kenntnis gebracht.
Die Vorlage basiert auf den Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes. Als Grundlage für die Entscheidung dienen die Kurzdarstellung des Förderverfahrens sowie die Gesamtprojektlisten der Regionen Hellweg und Niederrhein für das Jahr 2017. Die fachliche Bearbeitung der Vorlage erfolgte durch die zuständigen Fachkräfte der Bezirksregierungen Arnsberg und Düsseldorf.
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Hauptdokument|20161107113212|20161107113216|20161107113219|20161111101037
- 1.2Anfragen und Mitteilungen
- 2Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- –Wahl/Wiederwahl der Verbandsleitung
- 2.1Wiederwahl RegionaldirektorinZur Vorlage · 13/0706 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) wurde am 10. Februar 2017 die Beschlussvorlage 13/0706 zur Wiederwahl der Regionaldirektorin behandelt. Der Beschluss sieht vor, die Regionaldirektorin gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 des Gesetzes über den Regionalverband Ruhr (RVRG) ab dem 1. August 2017 für eine Dauer von acht Jahren erneut in das Amt zu wählen.
Mit der Wiederwahl ist eine entsprechende Anpassung der Besoldung verbunden. Gemäß § 4 Abs. 3 der Eingruppierungsverordnung (EingrVO) erfolgt die Eingruppierung der Regionaldirektorin in die Besoldungsgruppe B 9 LBesO. Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass durch diesen Beschluss keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen im Sinne von neuen Aufwendungen oder Erträgen für das laufende Haushaltsjahr entstehen. Die Vorlage wurde von der Verbandsversammlung beschließend behandelt.
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- 2.2Neuwahl Beigeordneter Bereich II und allgemeiner Vertreter der RegionaldirektorinZur Vorlage · 13/0708-1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr hat in ihrer Sitzung am 10. Februar 2017 über die Neubesetzung einer wichtigen Position in der Verwaltungsleitung entschieden. Gemäß der vorliegenden Beschlussvorlage 13/0708-1 wurde die Wahl eines Beigeordneten für den Bereich II – Wirtschaftsführung abgeschlossen. Die Amtszeit für diese Funktion ist auf acht Jahre festgesetzt und beginnt am 1. Juni 2017.
Zusätzlich zur Übernahme der Aufgaben im Bereich der Wirtschaftsführung wurde die gleichzeitige Bestellung zum allgemeinen Vertreter der Regionaldirektorin beschlossen. Diese Funktion ist ebenfalls auf eine Dauer von acht Jahren ab dem 1. Juni 2017 angelegt.
Die Vorlage regelt zudem die personelle Eingruppierung der gewählten Person. Es wurde festgelegt, dass die Besoldung gemäß den Vorgaben der Eingruppierungsverordnung in die Besoldungsgruppe B 6 LBesO erfolgt. Die Beschlussvorlage, die unter der Federführung der Verbandsversammlung erstellt wurde, sah keine finanziellen Auswirkungen im Sinne von Mehraufwendungen oder Folgekosten vor.
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- 2.3Wiederwahl Beigeordneter Bereich IIIZur Vorlage · 13/0709 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr hat im Rahmen der Beschlussvorlage 13/0709 die Wiederwahl des Beigeordneten für den Bereich III – Planung beschlossen. Die Wahl erfolgt gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 des Gesetzes über den Regionalverband Ruhr (RVRG) und ist auf eine Dauer von acht Jahren angelegt. Der Amtsantritt ist für den 23. Mai 2017 vorgesehen.
Mit der Wiederwahl ist zudem die entsprechende Anpassung der Besoldung verbunden. Der Beigeordnete wird gemäß § 4 Abs. 3 der Eingruppierungsverordnung (EingrVO) in die Besoldungsgruppe B 6 LBesO eingruppiert. Aus der vorliegenden Vorlage geht hervor, dass durch diesen Beschluss keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen im Sinne von Mehraufwendungen oder Folgekosten entstehen, die über die reguläre Besoldung hinausgehen. Die Federführung der Vorlage lag bei der Verbandsversammlung.
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- 2.4Neuwahl Beigeordnete Bereich IV - UmweltZur Vorlage · 13/0707-1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) wurde am 10. Februar 2017 die Neuwahl der Beigeordneten für den Bereich IV – Umwelt beschlossen. Gemäß der Beschlussvorlage 13/0707-1 werden zwei Personen für eine Dauer von acht Jahren ab dem 1. Juli 2017 in dieses Amt gewählt.
Die Wahl umfasst die Ernennung zweier Personen zur Beigeordneten für den Bereich Umwelt. Mit der Wahl ist gleichzeitig die Eingruppierung beider gewählten Personen in die Besoldungsgruppe B 5 LBesO gemäß der Eingruppierungsverordnung vorgesehen.
Die vorliegende Beschlussvorlage, die von der Regionaldirektorin vorgelegt wurde, sah keine finanziellen Auswirkungen vor. Die Entscheidung erfolgte im Rahmen der zuständigen Verbandsversammlung als beschließendes Organ.
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- 2.5Anfragen und Mitteilungen