26. Sitzung des Planungsausschusses
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Tagesordnung
- 1Formalia
- 1.1Feststellung der Tagesordnung
- 1.2Genehmigung der Niederschrift der 25. Sitzung des Planungsausschusses (v. 04.03.2020)
- 2Angelegenheiten nach Landesplanungsgesetz
- 2.112. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe Hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 13/1732 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll über den Aufstellungsbeschluss zur 12. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe, entscheiden. Gegenstand der Planänderung ist die Nachnutzung ehemaliger Bergbaustandorte auf dem Gebiet der Städte Bottrop, Herten und Marl.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Aufstellung der 12. Änderung gemäß § 19 Abs. 4 des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW) vor. In diesem Zusammenhang soll die Verbandsversammlung den Bericht der Regionalplanungsbehörde über das Beteiligungsverfahren sowie die entsprechende Synopse zur Kenntnis nehmen. Anregungen und Bedenken, die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens vorgebracht wurden und für die kein Meinungsausgleich erzielt werden konnte, sollen zurückgewiesen werden. Es wird dokumentiert, dass aus der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen eingegangen sind.
Zudem ist die Regionalplanungsbehörde beauftragt, die aufgestellte Änderung gemäß § 19 Abs. 6 LPlG der Landesplanungsbehörde anzuzeigen. Die Vorlage enthält den Hinweis, dass das Verfahren haushaltsneutral erfolgt und keine zusätzlichen finanziellen Mittel oder Auswirkungen auf die Bilanz erforderlich sind.
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Hauptdokument|20200422091511-0|20200422091511-1|20200422091511-2|20200422092718-0|20200422092718-1|20200422092719-2|20200422092719-3
- 2.214. Änderung Regionalplan für den Regierungsbezirk Arnsberg Teilabschnitt Oberbereiche Bochum und Hagen Erweiterung des Allgemeinen Siedlungsbereichs (ASB) im Gebiet der Hansestadt Breckerfeld - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 13/1728 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr berät über die 14. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereiche Bochum und Hagen. Gegenstand der Beschlussvorlage 13/1728 ist der Aufstellungsbeschluss zur Erweiterung des Allgemeinen Siedlungsbereichs (ASB) in der Hansestadt Breckerfeld.
Die Planung basiert auf einem Bedarf an neuen Wohnbauflächen in Breckerfeld, insbesondere im Bereich der Klevinghauser Straße zwischen dem Friedhof und der Kleingartenanlage. Da laut Siedlungsflächenmonitoring keine ausreichenden Reserven im aktuellen Regionalplan oder Flächennutzungsplan vorhanden sind, soll die Erweiterung des Siedlungsbereichs zur Schaffung von Bauland ermöglichen.
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nahmen 15 von 38 angeforderten Stellen Stellung. Während aus der Öffentlichkeit keine Einwendungen eingingen, konnten bei der Erörterung von Anregungen und Bedenken mit dem Landesbüro der Naturschutzverbände sowie der Landwirtschaftskammer keine Einigungen erzielt werden. Die Vorlage sieht vor, diese nicht ausgeglichenen Anregungen zurückzuweisen. Nach dem Beschluss soll die Regionalplanungsbehörde die Änderung der Landesplanungsbehörde anzeigen. Für den Haushalt entstehen durch das Vorhaben keine zusätzlichen Kosten.
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Hauptdokument|20200420150349-0|20200421151117-1|20200420150029-0|20200421151117-0|20200420150031-1
- 2.3Sachlicher Teilplan Regionale Kooperationsstandorte zum Regionalplan Ruhr hier: ErarbeitungsbeschlussZur Vorlage · 13/1729 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr berät über den Erarbeitungsbeschluss für den Sachlichen Teilplan Regionale Kooperationsstandorte zum Regionalplan Ruhr. Mit der Beschlussvorlage 13/1729 wird die Durchführung des Erarbeitungsverfahrens durch die Regionalplanungsbehörde beantragt. Die Öffentlichkeit sowie die betroffenen öffentlichen Stellen wurden bereits über die Aufstellung dieses Teilplans in den Amtsblättern der Regierungsbezirke Düsseldorf, Münster und Arnsberg informiert.
Der Entwurf des Sachlichen Teilplans soll im Rahmen des Verfahrens für die Dauer von zwei Monaten beim Regionalverband Ruhr sowie in den Kreisen und kreisfreien Städten des Verbandsgebiets öffentlich ausgelegt werden. Ergänzend dazu erfolgt eine elektronische Veröffentlichung auf der Internetseite des Regionalverbandes. Die Bekanntmachung über Ort und Dauer der Auslegung wird mindestens zwei Wochen im Voraus in den entsprechenden Amtsblättern veröffentlicht.
Während der Auslegungsfrist besteht für die Beteiligten die Möglichkeit, zum Planentwurf, zum Umweltbericht sowie zur Begründung Stellung zu nehmen. Die Regionalplanungsbehörde wird zudem die Pflichtbeteiligten und ausgewählte Behörden im Rahmen des Verfahrens anschreiben. Für das Vorhaben sind keine zusätzlichen haushaltsmäßigen Auswirkungen oder Nachveranschlagungen erforderlich.
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Hauptdokument|20200420160949-0|20200420160955-0|20200420161003-0|20200420161012-0|20200427095811-0|20200427095822-0|20200427095912-0
- 2.4Anträge
- 2.5Anfragen und Mitteilungen
- 3Regionaler Diskurs / Regionalplan Ruhr
- 3.1Handlungsprogramm zur räumlichen Entwicklung der Metropole Ruhr Hier: SachstandsberichtZur Vorlage · 13/1731 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 13/1731 informiert über den aktuellen Sachstand des Handlungsprogramms zur räumlichen Entwicklung der Metropole Ruhr. Im Fokus stehen die Auswertung der im Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen sowie Überlegungen zu einer strategischen Weiterentwicklung des Programms.
Die Auswertung der 344 Anregungen, die von 56 öffentlichen Stellen und Einzelpersonen eingereicht wurden, ist weit fortgeschritten. Die Rückmeldungen decken verschiedene Themenfelder ab, darunter Wirtschaft, Mobilität, Wohnen sowie Klimaschutz. In einer vorliegenden Synopse werden die Beiträge kategorisiert, um festzulegen, inwieweit sie in das Programm einfließen oder als neue Themen aufgenommen werden. Die eingegangenen Hinweise befürworten die Funktion des Handlungsprogramms als ergänzendes Instrument zum Regionalplan Ruhr, regen jedoch auch eine stärkere Berücksichtigung von Querschnittsthemen wie Gesundheit und Gendergerechtigkeit sowie der kommunalen Perspektiven an.
Parallel dazu werden Ansätze für eine perspektivische Weiterentwicklung geprüft. Mögliche Szenarien umfassen eine räumlich-thematische Entwicklungsstrategie, ein regionales Strategiebuch oder eine sogenannte Dekaden-Strategie mit Fokus auf Themen wie Digitalisierung und Klimaresilienz. Ein fachlicher Austausch mit dem Arbeitskreis sowie dem Beirat Regionaler Diskurs ist für das erste Halbjahr 2020 vorgesehen. Die politischen Gremien des Regionalverbands Ruhr sollen im zweiten Halbjahr 2020 über die weiteren Schritte informiert werden.
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- 3.2Anträge
- 3.3Anfragen und Mitteilungen
- 4Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- 4.1Radschnellweg Ruhr RS1, Sachstandsbericht Straßen.NRWZur Vorlage · 13/1742 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 13/1742 befasst sich mit dem Sachstandsbericht von Straßen.NRW zum Radschnellweg Ruhr RS1. Das Dokument dient dazu, die Verwaltung über den aktuellen Entwicklungsstand des Projekts zu informieren.
Im Rahmen der Sitzung des Planungsausschusses am 20. Mai 20020 wird der Bericht zur Kenntnis genommen. Die RVR-Verwaltung wird ergänzend dazu mündlich über den Abschnitt zwischen dem Hauptbahnhof Mülheim und der Universität Duisburg/Essen berichten, welcher im Zuständigkeitsbereich des Regionalverbandes Ruhr liegt.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sind laut der Vorlage keine Nachveranschlagungen oder die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel notwendig. Die Vorlage weist auf Haushaltsneutralität hin.
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- 4.2Regionales Mobilitätsentwicklungskonzept für die Metropole RuhrZur Vorlage · 13/1724 · Berichtsvorlage
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Der Sachstandsbericht zum Regionalen Mobilitätsentwicklungskonzept für die Metropole Ruhr liegt den politischen Gremien zur Kenntnis vor. Nachdem der Entwurf des Endberichts der zweiten Stufe bereits im Herbst 2019 vorgelegt wurde, wurden im Rahmen des Beteiligungsverfahrens verschiedene Regionalkonferenzen sowie Informationsveranstaltungen für Vertreter der Wirtschaftsförderung, der IHK und der HWK durchgeführt.
Die ursprünglich geplante Frist für die Einreichung von Anregungen durch beteiligte Kommunen, Kreise und Verbände bis zum 29. Mai 2020 kann aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie nicht eingehalten werden. Die im Land Nordrhein-Westfalen geltenden Kontaktbeschränkungen führten zu Ausfällen politischer Gremiensitzungen in den betroffenen Gebietskörperschaften, wodurch eine rechtzeitige Befassung der Gremien erschwert wurde.
Um die Beteiligung aller Akteure sicherzustellen, hat der Regionalverband Ruhr den Zeitraum für Stellungnahmen bis zum 30. September 2020 verlängert. Nach Abschluss dieser Phase wird die Verwaltung die Auswertung der eingegangenen Hinweise vornehmen. Es ist vorgesehen, die Ergebnisse des gesamten Prozesses im Frühjahr 2021 den politischen Gremien des Regionalverbandes zur Beratung vorzulegen. Für den Haushalt ergeben sich aus diesem Vorgang keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen.
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- 4.3Forschungsprojekt „ZUKUR – Zukunft Stadt-Region-Ruhr“ im Rahmen der BMBF-Leitinitiative Zukunftsstadt Hier: SachstandsberichtZur Vorlage · 13/1725 · Berichtsvorlage
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Die Berichtsvorlage 13/1725 informiert über den aktuellen Sachstand des Forschungsprojekts „ZUKUR – Zukunft Stadt-Region-Ruhr“, das im Rahmen der BMBF-Leitinitiative Zukunftsstadt durchgeführt wird. Das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung finanzierte Vorhaben steht unter der Leitung der Fakultät Raumplanung der TU Dortmund. Ziel ist die Entwicklung von Strategien zur Steigerung der Klimaresilienz und der sozialen sowie ökologischen Gerechtigkeit in der Metropole Ruhr auf regionaler, städtischer und quartierbezogener Ebene. Als Praxispartner beteiligen sich der Regionalverband Ruhr (RVR) sowie die Städte Bottrop und Dortmund am Projekt.
Im Rahmen des Projekts werden Themen wie grüne Infrastruktur, regionale Wohnungsmarktpolitik und das Gemeinschaftsgut Radschnellweg Ruhr RS1 bearbeitet. Der RVR arbeitet derzeit an einem Indikatorenset zur Bewertung der Umweltgerechtigkeit sowie an einer Skizze für ein regionales Wohnungsmarktkonzept. Zudem wird eine Projektidee für einen Gemeinschaftsgarten im Umfeld des RS1 ausgearbeitet. Aufgrund von Verzögerungen beim Personalaufbau wurde die Laufzeit des Projekts um drei Monate bis zum 30. September 2020 verlängert.
Für den Zeitraum 2021 bis 2023 bereitet das Projektkonsortium einen Antrag für eine zweite Projektphase zur wissenschaftlichen Umsetzungsbegleitung vor. Ein Schwerpunkt der geplanten Folgephase liegt auf der Erarbeitung eines regionalen Wohnungsmarktkonzeptes durch den Regionalverband Ruhr.
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- 4.4Statusbericht zum Freizeit- und Tourismuskonzept für die Metropole RuhrZur Vorlage · 13/1733 · Berichtsvorlage
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Der vorliegende Bericht zur Drucksache 13/1733 informiert über den aktuellen Sachstand des Freizeit- und Tourismuskonzeptes für die Metropole Ruhr. Im Rahmen der Weiterentwicklung des Konzeptes wurde auf Basis früherer politischer Beschlüsse entschieden, die Bestandsanalyse um weitere öffentliche sowie private Freizeit- und Tourismusinfrastrukturen zu ergänzen. Zudem werden relevante Projekte der Region mit einem Zeithorizont von etwa zehn Jahren in die Konzeption einbezogen.
Der Regionalverband Ruhr (RVR) arbeitet bei diesen Aufgaben eng mit dem Regionalverband Tourismus Ruhr (RTG) zusammen. Der Bericht enthält zudem einen Statusbericht vom März 2020, welcher den aktuellen Stand sowie die weiteren Arbeitsschritte für die Jahre 2020 und 2021 darlegt.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird festgehalten, dass keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung notwendig ist. Die Kosten für Personal- und Sachaufwendungen sind im Haushaltsplan vorgesehen und führen zu einer haushaltsneutralen Entwicklung.
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- 4.5Anträge
- 4.6Anfragen und Mitteilungen