Der Wahlprüfungsausschuss hat eine Beschlussvorlage zur Feststellung der Gültigkeit der Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr vorgelegt. Gegenstand der Vorlage ist die Überprüfung der am 13. September 2020 durchgeführten Wahl.
Nach Abschluss der Vorprüfung stellt der Ausschuss fest, dass bis zum Ende der Einspruchsfrist am 23. November 2020 keine Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl eingegangen sind. Die Prüfung ergab zudem, dass alle gewählten Vertreterinnen und Vertreter wählbar waren. Es wurden keine Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung oder Durchführung der Wahl festgestellt, die das Ergebnis maßgeblich beeinflusst haben könnten. Auch liegen keine Anhaltspunkte vor, welche die im Oktober 2020 erfolgte Feststellung des Wahlergebnisses durch den Wahlausschuss infrage stellen würden.
Auf Grundlage dieser Ergebnisse empfiehlt der Wahlprüfungsausschuss, die Wahl gemäß den Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes für gültig zu erklären. Der Verbandsausschuss soll diesen Vorschlag beschließen. Die Maßnahme hat keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt.