Bekanntgabe der in der Zeit vom 01.01.2026 - 31.03.2026 für das Haushaltsjahr 2026 genehmigten Haushaltsüberschreitungen
15/0285 · Berichtsvorlage · 19.05.2026 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- Anlage 1 als PDF ↗ · 20260519124616-0
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Die Berichtsvorlage 15/0285 informiert über die im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. März 2026 genehmigten Haushaltsüberschreitungen für das Haushaltsjahr 2026. Die Genehmigungen erfolgten durch den Kämmerer auf Grundlage von § 83 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW).
Nach dem im Doppelhaushalt 2020/2021 beschlossenen Budgetierungs- und Bewirtschaftungskonzept des Regionalverbands Ruhr liegt die Entscheidung über überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen unter einem Betrag von 100.000 Euro beim Kämmerer. Bei Haushaltsüberschreitungen ab einer Höhe von 100.000 Euro des RVR-Eigenanteils ist hingegen die vorherige Zustimmung der Verbandsversammlung erforderlich.
Die Vorlage dient der Information der Verbandsversammlung über die vorgenommenen Entscheidungen im ersten Quartal 2026. Den finanziellen Angaben zufolge ist keine Nachveranschlagung oder zusätzliche Mittelbereitstellung notwendig, da die Vorgänge als haushaltsneutral bzw. als Haushaltsverbesserung eingestuft werden. Es wurden zudem keine klimarelevanten Auswirkungen festgestellt.
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