11. Sitzung des Ausschusses für Mobilität
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Tagesordnung
- 1Formalia
- 1.1Beschlussfähigkeit des Ausschusses und Feststellung der Tagesordnung
- 1.2Protokoll der 10. Sitzung des Ausschusses für Mobilität vom 09.05.2023
- 2Angelegenheiten nach Landesplanungsgesetz
- 2.1Aufnahme von Maßnahmen in den ÖPNV-Bedarfsplan Anmeldung der Maßnahme 'Niederrhein-Münsterland-Netz' für den ÖPNV-Bedarfsplan und den ÖPNV- Infrastrukturfinanzierungsplan des Landes NRWZur Vorlage · 14/1146 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/1146 sieht die Anmeldung der Maßnahme „Niederrhein-Münsterland-Netz“ beim Land Nordrhein-Westfalen vor. Ziel des Antrags ist die Aufnahme dieser Maßnahme in den ÖPNV-Bedarfsplan sowie in den ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplan des Landes NRW.
Der Vorschlag wird von den Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster gemeinsam vorgelegt. Die Vorlage durchläuft im Rahmen der geplanten Sitzungsperiode die Beratung im Ausschuss für Mobilität am 29. August 2023 sowie im Verbandsausschuss am 11. September 2023. Die abschließende Entscheidung über den Beschlussvorschlag ist für die Sitzung der Verbandsversammlung am 22. September 2023 vorgesehen.
Mit der Anmeldung wird angestrebt, das Netz in die übergeordneten Planungen des öffentlichen Personennahverkehrs zu integrieren, um eine Berücksichtigung bei der Infrastrukturfinanzierung durch das Land Nordrhein-Westfalen zu ermöglichen. Die Vorlage wurde im Namen der Regierungspräsidenten der beteiligten Bezirksregierungen erstellt.
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- 3Anfragen und Mitteilungen nach Landesplanungsgesetz
- 4Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- 4.1Aktuelle Entwicklungen zur Mobilität in der Metropole RuhrZur Vorlage · 14/1141 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage mit der Nummer 14/1141 befasst sich mit den aktuellen Entwicklungen zur Mobilität in der Metropole Ruhr. Das Dokument ist als Tagesordnungspunkt für die Sitzung des Ausschusses für Mobilität am 29. August 2023 vorgesehen, wobei die Information zur Kenntnis genommen werden soll.
Der Sachverhalt sieht vor, dass über die gegenwärtigen Entwicklungen im Bereich der Mobilität im Rahmen der Sitzung mündlich berichtet wird. Eine detaillierte schriftliche Ausarbeitung der inhaltlichen Details ist der Vorlage nicht zu entnehmen, da die Berichterstattung oral erfolgt.
In Bezug auf die finanziellen und haushaltsmäßigen Auswirkungen gibt die Vorlage an, dass keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich ist. Der Vorgang wird als haushaltsneutral beschrieben, sodass keine zusätzlichen Belastungen für den Haushalt entstehen. Es sind keine weiteren Folgewirkungen im Zusammenhang mit diesem Berichtsvorgang verzeichnet.
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- 4.2Ergebnisse ADFC-Fahrradklima-Test 2022Zur Vorlage · 14/1138 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Mobilität des Regionalverbandes Ruhr setzt sich im Rahmen der Sitzung am 29. August 2023 mit den Ergebnissen des ADFC-Fahrradklima-Tests aus dem Jahr 2022 auseinander. Die Berichtsvorlage mit der Nummer 14/1138 dient der Kenntnisnahme der Untersuchungsergebnisse, die zum zehnten Mal durchgeführt wurde. Ziel des Tests ist es, die Zufriedenheit von Radfahrenden zu ermitteln sowie den Erfolg der bisherigen Radverkehrsförderung zu bewerten und Hinweise für künftige Verbesserungen zu liefern.
Im Rahmen einer mündlichen Präsentation werden die Ergebnisse für die Kommunen des Regionalverbandes Ruhr durch den Studienleiter des ADFC-Fahrradklima-Tests, Thomas Böhmer, vorgestellt. Der Vortrag umfasst verschiedene Aspekte der Untersuchung, darunter die Methodik, die Zusammensetzung der Stichproben sowie die Qualität und Interpretation der Daten. Zudem werden allgemeine Trends im Bereich des Radverkehrs in Deutschland thematisiert. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch die Berichterstattung keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen oder Nachveranschlagungen im Haushalt entstehen.
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- 4.3Fahrradverleihsystem metropolradruhr Hier: Sachstandsbericht zur WeiterentwicklungZur Vorlage · 14/1140 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr (RVR) hat dem Ausschuss für Mobilität einen Sachstandsbericht zur Weiterentwicklung des Fahrradverleihsystems metropolradruhr vorgelegt. Die Planung basiert auf dem Masterplan metropolradruhr 2.0, der die Bausteine Stationsnetzplanung, technische Entwicklung durch den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR), Betriebsorganisation und Kommunikation umfasst.
Im Rahmen der Stationsnetzplanung wird eine Handreichung für Kommunen erstellt, deren finale Überarbeitung für den Herbst 2023 geplant ist. Zur künftigen Betriebsorganisation bereitet eine Arbeitsgruppe des Regionalverbandes die Vergabe einer externen Untersuchung vor. Hierfür werden Fördermittel beim Landesministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr beantragt, wobei die Mitwirkungsbereitschaft der umliegenden Kreise und kreisfreien Kommunen in Form eines Letter of Intent angefragt wird.
Die künftige Leistungsbeschreibung sieht eine Erweiterung des Systems um neue Kommunen sowie die Ergänzung des Fuhrparks durch Pedelecs und Lastenräder vor. In den Städten Lünen und Witten finden derzeit befristete Probebetriebe statt. Der aktuelle Betreibervertrag wurde bis zum 31. August 2025 verlängert; ab dem 1. September 2025 soll der Betrieb nach einer Ausschreibung nahtlos fortgeführt werden. Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahmen sind für den Haushalt des Regionalverbandes neutral.
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- 4.3.1Antrag Die Grünen Ausbau der metropolradruhr-Stationen an touristischen HotspotsZur Vorlage · 14/1116 · Fraktionsantrag
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Die Fraktion der Grünen hat mit der Vorlage 14/1116 einen Antrag auf den Ausbau der metropolradruhr-Stationen an touristischen Hotspots eingebracht. Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung im Zuge der Weiterentwicklung des Leihradsystems neue Stationen an allen touristischen und regionaltouristischen Zielen plant, die im Freizeit- und Tourismuskonzept des Regionalverbands Ruhr (RVR) enthalten sind. Zur Integration in das Stationsnetz sollen zudem Leihradstationen an nahegelegenen Knotenpunkten des öffentlichen Personennahverkehrs eingeplant werden.
Zur Realisierung der Stationen soll die Verwaltung Gespräche mit den Standortkommunen sowie den Betreibern von Freizeiteinrichtungen führen. Darüber hinaus wird die Errichtung von Leihradstationen an RVR-eigenen Freizeiteinrichtungen in Kommunen gefordert, in denen metropolradruhr bereits etabliert ist. Als mögliche Standorte werden unter anderem Halden, Revierparks und der Maxipark in Hamm genannt, um intermodale Wegeketten im Umweltverbund zu stärken.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen ist festzuhalten, dass laut Vorlage keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich ist; die Maßnahme ist haushaltsneutral.
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- 4.4Sachstand König-Ludwig-Trasse 3. Bauabschnitt, Kreis RecklinghausenZur Vorlage · 14/1143 · Berichtsvorlage
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Der Bericht zur König-Ludwig-Trasse (KLT) im Kreis Recklinghausen informiert über den aktuellen Stand des geplanten dritten Bauabschnitts. Das Vorhaben umfasst eine etwa 6,5 Kilometer lange Strecke, die Castrop-Rauxel, Datteln und Oer-Erkenschwick querungsfrei verbinden soll. Die Umsetzung ist bis zum Jahr 2029 vorgesehen, wobei die Kosten auf rund 8,4 Millionen Euro geschätzt werden.
Ein wesentlicher Bestandteil der Planung ist die Durchführung einer zweiten Artenschutzprüfung (ASP 2), deren Ausschreibung für Ende 2023 vorbereitet wird. Die Ergebnisse dieser vertiefenden Untersuchung werden voraussichtlich ab Ende 2024 vorliegen. Der Naturschutzbeirat des Kreises Recklinghausen hat in diesem Zusammenhang die ökologische Bedeutung der ehemaligen Bahntrasse hervorgehoben und eine Prüfung alternativer Wegeführungen gefordert.
Hinsichtlich der Liegenschaften ist ein Erwerb von Brückenbauwerken von der RAG geplant. Ein beauftragtes Ingenieurbüro prüft derzeit den Zustand dieser Bauwerke, um die Grundlage für anstehende Ablöseverhandlungen zu schaffen. Ziel ist es, bis zum Jahresende eine Entscheidung über den Erwerb der Trasse zu erwirken. Für den dritten Bauabschnitt wird ein Förderantrag erst nach Vorliegen der naturschutzrechtlichen Genehmigungen sowie der geklärten Grundstücksverfügbarkeit gestellt.
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- 4.5Mobilitätsimpuls.RUHRZur Vorlage · 14/1127 · Berichtsvorlage
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Der Sachstandsbericht zum Projekt „Mobilitätsimpuls.RUHR“ wurde im Ausschuss für Mobilität zur Kenntnis genommen. Das Vorhaben zielt auf eine Verbesserung des interkommunalen öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in der Metropole Ruhr ab, wobei der Regionalverband Ruhr (RVR) in enger Abstimmung mit dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) agiert.
Der Endbericht zum Programm 2023 benennt punktuelle Optimierungsmöglichkeiten und Schwachstellen im Netz sowie entsprechende Lösungsvorschläge. Diese sollen möglichst kurzfristig oder zum 1. Januar 2024 umgesetzt werden. Der Schwerpunkt liegt auf stadtgrenzüberschreitenden Verbindungen, für die keine regionalen Eisenbahnverbindungen bestehen, sowie auf direkten Verknüpfungen zwischen Teilen benachbarter Kommunen. Die lokalen Aufgabenträger werden den Bericht in ihren politischen Gremien behandeln und die Projekte in ihre bestehenden Nahverkehrspläne überführen.
Ab Januar 2024 beginnt die Vorbereitung des „Mobilitätsimpuls.RUHR 2027“. Dieser Prozess beinhaltet eine regionale Nahverkehrs- und Raumanalyse zur Ermittlung von Qualitätsstandards für den ÖPNV. Ziel ist die inhaltliche Harmonisierung der kommunalen Nahverkehrspläne, deren Umsetzung ab dem 1. Januar 2028 angestrebt wird. Für die Durchführung des Vorhabens sind keine zusätzlichen Haushaltsmittel erforderlich.
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- 4.6Eingaben zu MobilitätsfragenZur Vorlage · 14/1162 · Berichtsvorlage
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Der Ausschuss für Mobilität setzt sich mit einer Übersicht zu Eingaben in Mobilitätsfragen auseinander. Hintergrund der Vorlage ist ein Vorschlag der Vorsitzenden aus der konstituierenden Sitzung, die Transparenz der Verbandsarbeit zu erhöhen. Ziel ist es, dem Ausschuss künftig regelmäßig eine tabellarische Zusammenfassung über Anfragen, Eingaben und Hinweise zur Verfügung zu stellen, die von Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen, Verbänden sowie Initiativen eingereicht wurden.
Die vorliegende Berichtsvorlage mit der Nummer 14/1162 umfasst den Zeitraum von März 2023 bis Juli 2023. Mit der Bereitstellung dieser Übersicht entstehen laut Dokument keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt, und es ist keine Nachveranschlagung von Mitteln erforderlich. Die tabellarische Aufstellung der eingegangenen Mitteilungen ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
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- 5Anfragen nach RVR-Gesetz
- 5.1Antwort auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Lastenrad-Leihsysteme in der Metropole RuhrZur Vorlage · 14/1038-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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Die Verwaltung des Regionalverbands Ruhr (RVR) hat auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Stand der Lastenrad-Leihsysteme in der Metropole Ruhr geantwortet. Aktuell existiert kein einheitliches System, da die Verfügbarkeit in den 53 RVR-zugehörigen Kommunen sehr unterschiedlich ist. In etwa der Hälfte der Kommunen besteht eine Leihmöglichkeit, wobei oft nur wenige Räder pro Stadt zur Verfügung stehen. Während im Kreis Unna sieben von zehn Kommunen Angebote bereithalten, sind es im Kreis Recklinghausen lediglich zwei von zehn.
Derzeit nutzen über 20 verschiedene Anbieter eigene Buchungsportale. Die Gebühren variieren stark und reichen von kostenlosen Angeboten bis zu 50 Euro pro Tag. Zudem sind einige Dienste auf spezifische Nutzergruppen, wie etwa Mieter bestimmter Wohnungsbauunternehmen, begrenzt.
Im Rahmen der anstehenden Strukturreform des metropolradruhr plant die Verwaltung, die Lastenrad-Verleihe ab der Neuausschreibung im Jahr 2025 zu integrieren. Ziel ist es, die Ausleihe unter einheitlichen Konditionen zu organisieren und den Zugang über eine zentrale App für verschiedene Fahrradtypen im gesamten Bediengebiet zu ermöglichen.
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- 6Mitteilungen der Verwaltung
- 7Mitteilungen der Vorsitzenden