Bekanntgabe der in der Zeit vom 01.01.2026 - 31.03.2026 für das Haushaltsjahr 2026 genehmigten Haushaltsüberschreitungen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage mit der Nummer 15/0285 informiert über die im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. März 2026 genehmigten Haushaltsüberschreitungen für das Haushaltsjahr 2026. Die Verbandsversammlung setzt sich damit zur Kenntnis, dass der Kämmerer diese Überschreitungen gemäß § 83 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) genehmigt hat.
Nach den gesetzlichen Vorgaben sind überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung im laufenden Haushaltsjahr gewährleistet ist. Die Entscheidungskompetenz für solche Maßnahmen ist dabei nach der Höhe des RVR-Eigenanteils geregelt: Der Kämmerer entscheidet über Beträge unter 100.000 Euro, während für Überschreitungen ab dieser Grenze die vorherige Zustimmung der Verbandsversammlung erforderlich ist. Diese Regelung basiert auf dem im Doppelhaushalt 2020/2021 beschlossenen Budgetierungs- und Bewirtschaftungskonzept des Regionalverbands Ruhr.
Die Vorlage wird in den Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen, den Verbandsausschuss sowie die Verbandsversammlung zur Kenntnis vorgelegt. Es ergeben sich aus den Vorgängen keine klimarelevanten Auswirkungen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 151905100334
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20260519124616-0
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