Regionalverband Ruhr / Ruhrparlament Transparent

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Beschlussvorlage

Feststellungsgeschluss: 1. Änderung des Regionalplans Ruhr (RP Ruhr) - Windenergie

15/0220 15.04.2026 Ausschuss für Planung und Mobilität

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr berät über die erste Änderung des Regionalplans Ruhr zum Thema Windenergie. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Feststellung der Planänderung vor, welche 93 Windenergiebereiche mit einer Gesamtfläche von 2.256,58 Hektar als Vorranggebiete festlegt. Damit wird das regionale Teilflächenziel von mindestens 2.03asten Hektar bis zum Ende des Jahres 2032 gemäß den Vorgaben des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen erreicht.

Der Plan umfasst zudem die Ausweisung von Beschleunigungsgebieten zur Erleichterung der Genehmigung von Windenergieanlagen sowie Anlagen zur Speicherung von Strom oder Wärme. Im Rahmen der Beteiligungsverfahren wurden die Planungen aufgrund eingegangener Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und von Behörden angepasst, was zu rund 42 Änderungen an der Flächenkulisse führte. Die Regionalplanungsbehörde erhält den Auftrag, die Änderung der Landesplanungsbehörde anzuzeigen und nach Ablauf etwaiger Prüffristen in den Amtsblättern der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster bekanntzumachen.

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