2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Tagesordnung
- 1Feststellung der form- und fristgerechten Einladung sowie Genehmigung der Tagesordnung
- 2Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift der Sitzung vom 24.02.2026
- 3Angelegenheiten der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH Baukostensteigerung bei der Generalsanierung des Solebads Vonderort; erhöhter MittelbedarfZur Vorlage · 15/0289 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung befasst sich mit der Fortschreibung des Gesamtprojektvolumens für die Generalsanierung des Solebades im Revierpark Vonderort. Die vorliegende Beschlussvorlage des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen sieht eine Erhöhung des Projektvolumens auf bis zu 26,0 Millionen Euro vor. Diese Anpassung steht unter dem Vorbehalt der endgültigen Bewilligung von Fördermitteln in Höhe von 6,0 Millionen Euro sowie der Sicherstellung der finanziellen Anteile der Städte Oberhausen und Bottrop.
Die Kostensteigerung gegenüber der ursprünglichen Planung beläuft sich auf insgesamt 7,5 Millionen Euro. Ursächlich hierfür sind Erkenntnisse aus vertieften Untersuchungen während der aktuellen Planungsphase. Zu den wesentlichen Faktoren gehören notwendige Sanierungen des Kellers, bauliche Herausforderungen aufgrund der Baugrundverhältnisse auf einer ehemaligen Deponie sowie allgemeine Baukostensteigerungen durch Inflation im Zeitraum von 2023 bis 2028. Zudem wurden die Integration der Freibadtechnik und Anforderungen an die Dachkonstruktion berücksichtigt.
Die Finanzierung des Vorhabens erfolgt nach den bestehenden Beteiligungsverhältnissen zwischen dem Regionalverband Ruhr (50 %), der Stadt Oberhausen (30 %) und der Stadt Bottrop (20 %). Der zusätzliche Finanzierungsbedarf des Regionalverbandes soll über Rückstellungen im Jahresabschluss 2025 gedeckt werden. Ein finaler Zuwendungsbescheid wird für das dritte Quartal 2026 erwartet, wobei der Rückbau der Anlagen voraussichtlich im vierten Quartal 2026 beginnen und die Fertigstellung des Projekts im Jahr 2028 erfolgen soll.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0289 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung befasst sich mit der Fortschreibung des Gesamtprojektvolumens für die Generalsanierung des Solebades im Revierpark Vonderort. Die vorliegende Beschlussvorlage des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen sieht eine Erhöhung des Projektvolumens auf bis zu 26,0 Millionen Euro vor. Diese Anpassung steht unter dem Vorbehalt der endgültigen Bewilligung von Fördermitteln in Höhe von 6,0 Millionen Euro sowie der Sicherstellung der finanziellen Anteile der Städte Oberhausen und Bottrop.
Die Kostensteigerung gegenüber der ursprünglichen Planung beläuft sich auf insgesamt 7,5 Millionen Euro. Ursächlich hierfür sind Erkenntnisse aus vertieften Untersuchungen während der aktuellen Planungsphase. Zu den wesentlichen Faktoren gehören notwendige Sanierungen des Kellers, bauliche Herausforderungen aufgrund der Baugrundverhältnisse auf einer ehemaligen Deponie sowie allgemeine Baukostensteigerungen durch Inflation im Zeitraum von 2023 bis 2028. Zudem wurden die Integration der Freibadtechnik und Anforderungen an die Dachkonstruktion berücksichtigt.
Die Finanzierung des Vorhabens erfolgt nach den bestehenden Beteiligungsverhältnissen zwischen dem Regionalverband Ruhr (50 %), der Stadt Oberhausen (30 %) und der Stadt Bottrop (20 %). Der zusätzliche Finanzierungsbedarf des Regionalverbandes soll über Rückstellungen im Jahresabschluss 2025 gedeckt werden. Ein finaler Zuwendungsbescheid wird für das dritte Quartal 2026 erwartet, wobei der Rückbau der Anlagen voraussichtlich im vierten Quartal 2026 beginnen und die Fertigstellung des Projekts im Jahr 2028 erfolgen soll.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung befasst sich mit der Fortschreibung des Gesamtprojektvolumens für die Generalsanierung des Solebades im Revierpark Vonderort. Die vorliegende Beschlussvorlage des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen sieht eine Erhöhung des Projektvolumens auf bis zu 26,0 Millionen Euro vor. Diese Anpassung steht unter dem Vorbehalt der endgültigen Bewilligung von Fördermitteln in Höhe von 6,0 Millionen Euro sowie der Sicherstellung der finanziellen Anteile der Städte Oberhausen und Bottrop.
Die Kostensteigerung gegenüber der ursprünglichen Planung beläuft sich auf insgesamt 7,5 Millionen Euro. Ursächlich hierfür sind Erkenntnisse aus vertieften Untersuchungen während der aktuellen Planungsphase. Zu den wesentlichen Faktoren gehören notwendige Sanierungen des Kellers, bauliche Herausforderungen aufgrund der Baugrundverhältnisse auf einer ehemaligen Deponie sowie allgemeine Baukostensteigerungen durch Inflation im Zeitraum von 2023 bis 2028. Zudem wurden die Integration der Freibadtechnik und Anforderungen an die Dachkonstruktion berücksichtigt.
Die Finanzierung des Vorhabens erfolgt nach den bestehenden Beteiligungsverhältnissen zwischen dem Regionalverband Ruhr (50 %), der Stadt Oberhausen (30 %) und der Stadt Bottrop (20 %). Der zusätzliche Finanzierungsbedarf des Regionalverbandes soll über Rückstellungen im Jahresabschluss 2025 gedeckt werden. Ein finaler Zuwendungsbescheid wird für das dritte Quartal 2026 erwartet, wobei der Rückbau der Anlagen voraussichtlich im vierten Quartal 2026 beginnen und die Fertigstellung des Projekts im Jahr 2028 erfolgen soll.
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- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
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- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 4Angelegenheiten der Business Metropole Ruhr GmbH - Ruhr:HUB GmbH, Übertragung der Gesellschaftsanteile der Business Metropole Ruhr GmbH auf den Gesellschafter WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbHZur Vorlage · 15/0255 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr prüft eine Umstrukturierung der Gesellschaft Ruhr:HUB GmbH. Im Zentrum steht der Beschlussvorschlag, die Anteile der Business Metropole Ruhr GmbH an der Ruhr:HUB GmbH in Höhe von 18,684 % unentgeltlich auf die WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH zu übertragen.
Dieser Schritt ist Teil eines Plans zur Auflösung der Ruhr:HUB GmbH durch eine Verschmelzung mit der Wirtschaftsförderung Bochum WiFö GmbH zum 01. Januar 2026. Hintergrund der geplanten Maßnahme ist das Ende der staatlichen Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen im Oktober 2025, wodurch die bisherige Finanzierung der Gesellschaft nicht mehr aufrechterhalten werden kann. Die Übertragung der Anteile erfolgt vor dem Hintergrund sinkender Eigenkapitalwerte und prognostizierter Fehlbeträge.
Ziel der Verschmelzung ist es, die Durchführung des Startup-Events „ruhrSUMMIT 2026“ sicherzustellen und die Auflösung der Gesellschaft mit geringem Kostenaufwand zu vollziehen. Die Wirtschaftsförderung Bochum WiFö GmbH soll die Organisation des ruhrSUMMIT 2026 bereits im Vorgriff auf die rechtliche Wirksamkeit der Verschmelzung übernehmen, wobei eine finanzielle Beteiligung der bisherigen Gesellschafter vorgesehen ist. Durch die Verschmelzung geht die Gesamtrechtsnachfolge auf die Wirtschaftsförderung Bochum WiFö GmbH über, welche die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten übernimmt.
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- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 18.06.2026 · 2. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
- 18.06.2026 · 2. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
- 18.06.2026 · 2. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
- 18.06.2026 · 2. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0255 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr prüft eine Umstrukturierung der Gesellschaft Ruhr:HUB GmbH. Im Zentrum steht der Beschlussvorschlag, die Anteile der Business Metropole Ruhr GmbH an der Ruhr:HUB GmbH in Höhe von 18,684 % unentgeltlich auf die WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH zu übertragen.
Dieser Schritt ist Teil eines Plans zur Auflösung der Ruhr:HUB GmbH durch eine Verschmelzung mit der Wirtschaftsförderung Bochum WiFö GmbH zum 01. Januar 2026. Hintergrund der geplanten Maßnahme ist das Ende der staatlichen Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen im Oktober 2025, wodurch die bisherige Finanzierung der Gesellschaft nicht mehr aufrechterhalten werden kann. Die Übertragung der Anteile erfolgt vor dem Hintergrund sinkender Eigenkapitalwerte und prognostizierter Fehlbeträge.
Ziel der Verschmelzung ist es, die Durchführung des Startup-Events „ruhrSUMMIT 2026“ sicherzustellen und die Auflösung der Gesellschaft mit geringem Kostenaufwand zu vollziehen. Die Wirtschaftsförderung Bochum WiFö GmbH soll die Organisation des ruhrSUMMIT 2026 bereits im Vorgriff auf die rechtliche Wirksamkeit der Verschmelzung übernehmen, wobei eine finanzielle Beteiligung der bisherigen Gesellschafter vorgesehen ist. Durch die Verschmelzung geht die Gesamtrechtsnachfolge auf die Wirtschaftsförderung Bochum WiFö GmbH über, welche die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten übernimmt.
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- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 18.06.2026 · 2. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
- 18.06.2026 · 2. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
- 18.06.2026 · 2. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
- 18.06.2026 · 2. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0255 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr prüft eine Umstrukturierung der Gesellschaft Ruhr:HUB GmbH. Im Zentrum steht der Beschlussvorschlag, die Anteile der Business Metropole Ruhr GmbH an der Ruhr:HUB GmbH in Höhe von 18,684 % unentgeltlich auf die WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH zu übertragen.
Dieser Schritt ist Teil eines Plans zur Auflösung der Ruhr:HUB GmbH durch eine Verschmelzung mit der Wirtschaftsförderung Bochum WiFö GmbH zum 01. Januar 2026. Hintergrund der geplanten Maßnahme ist das Ende der staatlichen Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen im Oktober 2025, wodurch die bisherige Finanzierung der Gesellschaft nicht mehr aufrechterhalten werden kann. Die Übertragung der Anteile erfolgt vor dem Hintergrund sinkender Eigenkapitalwerte und prognostizierter Fehlbeträge.
Ziel der Verschmelzung ist es, die Durchführung des Startup-Events „ruhrSUMMIT 2026“ sicherzustellen und die Auflösung der Gesellschaft mit geringem Kostenaufwand zu vollziehen. Die Wirtschaftsförderung Bochum WiFö GmbH soll die Organisation des ruhrSUMMIT 2026 bereits im Vorgriff auf die rechtliche Wirksamkeit der Verschmelzung übernehmen, wobei eine finanzielle Beteiligung der bisherigen Gesellschafter vorgesehen ist. Durch die Verschmelzung geht die Gesamtrechtsnachfolge auf die Wirtschaftsförderung Bochum WiFö GmbH über, welche die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten übernimmt.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 18.06.2026 · 2. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
- 18.06.2026 · 2. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
- 18.06.2026 · 2. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
- 18.06.2026 · 2. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 5Optimierung des Beteiligungsportfolios des Regionalverbandes Ruhr - Stellungnahme der VerwaltungZur Vorlage · 15/0267 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) befasst sich mit der Optimierung seines Beteiligungsportfolios sowie der Entwicklung eines Shared-Services-Konzepts. Basierend auf einem Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann und Partner GmbH & Co. KG hat die Verwaltung eine Bewertung der verschiedenen Gesellschaften vorgenommen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die ergänzenden Bewertungen sowie die Handlungsempfehlungen der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen. Für Gesellschaften mit geringer Komplexität, darunter die Seegesellschaft Haltern mbH und die Maximilianpark Hamm GmbH, soll die Verwaltung Umsetzungsvorschläge und konkrete Ausstiegsszenarien erarbeiten. Diese sollen im nächsten Sitzungslauf Entscheidungsgrundlagen bilden. Für die übrigen Gesellschaften wird die Verbandsversammlung weitere Aufträge zum weiteren Vorgehen formulieren.
Ein weiterer Bestandteil der Vorlage ist die Bündelung von Querschnittsaufgaben. Die Verwaltung wurde beauftragt, eine tragfähige Lösung für Shared Services im RVR-Konzern zu entwickeln und ein entsprechendes Konzept zur Beschlussfassung vorzulegen. Ziel ist es, Aufgaben wie Personal, IT oder Finanzen zentral zu organisieren, um Synergieeffekte zu nutzen. Hintergrund der Maßnahmen ist die Notwendigkeit einer nachhaltigen Haushaltsverbesserung, da die Zuschüsse an Beteiligungen im Jahr 2026 voraussichtlich rund 35 Millionen Euro betragen und damit etwa ein Viertel der ordentlichen Gesamtaufwendungen des Verbandes ausmachen.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0267 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) befasst sich mit der Optimierung seines Beteiligungsportfolios sowie der Entwicklung eines Shared-Services-Konzepts. Basierend auf einem Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann und Partner GmbH & Co. KG hat die Verwaltung eine Bewertung der verschiedenen Gesellschaften vorgenommen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die ergänzenden Bewertungen sowie die Handlungsempfehlungen der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen. Für Gesellschaften mit geringer Komplexität, darunter die Seegesellschaft Haltern mbH und die Maximilianpark Hamm GmbH, soll die Verwaltung Umsetzungsvorschläge und konkrete Ausstiegsszenarien erarbeiten. Diese sollen im nächsten Sitzungslauf Entscheidungsgrundlagen bilden. Für die übrigen Gesellschaften wird die Verbandsversammlung weitere Aufträge zum weiteren Vorgehen formulieren.
Ein weiterer Bestandteil der Vorlage ist die Bündelung von Querschnittsaufgaben. Die Verwaltung wurde beauftragt, eine tragfähige Lösung für Shared Services im RVR-Konzern zu entwickeln und ein entsprechendes Konzept zur Beschlussfassung vorzulegen. Ziel ist es, Aufgaben wie Personal, IT oder Finanzen zentral zu organisieren, um Synergieeffekte zu nutzen. Hintergrund der Maßnahmen ist die Notwendigkeit einer nachhaltigen Haushaltsverbesserung, da die Zuschüsse an Beteiligungen im Jahr 2026 voraussichtlich rund 35 Millionen Euro betragen und damit etwa ein Viertel der ordentlichen Gesamtaufwendungen des Verbandes ausmachen.
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- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
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- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
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- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0267 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) befasst sich mit der Optimierung seines Beteiligungsportfolios sowie der Entwicklung eines Shared-Services-Konzepts. Basierend auf einem Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann und Partner GmbH & Co. KG hat die Verwaltung eine Bewertung der verschiedenen Gesellschaften vorgenommen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die ergänzenden Bewertungen sowie die Handlungsempfehlungen der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen. Für Gesellschaften mit geringer Komplexität, darunter die Seegesellschaft Haltern mbH und die Maximilianpark Hamm GmbH, soll die Verwaltung Umsetzungsvorschläge und konkrete Ausstiegsszenarien erarbeiten. Diese sollen im nächsten Sitzungslauf Entscheidungsgrundlagen bilden. Für die übrigen Gesellschaften wird die Verbandsversammlung weitere Aufträge zum weiteren Vorgehen formulieren.
Ein weiterer Bestandteil der Vorlage ist die Bündelung von Querschnittsaufgaben. Die Verwaltung wurde beauftragt, eine tragfähige Lösung für Shared Services im RVR-Konzern zu entwickeln und ein entsprechendes Konzept zur Beschlussfassung vorzulegen. Ziel ist es, Aufgaben wie Personal, IT oder Finanzen zentral zu organisieren, um Synergieeffekte zu nutzen. Hintergrund der Maßnahmen ist die Notwendigkeit einer nachhaltigen Haushaltsverbesserung, da die Zuschüsse an Beteiligungen im Jahr 2026 voraussichtlich rund 35 Millionen Euro betragen und damit etwa ein Viertel der ordentlichen Gesamtaufwendungen des Verbandes ausmachen.
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- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 6Angelegenheiten der Ruhr LIVE gGmbH EU-Beihilferechtliche BetrauungZur Vorlage · 15/0294 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0294 sieht vor, dass die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr der Betrauung der Ruhr LIVE gGmbH zustimmt und die Verwaltung mit der Erlassung eines entsprechenden Betrauungsaktes beauftragt.
Grundlage für diesen Vorgang ist eine rechtliche Prüfung durch eine externe Kanzlei bezüglich möglicher Gesellschafterzuschüsse des Regionalverbandes an die Gesellschaft. Die Prüfung ergab, dass die geplanten Veranstaltungen der Ruhr LIVE gGmbH, insbesondere die „Ruhr Games“ und die „3x3 Super Week“, als Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) einzustufen sind. Unter Anwendung des DAWI-Freistellungsbeschlusses der EU-Kommission können Zuschüsse des Regionalverbandes somit von der Anmeldepflicht bei der EU-Kommission befreit werden, sofern die Gesellschaft förmlich betraut wird.
Der Vorschlag folgt auf einen Beschluss der Verbandsversammlung vom 20. März 2026, mit dem der Entwurf des Gesellschaftsvertrages unter Vorbehalten angenommen wurde. Die vorliegende Vorlage dient der rechtlichen Absicherung der Finanzierung durch den Regionalverband. Laut den Unterlagen sind keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen auf den Haushaltsplan zu erwarten; das Vorhaben ist haushaltsneutral. Ein durchgeführter Klima-Check ergab zudem keine klimarelevanten Auswirkungen.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0294 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
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Die Beschlussvorlage 15/0294 sieht vor, dass die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr der Betrauung der Ruhr LIVE gGmbH zustimmt und die Verwaltung mit der Erlassung eines entsprechenden Betrauungsaktes beauftragt.
Grundlage für diesen Vorgang ist eine rechtliche Prüfung durch eine externe Kanzlei bezüglich möglicher Gesellschafterzuschüsse des Regionalverbandes an die Gesellschaft. Die Prüfung ergab, dass die geplanten Veranstaltungen der Ruhr LIVE gGmbH, insbesondere die „Ruhr Games“ und die „3x3 Super Week“, als Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) einzustufen sind. Unter Anwendung des DAWI-Freistellungsbeschlusses der EU-Kommission können Zuschüsse des Regionalverbandes somit von der Anmeldepflicht bei der EU-Kommission befreit werden, sofern die Gesellschaft förmlich betraut wird.
Der Vorschlag folgt auf einen Beschluss der Verbandsversammlung vom 20. März 2026, mit dem der Entwurf des Gesellschaftsvertrages unter Vorbehalten angenommen wurde. Die vorliegende Vorlage dient der rechtlichen Absicherung der Finanzierung durch den Regionalverband. Laut den Unterlagen sind keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen auf den Haushaltsplan zu erwarten; das Vorhaben ist haushaltsneutral. Ein durchgeführter Klima-Check ergab zudem keine klimarelevanten Auswirkungen.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0294 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0294 sieht vor, dass die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr der Betrauung der Ruhr LIVE gGmbH zustimmt und die Verwaltung mit der Erlassung eines entsprechenden Betrauungsaktes beauftragt.
Grundlage für diesen Vorgang ist eine rechtliche Prüfung durch eine externe Kanzlei bezüglich möglicher Gesellschafterzuschüsse des Regionalverbandes an die Gesellschaft. Die Prüfung ergab, dass die geplanten Veranstaltungen der Ruhr LIVE gGmbH, insbesondere die „Ruhr Games“ und die „3x3 Super Week“, als Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) einzustufen sind. Unter Anwendung des DAWI-Freistellungsbeschlusses der EU-Kommission können Zuschüsse des Regionalverbandes somit von der Anmeldepflicht bei der EU-Kommission befreit werden, sofern die Gesellschaft förmlich betraut wird.
Der Vorschlag folgt auf einen Beschluss der Verbandsversammlung vom 20. März 2026, mit dem der Entwurf des Gesellschaftsvertrages unter Vorbehalten angenommen wurde. Die vorliegende Vorlage dient der rechtlichen Absicherung der Finanzierung durch den Regionalverband. Laut den Unterlagen sind keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen auf den Haushaltsplan zu erwarten; das Vorhaben ist haushaltsneutral. Ein durchgeführter Klima-Check ergab zudem keine klimarelevanten Auswirkungen.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
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- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
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- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 7Angelegenheiten der Kultur Ruhr GmbH Verlängerung der Nebenabrede zum Gesellschaftsvertrag für den Zeitraum 2027-2029Zur Vorlage · 15/0283 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) wird über die Verlängerung der Nebenabrede zum Gesellschaftsvertrag der Kultur Ruhr GmbH für den Zeitraum von 2027 bis 2029 beraten. Diese Vereinbarung regelt die regelmäßigen Zuwendungen des RVR sowie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Finanzierung der Gesellschaft.
Die Kultur Ruhr GmbH ist für die Planung und Durchführung kultureller Projekte im Ruhrgebiet zuständig, darunter die RuhrTriennale, ChorWerk Ruhr, Tanzlandschaft Ruhr und Urbane Künste Ruhr. Da der aktuelle Finanzierungszyklus am 31. Dezember 2026 endet und Lydia Steier zum 1. November 2026 als neue Intendantin und Geschäftsführerin die Nachfolge von Ivo van Hoeve antritt, ist eine Anpassung der Nebenabrede zur Absicherung der Gesellschafterzuschüsse erforderlich.
Für den Zeitraum 2027 bis 2029 sieht die Vorlage einen jährlichen Stammhaushalt von insgesamt 2.191.249 Euro vor. Davon entfallen 1.117.537 Euro auf das Land Nordrhein-Westfalen und 1.073.712 Euro auf den Regionalverband Ruhr. Zusätzlich stellt das Land Nordrhein-Westfalen jährlich 2.200.000 Euro aus einer regionalen Kulturstrategie bereit. Die Finanzplanung des RVR sieht für den Eigenanteil jährliche Aufwendungen in Höhe von etwa 1.074.000 Euro vor.
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- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
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- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
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- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
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Zur Vorlage · 15/0283 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) wird über die Verlängerung der Nebenabrede zum Gesellschaftsvertrag der Kultur Ruhr GmbH für den Zeitraum von 2027 bis 2029 beraten. Diese Vereinbarung regelt die regelmäßigen Zuwendungen des RVR sowie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Finanzierung der Gesellschaft.
Die Kultur Ruhr GmbH ist für die Planung und Durchführung kultureller Projekte im Ruhrgebiet zuständig, darunter die RuhrTriennale, ChorWerk Ruhr, Tanzlandschaft Ruhr und Urbane Künste Ruhr. Da der aktuelle Finanzierungszyklus am 31. Dezember 2026 endet und Lydia Steier zum 1. November 2026 als neue Intendantin und Geschäftsführerin die Nachfolge von Ivo van Hoeve antritt, ist eine Anpassung der Nebenabrede zur Absicherung der Gesellschafterzuschüsse erforderlich.
Für den Zeitraum 2027 bis 2029 sieht die Vorlage einen jährlichen Stammhaushalt von insgesamt 2.191.249 Euro vor. Davon entfallen 1.117.537 Euro auf das Land Nordrhein-Westfalen und 1.073.712 Euro auf den Regionalverband Ruhr. Zusätzlich stellt das Land Nordrhein-Westfalen jährlich 2.200.000 Euro aus einer regionalen Kulturstrategie bereit. Die Finanzplanung des RVR sieht für den Eigenanteil jährliche Aufwendungen in Höhe von etwa 1.074.000 Euro vor.
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- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
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- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
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- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
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Zur Vorlage · 15/0283 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) wird über die Verlängerung der Nebenabrede zum Gesellschaftsvertrag der Kultur Ruhr GmbH für den Zeitraum von 2027 bis 2029 beraten. Diese Vereinbarung regelt die regelmäßigen Zuwendungen des RVR sowie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Finanzierung der Gesellschaft.
Die Kultur Ruhr GmbH ist für die Planung und Durchführung kultureller Projekte im Ruhrgebiet zuständig, darunter die RuhrTriennale, ChorWerk Ruhr, Tanzlandschaft Ruhr und Urbane Künste Ruhr. Da der aktuelle Finanzierungszyklus am 31. Dezember 2026 endet und Lydia Steier zum 1. November 2026 als neue Intendantin und Geschäftsführerin die Nachfolge von Ivo van Hoeve antritt, ist eine Anpassung der Nebenabrede zur Absicherung der Gesellschafterzuschüsse erforderlich.
Für den Zeitraum 2027 bis 2029 sieht die Vorlage einen jährlichen Stammhaushalt von insgesamt 2.191.249 Euro vor. Davon entfallen 1.117.537 Euro auf das Land Nordrhein-Westfalen und 1.073.712 Euro auf den Regionalverband Ruhr. Zusätzlich stellt das Land Nordrhein-Westfalen jährlich 2.200.000 Euro aus einer regionalen Kulturstrategie bereit. Die Finanzplanung des RVR sieht für den Eigenanteil jährliche Aufwendungen in Höhe von etwa 1.074.000 Euro vor.
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- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
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- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
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- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
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- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
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- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
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- 8Angelegenheiten der RuhrFutur gGmbH Jahresabschluss zum 31.12.2025Zur Vorlage · 15/0293 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr wird ersucht, ihre Vertretung in der Gesellschafterversammlung der RuhrFutur gGmbH zu ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025 festzustellen. Damit verbunden sind die Entscheidung über die Verwendung des Jahresergebnisses sowie die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats für das Jahr 2025.
Der Jahresabschluss weist für das Geschäftsjahr 2025 einen Fehlbetrag von 617.300 Euro aus, was eine geringere Differenz als im Vorjahr (671.100 Euro) darstellt. Der Ausgleich dieses Fehlbetrags erfolgt durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage. Im Berichtszeitraum leisteten die Gesellschafter Zuschüsse in Höhe von insgesamt 900.000 Euro, wobei der Regionalverband Ruhr 500.000 Euro und die Stiftung Mercator 400.000 Euro beisteuerten; diese Mittel wurden der Kapitalrücklage zugeführt. Zum Stichtag beschäftigte das Unternehmen 27 Mitarbeitende.
Die Prüfung des Jahresabschlusses durch die Märkische Revision GmbH ergab am 27. Februar 2026 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Es liegen keine Erkenntnisse über Unregelmäßigkeiten in der Geschäftsführung oder den wirtschaftlichen Verhältnissen vor. Die Vorlage durchläuft die Beratungsphasen in den zuständigen Ausschüssen, bevor die abschließende Entscheidung in der Verbandsversammlung für den 10. Juli 2026 vorgesehen ist.
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- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
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- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
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- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
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- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0293 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr wird ersucht, ihre Vertretung in der Gesellschafterversammlung der RuhrFutur gGmbH zu ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025 festzustellen. Damit verbunden sind die Entscheidung über die Verwendung des Jahresergebnisses sowie die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats für das Jahr 2025.
Der Jahresabschluss weist für das Geschäftsjahr 2025 einen Fehlbetrag von 617.300 Euro aus, was eine geringere Differenz als im Vorjahr (671.100 Euro) darstellt. Der Ausgleich dieses Fehlbetrags erfolgt durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage. Im Berichtszeitraum leisteten die Gesellschafter Zuschüsse in Höhe von insgesamt 900.000 Euro, wobei der Regionalverband Ruhr 500.000 Euro und die Stiftung Mercator 400.000 Euro beisteuerten; diese Mittel wurden der Kapitalrücklage zugeführt. Zum Stichtag beschäftigte das Unternehmen 27 Mitarbeitende.
Die Prüfung des Jahresabschlusses durch die Märkische Revision GmbH ergab am 27. Februar 2026 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Es liegen keine Erkenntnisse über Unregelmäßigkeiten in der Geschäftsführung oder den wirtschaftlichen Verhältnissen vor. Die Vorlage durchläuft die Beratungsphasen in den zuständigen Ausschüssen, bevor die abschließende Entscheidung in der Verbandsversammlung für den 10. Juli 2026 vorgesehen ist.
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- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
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- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
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- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
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- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
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- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0293 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr wird ersucht, ihre Vertretung in der Gesellschafterversammlung der RuhrFutur gGmbH zu ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025 festzustellen. Damit verbunden sind die Entscheidung über die Verwendung des Jahresergebnisses sowie die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats für das Jahr 2025.
Der Jahresabschluss weist für das Geschäftsjahr 2025 einen Fehlbetrag von 617.300 Euro aus, was eine geringere Differenz als im Vorjahr (671.100 Euro) darstellt. Der Ausgleich dieses Fehlbetrags erfolgt durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage. Im Berichtszeitraum leisteten die Gesellschafter Zuschüsse in Höhe von insgesamt 900.000 Euro, wobei der Regionalverband Ruhr 500.000 Euro und die Stiftung Mercator 400.000 Euro beisteuerten; diese Mittel wurden der Kapitalrücklage zugeführt. Zum Stichtag beschäftigte das Unternehmen 27 Mitarbeitende.
Die Prüfung des Jahresabschlusses durch die Märkische Revision GmbH ergab am 27. Februar 2026 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Es liegen keine Erkenntnisse über Unregelmäßigkeiten in der Geschäftsführung oder den wirtschaftlichen Verhältnissen vor. Die Vorlage durchläuft die Beratungsphasen in den zuständigen Ausschüssen, bevor die abschließende Entscheidung in der Verbandsversammlung für den 10. Juli 2026 vorgesehen ist.
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- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 11.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 9Angelegenheiten der Umweltzentrum Westfalen GmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2025Zur Vorlage · 15/0263 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0263 befasst sich mit den Angelegenheiten der Umweltzentrum Westfalen GmbH, insbesondere dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025. Es wird vorgeschlagen, den Jahresabschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Verwaltungsrat für das Jahr 2025 Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss wurde von der Wirtschaftsprüferin Birgit Aufdemkamp geprüft, wobei ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk am 23. März 2026 vorliegt. Das Ergebnis nach Zuschüssen in Höhe von 600.000 Euro beläuft sich auf einen Überschuss von 52,8 Tausend Euro, verglichen mit einem Vorjahresergebnis von 26,3 Tausend Euro. Es ist beabsichtigt, den Überschuss auf neue Rechnung vorzutragen. Die Anzahl der Beschäftigten stieg zum Stichtag von acht auf neun Personen an.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen ist keine Nachveranschlagung oder Bereitstellung überplanmäßiger Mittel erforderlich. Ein durchgeführter Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen. Der Jahresabschluss soll am 16. Juni 2026 im Aufsichtsrat behandelt werden, wobei die endgültige Feststellung durch die Gesellschafterversammlung unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Verbandsversammlung erfolgt.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0263 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0263 befasst sich mit den Angelegenheiten der Umweltzentrum Westfalen GmbH, insbesondere dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025. Es wird vorgeschlagen, den Jahresabschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Verwaltungsrat für das Jahr 2025 Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss wurde von der Wirtschaftsprüferin Birgit Aufdemkamp geprüft, wobei ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk am 23. März 2026 vorliegt. Das Ergebnis nach Zuschüssen in Höhe von 600.000 Euro beläuft sich auf einen Überschuss von 52,8 Tausend Euro, verglichen mit einem Vorjahresergebnis von 26,3 Tausend Euro. Es ist beabsichtigt, den Überschuss auf neue Rechnung vorzutragen. Die Anzahl der Beschäftigten stieg zum Stichtag von acht auf neun Personen an.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen ist keine Nachveranschlagung oder Bereitstellung überplanmäßiger Mittel erforderlich. Ein durchgeführter Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen. Der Jahresabschluss soll am 16. Juni 2026 im Aufsichtsrat behandelt werden, wobei die endgültige Feststellung durch die Gesellschafterversammlung unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Verbandsversammlung erfolgt.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0263 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0263 befasst sich mit den Angelegenheiten der Umweltzentrum Westfalen GmbH, insbesondere dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025. Es wird vorgeschlagen, den Jahresabschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Verwaltungsrat für das Jahr 2025 Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss wurde von der Wirtschaftsprüferin Birgit Aufdemkamp geprüft, wobei ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk am 23. März 2026 vorliegt. Das Ergebnis nach Zuschüssen in Höhe von 600.000 Euro beläuft sich auf einen Überschuss von 52,8 Tausend Euro, verglichen mit einem Vorjahresergebnis von 26,3 Tausend Euro. Es ist beabsichtigt, den Überschuss auf neue Rechnung vorzutragen. Die Anzahl der Beschäftigten stieg zum Stichtag von acht auf neun Personen an.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen ist keine Nachveranschlagung oder Bereitstellung überplanmäßiger Mittel erforderlich. Ein durchgeführter Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen. Der Jahresabschluss soll am 16. Juni 2026 im Aufsichtsrat behandelt werden, wobei die endgültige Feststellung durch die Gesellschafterversammlung unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Verbandsversammlung erfolgt.
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- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
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- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 10Angelegenheiten der Maximilianpark Hamm GmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2025Zur Vorlage · 15/0268 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) soll im Rahmen der Beschlussvorlage 15/0268 die Feststellung des Jahresabschlusses der Maximilianpark Hamm GmbH zum 31. Dezember 2025 beschließen. Damit verbunden ist die Ermächtigung der Vertreterin in der Gesellschafterversammlung, über die Verwendung des Jahresergebnisses für das Jahr 2025 zu entscheiden sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss weist einen Fehlbetrag von rund 3,3 Millionen Euro aus, was im Vergleich zum Vorjahr eine geringfügige Reduzierung des Defizits darstellt. Der Ausgleich dieses Betrages erfolgt durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage. Ein ausgewiesener Bilanzverlust in Höhe von 121.700 Euro entfällt dabei vollständig auf die Stadt Hamm. Im Berichtsjahr leisteten die Gesellschafter Zuschüsse in Höhe von insgesamt 2,85 Millionen Euro, wobei der RVR 850.000 Euro und die Stadt Hamm 2 Millionen Euro beisteuerte. Zur Sicherung der Liquidität leistete die Stadt Hamm zudem eine weitere Zahlung von 300.000 Euro.
Die Prüfung durch die ARE Audit GmbH ergab einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk; es wurden keine Unregelmäßigkeiten in der Geschäftsführung festgestellt. Zum Stichtag beschäftigte das Unternehmen 53 Mitarbeiter. Die Behandlung des Abschlusses im Aufsichtsrat sowie die anschließende Entscheidung in der Gesellschafterversammlung sind für den 24. Juni 2026 vorgesehen, unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Verbandsversammlung.
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- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
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- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
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- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0268 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) soll im Rahmen der Beschlussvorlage 15/0268 die Feststellung des Jahresabschlusses der Maximilianpark Hamm GmbH zum 31. Dezember 2025 beschließen. Damit verbunden ist die Ermächtigung der Vertreterin in der Gesellschafterversammlung, über die Verwendung des Jahresergebnisses für das Jahr 2025 zu entscheiden sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss weist einen Fehlbetrag von rund 3,3 Millionen Euro aus, was im Vergleich zum Vorjahr eine geringfügige Reduzierung des Defizits darstellt. Der Ausgleich dieses Betrages erfolgt durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage. Ein ausgewiesener Bilanzverlust in Höhe von 121.700 Euro entfällt dabei vollständig auf die Stadt Hamm. Im Berichtsjahr leisteten die Gesellschafter Zuschüsse in Höhe von insgesamt 2,85 Millionen Euro, wobei der RVR 850.000 Euro und die Stadt Hamm 2 Millionen Euro beisteuerte. Zur Sicherung der Liquidität leistete die Stadt Hamm zudem eine weitere Zahlung von 300.000 Euro.
Die Prüfung durch die ARE Audit GmbH ergab einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk; es wurden keine Unregelmäßigkeiten in der Geschäftsführung festgestellt. Zum Stichtag beschäftigte das Unternehmen 53 Mitarbeiter. Die Behandlung des Abschlusses im Aufsichtsrat sowie die anschließende Entscheidung in der Gesellschafterversammlung sind für den 24. Juni 2026 vorgesehen, unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Verbandsversammlung.
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- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
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- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
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- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
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Zur Vorlage · 15/0268 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) soll im Rahmen der Beschlussvorlage 15/0268 die Feststellung des Jahresabschlusses der Maximilianpark Hamm GmbH zum 31. Dezember 2025 beschließen. Damit verbunden ist die Ermächtigung der Vertreterin in der Gesellschafterversammlung, über die Verwendung des Jahresergebnisses für das Jahr 2025 zu entscheiden sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss weist einen Fehlbetrag von rund 3,3 Millionen Euro aus, was im Vergleich zum Vorjahr eine geringfügige Reduzierung des Defizits darstellt. Der Ausgleich dieses Betrages erfolgt durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage. Ein ausgewiesener Bilanzverlust in Höhe von 121.700 Euro entfällt dabei vollständig auf die Stadt Hamm. Im Berichtsjahr leisteten die Gesellschafter Zuschüsse in Höhe von insgesamt 2,85 Millionen Euro, wobei der RVR 850.000 Euro und die Stadt Hamm 2 Millionen Euro beisteuerte. Zur Sicherung der Liquidität leistete die Stadt Hamm zudem eine weitere Zahlung von 300.000 Euro.
Die Prüfung durch die ARE Audit GmbH ergab einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk; es wurden keine Unregelmäßigkeiten in der Geschäftsführung festgestellt. Zum Stichtag beschäftigte das Unternehmen 53 Mitarbeiter. Die Behandlung des Abschlusses im Aufsichtsrat sowie die anschließende Entscheidung in der Gesellschafterversammlung sind für den 24. Juni 2026 vorgesehen, unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Verbandsversammlung.
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- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
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- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
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- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
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- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 11Angelegenheiten Seegesellschaft Haltern mbH - Jahresabschluss zum 31.12.2025Zur Vorlage · 15/0265 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Seegesellschaft Haltern mbH ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen und der Geschäftsführung für das Jahr 2025 Entlastung zu erteilen.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPRE Treuhand Vest GmbH geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Prüfung ergab keine Hinweise auf Unregelmäßigkeiten in der Geschäftsführung oder den wirtschaftlichen Verhältnissen. Die Gesellschaft erfüllt ihre satzungsgemäßen Aufgaben, wobei die Finanzmittel zweckgebunden eingesetzt wurden. Da die Grundstücke des Seebades sowie die Gastronomie seit 2020 an die Stadtwerke Haltern am See GmbH verpachtet sind, führt die Gesellschaft kein eigenes operatives Geschäft.
Im Berichtsjahr 2025 wurde ein Jahresüberschuss von 2.000 Euro erzielt, nachdem im Vorjahr ein Fehlbetrag von 1.600 Euro ausgewiesen worden war. Dieser Überschuss soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Es wurden keine Zuschüsse durch die Gesellschafter beansprucht. Das Unternehmen beschäftigt zum Stichtag zwei Mitarbeiter, darunter die Geschäftsführung und eine Person in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis. Die Vorlage weist zudem darauf hin, dass durch den Beschluss keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen und keine klimarelevanten Veränderungen zu verzeichnen sind.
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- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
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- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0265 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Seegesellschaft Haltern mbH ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen und der Geschäftsführung für das Jahr 2025 Entlastung zu erteilen.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPRE Treuhand Vest GmbH geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Prüfung ergab keine Hinweise auf Unregelmäßigkeiten in der Geschäftsführung oder den wirtschaftlichen Verhältnissen. Die Gesellschaft erfüllt ihre satzungsgemäßen Aufgaben, wobei die Finanzmittel zweckgebunden eingesetzt wurden. Da die Grundstücke des Seebades sowie die Gastronomie seit 2020 an die Stadtwerke Haltern am See GmbH verpachtet sind, führt die Gesellschaft kein eigenes operatives Geschäft.
Im Berichtsjahr 2025 wurde ein Jahresüberschuss von 2.000 Euro erzielt, nachdem im Vorjahr ein Fehlbetrag von 1.600 Euro ausgewiesen worden war. Dieser Überschuss soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Es wurden keine Zuschüsse durch die Gesellschafter beansprucht. Das Unternehmen beschäftigt zum Stichtag zwei Mitarbeiter, darunter die Geschäftsführung und eine Person in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis. Die Vorlage weist zudem darauf hin, dass durch den Beschluss keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen und keine klimarelevanten Veränderungen zu verzeichnen sind.
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- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
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- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
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Zur Vorlage · 15/0265 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Seegesellschaft Haltern mbH ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen und der Geschäftsführung für das Jahr 2025 Entlastung zu erteilen.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPRE Treuhand Vest GmbH geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Prüfung ergab keine Hinweise auf Unregelmäßigkeiten in der Geschäftsführung oder den wirtschaftlichen Verhältnissen. Die Gesellschaft erfüllt ihre satzungsgemäßen Aufgaben, wobei die Finanzmittel zweckgebunden eingesetzt wurden. Da die Grundstücke des Seebades sowie die Gastronomie seit 2020 an die Stadtwerke Haltern am See GmbH verpachtet sind, führt die Gesellschaft kein eigenes operatives Geschäft.
Im Berichtsjahr 2025 wurde ein Jahresüberschuss von 2.000 Euro erzielt, nachdem im Vorjahr ein Fehlbetrag von 1.600 Euro ausgewiesen worden war. Dieser Überschuss soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Es wurden keine Zuschüsse durch die Gesellschafter beansprucht. Das Unternehmen beschäftigt zum Stichtag zwei Mitarbeiter, darunter die Geschäftsführung und eine Person in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis. Die Vorlage weist zudem darauf hin, dass durch den Beschluss keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen und keine klimarelevanten Veränderungen zu verzeichnen sind.
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- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
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- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 12Angelegenheiten der Beteiligungsgesellschaften - Quartalsberichterstattung zum 31.03.2026Zur Vorlage · 15/0288 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen nimmt die Quartalsberichterstattung zum ersten Quartal 2026 der RVR-Beteiligungsgesellschaften zur Kenntnis. Die Auswertung der vorliegenden Rückmeldungen von 14 Gesellschaften zeigt eine weitgehend stabile wirtschaftliche Entwicklung im Rahmen der beschlossenen Wirtschaftspläne.
Einzelne Abweichungen wurden in der Vorlage dokumentiert. Bei der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr GmbH ergibt sich für die Betriebsstätte Vonderort ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf von etwa 300.000 Euro, bedingt durch eine verzögerte Generalsanierung des Solbades sowie gestiegene Energiekosten. Für den Regionalverband Ruhr resultiert daraus ein anteiliger Mehrbedarf von rund 65.000 Euro. In der Betriebsstätte Mattlerbusch wird eine Verschlechterung des Ergebnisses um 299.000 Euro prognostiziert, was auf höhere Energie- und Materialkosten sowie Umsatzeinbußen zurückzuführen ist.
Bei der Manifesta 16 Ruhr gGmbH führen inhaltliche Erweiterungen des Programms zu Mehraufwendungen. Die Finanzierung dieser Aufwendungen erfolgt innerhalb des bestehenden Haushaltsrahmens durch bereits gebildete Rückstellungen. Bei den Gesellschaften Ruhr Tourismus GmbH und Business Metropole Ruhr GmbH werden geringfügige Planüberschreitungen von unter drei Prozent verzeichnet. Die Verwaltung wird die wirtschaftliche Entwicklung der Beteiligungen weiterhin begleiten und bei wesentlichen Veränderungen gesondert berichten.
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- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 13Feststellung des Jahresabschlusses und Lageberichts der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung RVR Ruhr Grün zum 31.12.2025. Beschluss über die Behandlung des Jahresergebnisses 2025. Entlastung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün.Zur Vorlage · 15/0206 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage mit der Nummer 15/0206 wird die Feststellung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichts der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung RVR Ruhr Grün zum 31. Dezember 2025 beantragt. Der Entwurf sieht vor, den Abschluss mit einer Bilanzsumme von 45.839.370,41 Euro und einem Eigenkapital von 11.890.211,14 Euro zu bestätigen. Ein wesentlicher Bestandteil des Abschlusses ist der durch den Regionalverband Ruhr geleistete Verlustausgleich in Höhe von 14.102.000,00 Euro sowie ein RVR-Zuschuss in das eigene Vermögen der Einrichtung in Höhe von 2.174.244,16 Euro.
Der Vorschlag umfasst zudem die Entscheidung über den Umgang mit dem im Jahr 2025 erwirtschafteten Jahresüberschuss von 1.117.835,47 Euro. Dieser soll im Jahr 2026 der Ausgleichsrücklage zugeführt werden. Des Weiteren wird die Entlastung des Betriebsausschusses der Einrichtung RVR Ruhr Grün beantragt. Die Vorlage durchläuft den Beratungsprozess über den Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen sowie den Betriebsausschuss, bevor sie in der Verbandsversammlung zur endgültigen Entscheidung vorgelegt wird.
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- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 12.06.2026 · 2. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
- 12.06.2026 · 2. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
- 12.06.2026 · 2. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
- 12.06.2026 · 2. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0206 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage mit der Nummer 15/0206 wird die Feststellung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichts der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung RVR Ruhr Grün zum 31. Dezember 2025 beantragt. Der Entwurf sieht vor, den Abschluss mit einer Bilanzsumme von 45.839.370,41 Euro und einem Eigenkapital von 11.890.211,14 Euro zu bestätigen. Ein wesentlicher Bestandteil des Abschlusses ist der durch den Regionalverband Ruhr geleistete Verlustausgleich in Höhe von 14.102.000,00 Euro sowie ein RVR-Zuschuss in das eigene Vermögen der Einrichtung in Höhe von 2.174.244,16 Euro.
Der Vorschlag umfasst zudem die Entscheidung über den Umgang mit dem im Jahr 2025 erwirtschafteten Jahresüberschuss von 1.117.835,47 Euro. Dieser soll im Jahr 2026 der Ausgleichsrücklage zugeführt werden. Des Weiteren wird die Entlastung des Betriebsausschusses der Einrichtung RVR Ruhr Grün beantragt. Die Vorlage durchläuft den Beratungsprozess über den Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen sowie den Betriebsausschuss, bevor sie in der Verbandsversammlung zur endgültigen Entscheidung vorgelegt wird.
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- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 12.06.2026 · 2. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
- 12.06.2026 · 2. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
- 12.06.2026 · 2. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
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- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
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Zur Vorlage · 15/0206 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage mit der Nummer 15/0206 wird die Feststellung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichts der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung RVR Ruhr Grün zum 31. Dezember 2025 beantragt. Der Entwurf sieht vor, den Abschluss mit einer Bilanzsumme von 45.839.370,41 Euro und einem Eigenkapital von 11.890.211,14 Euro zu bestätigen. Ein wesentlicher Bestandteil des Abschlusses ist der durch den Regionalverband Ruhr geleistete Verlustausgleich in Höhe von 14.102.000,00 Euro sowie ein RVR-Zuschuss in das eigene Vermögen der Einrichtung in Höhe von 2.174.244,16 Euro.
Der Vorschlag umfasst zudem die Entscheidung über den Umgang mit dem im Jahr 2025 erwirtschafteten Jahresüberschuss von 1.117.835,47 Euro. Dieser soll im Jahr 2026 der Ausgleichsrücklage zugeführt werden. Des Weiteren wird die Entlastung des Betriebsausschusses der Einrichtung RVR Ruhr Grün beantragt. Die Vorlage durchläuft den Beratungsprozess über den Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen sowie den Betriebsausschuss, bevor sie in der Verbandsversammlung zur endgültigen Entscheidung vorgelegt wird.
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- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 12.06.2026 · 2. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
- 12.06.2026 · 2. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
- 12.06.2026 · 2. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
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- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 14Haushaltsangelegenheiten
- 14.1Präsentation des RVR auf den IGA-FlächenZur Vorlage · 15/0297 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr plant im Rahmen der Internationalen Gartenausstellung 2027 eine Präsentation seiner Tätigkeiten sowie der Einrichtung RVR Ruhr Grün. Das vorliegende Konzept sieht die Nutzung von drei sogenannten Zukunftsgärten in Duisburg, Gelsenkirchen und Dortmund vor, um die Leistungen des Verbandes als Planungs- und Umweltverband darzustellen.
In Duisburg soll eine Installation zum Thema Klimaanpassung und Hitzebelastung im urbanen Raum errichtet werden, wofür Kosten von etwa 250.000 Euro veranschlagt sind. In Gelsenkirchen wird die Arbeit der Einrichtung RVR Ruhr Grün in Zusammenarbeit mit anderen Akteuren präsentiert, wobei die Finanzierung über den bestehenden Wirtschaftsplan erfolgt. Für den Standort Dortmund ist die Errichtung eines multifunktionalen Raums in Containerbauweise vorgesehen. Dieser Beitrag soll die Entwicklung der Region zur grünen Industrieregion thematisieren und erfordert nach aktuellem Stand Mittel in Höhe von 500.000 Euro, aufgeteilt in konsumtive und investive Anteile.
Die Vorlage sieht zudem die Bereitstellung überplanmäßiger Aufwendungen sowie außerplanmäßiger Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2026 vor. Für die laufende Bewirtschaftung und Pflege der Ausstellungsflächen sind darüber hinaus Aufwandsermächtigungen für das Jahr 2027 eingeplant. Alle Beiträge sollen im Corporate Design des Regionalverbandes Ruhr gestaltet werden.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0297 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr plant im Rahmen der Internationalen Gartenausstellung 2027 eine Präsentation seiner Tätigkeiten sowie der Einrichtung RVR Ruhr Grün. Das vorliegende Konzept sieht die Nutzung von drei sogenannten Zukunftsgärten in Duisburg, Gelsenkirchen und Dortmund vor, um die Leistungen des Verbandes als Planungs- und Umweltverband darzustellen.
In Duisburg soll eine Installation zum Thema Klimaanpassung und Hitzebelastung im urbanen Raum errichtet werden, wofür Kosten von etwa 250.000 Euro veranschlagt sind. In Gelsenkirchen wird die Arbeit der Einrichtung RVR Ruhr Grün in Zusammenarbeit mit anderen Akteuren präsentiert, wobei die Finanzierung über den bestehenden Wirtschaftsplan erfolgt. Für den Standort Dortmund ist die Errichtung eines multifunktionalen Raums in Containerbauweise vorgesehen. Dieser Beitrag soll die Entwicklung der Region zur grünen Industrieregion thematisieren und erfordert nach aktuellem Stand Mittel in Höhe von 500.000 Euro, aufgeteilt in konsumtive und investive Anteile.
Die Vorlage sieht zudem die Bereitstellung überplanmäßiger Aufwendungen sowie außerplanmäßiger Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2026 vor. Für die laufende Bewirtschaftung und Pflege der Ausstellungsflächen sind darüber hinaus Aufwandsermächtigungen für das Jahr 2027 eingeplant. Alle Beiträge sollen im Corporate Design des Regionalverbandes Ruhr gestaltet werden.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0297 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr plant im Rahmen der Internationalen Gartenausstellung 2027 eine Präsentation seiner Tätigkeiten sowie der Einrichtung RVR Ruhr Grün. Das vorliegende Konzept sieht die Nutzung von drei sogenannten Zukunftsgärten in Duisburg, Gelsenkirchen und Dortmund vor, um die Leistungen des Verbandes als Planungs- und Umweltverband darzustellen.
In Duisburg soll eine Installation zum Thema Klimaanpassung und Hitzebelastung im urbanen Raum errichtet werden, wofür Kosten von etwa 250.000 Euro veranschlagt sind. In Gelsenkirchen wird die Arbeit der Einrichtung RVR Ruhr Grün in Zusammenarbeit mit anderen Akteuren präsentiert, wobei die Finanzierung über den bestehenden Wirtschaftsplan erfolgt. Für den Standort Dortmund ist die Errichtung eines multifunktionalen Raums in Containerbauweise vorgesehen. Dieser Beitrag soll die Entwicklung der Region zur grünen Industrieregion thematisieren und erfordert nach aktuellem Stand Mittel in Höhe von 500.000 Euro, aufgeteilt in konsumtive und investive Anteile.
Die Vorlage sieht zudem die Bereitstellung überplanmäßiger Aufwendungen sowie außerplanmäßiger Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2026 vor. Für die laufende Bewirtschaftung und Pflege der Ausstellungsflächen sind darüber hinaus Aufwandsermächtigungen für das Jahr 2027 eingeplant. Alle Beiträge sollen im Corporate Design des Regionalverbandes Ruhr gestaltet werden.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 14.2Baumaßnahme am NaturForum Bislicher Insel, Zustimmung zum weiteren Ausbau (Bauabschnitt II)Zur Vorlage · 15/0208 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) berät über die Weiterführung der Baumaßnahmen am NaturForum Bislicher Insel. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht die Vergabe der Leistungsphasen 6 bis 9 für den zweiten Bauabschnitt vor, welcher den Umbau der Aktionshalle zu einem Umweltbildungszentrum umfasst. Zudem wird eine Erhöhung der im Wirtschaftsplan von RVR Ruhr Grün veranschlagten Auszahlungen beantragt. Diese sieht für das Jahr 2027 eine Aufstockung um 2,7 Millionen Euro und für das Jahr 2028 um 1,9 Millionen Euro vor.
Die Entscheidung basiert auf den Planungsergebnissen des Büros DIA. Die zeitgleiche Umsetzung der Bauabschnitte 1 und 2 wird angestrebt, um durch größere Leistungspakete und Synergieeffekte bei der Vergabe Kosten zu reduzieren sowie die Projektumsetzung zu beschleunigen. Ein Ziel ist zudem die vollständige Nutzbarkeit des Ensembles inklusive des Innenhofs. Für die Förderung des neuen Informationszentrums und der Dauerausstellung wurde bereits ein Betrag von rund 1,07 Millionen Euro durch Umweltminister Oliver Krischer bereitgestellt. Die Baugenehmigung für das Vorhaben wird voraussichtlich Mitte Juni 2026 erwartet.
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Hauptdokument|20260511093221-0|20260511094136-0|20260513123813-0
Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 12.06.2026 · 2. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
- 12.06.2026 · 2. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
- 12.06.2026 · 2. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
- 12.06.2026 · 2. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0208 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) berät über die Weiterführung der Baumaßnahmen am NaturForum Bislicher Insel. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht die Vergabe der Leistungsphasen 6 bis 9 für den zweiten Bauabschnitt vor, welcher den Umbau der Aktionshalle zu einem Umweltbildungszentrum umfasst. Zudem wird eine Erhöhung der im Wirtschaftsplan von RVR Ruhr Grün veranschlagten Auszahlungen beantragt. Diese sieht für das Jahr 2027 eine Aufstockung um 2,7 Millionen Euro und für das Jahr 2028 um 1,9 Millionen Euro vor.
Die Entscheidung basiert auf den Planungsergebnissen des Büros DIA. Die zeitgleiche Umsetzung der Bauabschnitte 1 und 2 wird angestrebt, um durch größere Leistungspakete und Synergieeffekte bei der Vergabe Kosten zu reduzieren sowie die Projektumsetzung zu beschleunigen. Ein Ziel ist zudem die vollständige Nutzbarkeit des Ensembles inklusive des Innenhofs. Für die Förderung des neuen Informationszentrums und der Dauerausstellung wurde bereits ein Betrag von rund 1,07 Millionen Euro durch Umweltminister Oliver Krischer bereitgestellt. Die Baugenehmigung für das Vorhaben wird voraussichtlich Mitte Juni 2026 erwartet.
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Hauptdokument|20260511093221-0|20260511094136-0|20260513123813-0
Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 12.06.2026 · 2. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
- 12.06.2026 · 2. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
- 12.06.2026 · 2. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
- 12.06.2026 · 2. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0208 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) berät über die Weiterführung der Baumaßnahmen am NaturForum Bislicher Insel. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht die Vergabe der Leistungsphasen 6 bis 9 für den zweiten Bauabschnitt vor, welcher den Umbau der Aktionshalle zu einem Umweltbildungszentrum umfasst. Zudem wird eine Erhöhung der im Wirtschaftsplan von RVR Ruhr Grün veranschlagten Auszahlungen beantragt. Diese sieht für das Jahr 2027 eine Aufstockung um 2,7 Millionen Euro und für das Jahr 2028 um 1,9 Millionen Euro vor.
Die Entscheidung basiert auf den Planungsergebnissen des Büros DIA. Die zeitgleiche Umsetzung der Bauabschnitte 1 und 2 wird angestrebt, um durch größere Leistungspakete und Synergieeffekte bei der Vergabe Kosten zu reduzieren sowie die Projektumsetzung zu beschleunigen. Ein Ziel ist zudem die vollständige Nutzbarkeit des Ensembles inklusive des Innenhofs. Für die Förderung des neuen Informationszentrums und der Dauerausstellung wurde bereits ein Betrag von rund 1,07 Millionen Euro durch Umweltminister Oliver Krischer bereitgestellt. Die Baugenehmigung für das Vorhaben wird voraussichtlich Mitte Juni 2026 erwartet.
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Hauptdokument|20260511093221-0|20260511094136-0|20260513123813-0
Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 12.06.2026 · 2. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
- 12.06.2026 · 2. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
- 12.06.2026 · 2. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
- 12.06.2026 · 2. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 14.3Kreditbericht 2026Zur Vorlage · 15/0258 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 15/025rag zum Kreditbericht 2026 des Regionalverbandes Ruhr (RVR) wird dem Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen zur Kenntnis vorgelegt. Der Bericht dokumentiert den aktuellen Schuldenstand sowie die Entwicklung von Investitions- und Liquiditätskrediten des Verbandes. Grundlage der Auswertung ist die im Oktober 2025 beschlossene Dienstanweisung zum Abschluss und zur Abwicklung von Finanzgeschäften beim RVR.
Die inhaltliche Aufarbeitung basiert auf den Jahresabschlüssen bis zum Jahr 2024 sowie auf vorläufigen Zahlen aus dem Jahr 2025. Der Bericht dient der Darstellung aktueller Kennzahlen für die Politik des Verbandes, wobei kreditähnliche Rechtsgeschäfte und Bürgschaften nicht Bestandteil der Untersuchung sind. Rechtliche Grundlagen bilden neben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen auch der ministerielle Krediterlass sowie die Vorgaben der Haushaltssatzung.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird festgehalten, dass keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich ist, sodass die Vorlage haushaltsneutral bleibt. Eine im Rahmen des Prozesses durchgeführte Prüfung ergab zudem keine klimarelevanten Auswirkungen auf die Inhalte des Berichts.
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Beratungsfolge
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 14.4Bekanntgabe der in der Zeit vom 01.01.2026 - 31.03.2026 für das Haushaltsjahr 2026 genehmigten HaushaltsüberschreitungenZur Vorlage · 15/0285 · Berichtsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 15/0285 informiert über die im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. März 2026 genehmigten Haushaltsüberschreitungen für das Haushaltsjahr 2026. Die Genehmigungen erfolgten durch den Kämmerer auf Grundlage von § 83 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW).
Nach dem im Doppelhaushalt 2020/2021 beschlossenen Budgetierungs- und Bewirtschaftungskonzept des Regionalverbands Ruhr liegt die Entscheidung über überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen unter einem Betrag von 100.000 Euro beim Kämmerer. Bei Haushaltsüberschreitungen ab einer Höhe von 100.000 Euro des RVR-Eigenanteils ist hingegen die vorherige Zustimmung der Verbandsversammlung erforderlich.
Die Vorlage dient der Information der Verbandsversammlung über die vorgenommenen Entscheidungen im ersten Quartal 2026. Den finanziellen Angaben zufolge ist keine Nachveranschlagung oder zusätzliche Mittelbereitstellung notwendig, da die Vorgänge als haushaltsneutral bzw. als Haushaltsverbesserung eingestuft werden. Es wurden zudem keine klimarelevanten Auswirkungen festgestellt.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0285 · Berichtsvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 15/0285 informiert über die im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. März 2026 genehmigten Haushaltsüberschreitungen für das Haushaltsjahr 2026. Die Genehmigungen erfolgten durch den Kämmerer auf Grundlage von § 83 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW).
Nach dem im Doppelhaushalt 2020/2021 beschlossenen Budgetierungs- und Bewirtschaftungskonzept des Regionalverbands Ruhr liegt die Entscheidung über überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen unter einem Betrag von 100.000 Euro beim Kämmerer. Bei Haushaltsüberschreitungen ab einer Höhe von 100.000 Euro des RVR-Eigenanteils ist hingegen die vorherige Zustimmung der Verbandsversammlung erforderlich.
Die Vorlage dient der Information der Verbandsversammlung über die vorgenommenen Entscheidungen im ersten Quartal 2026. Den finanziellen Angaben zufolge ist keine Nachveranschlagung oder zusätzliche Mittelbereitstellung notwendig, da die Vorgänge als haushaltsneutral bzw. als Haushaltsverbesserung eingestuft werden. Es wurden zudem keine klimarelevanten Auswirkungen festgestellt.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0285 · Berichtsvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 15/0285 informiert über die im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. März 2026 genehmigten Haushaltsüberschreitungen für das Haushaltsjahr 2026. Die Genehmigungen erfolgten durch den Kämmerer auf Grundlage von § 83 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW).
Nach dem im Doppelhaushalt 2020/2021 beschlossenen Budgetierungs- und Bewirtschaftungskonzept des Regionalverbands Ruhr liegt die Entscheidung über überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen unter einem Betrag von 100.000 Euro beim Kämmerer. Bei Haushaltsüberschreitungen ab einer Höhe von 100.000 Euro des RVR-Eigenanteils ist hingegen die vorherige Zustimmung der Verbandsversammlung erforderlich.
Die Vorlage dient der Information der Verbandsversammlung über die vorgenommenen Entscheidungen im ersten Quartal 2026. Den finanziellen Angaben zufolge ist keine Nachveranschlagung oder zusätzliche Mittelbereitstellung notwendig, da die Vorgänge als haushaltsneutral bzw. als Haushaltsverbesserung eingestuft werden. Es wurden zudem keine klimarelevanten Auswirkungen festgestellt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 14.5Entwurf des Jahresabschlusses des Regionalverbandes Ruhr zum 31.12.2025 Vorlage ist noch nicht veröffentlicht worden.
- 15Angelegenheiten der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH
- 15.1Angelegenheiten der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH - Verschmelzung der ÖKODATA GmbH auf die AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbHZur Vorlage · 15/0321 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll die Ermächtigung zur Zustimmung eines Verschmelzungsvertrages zwischen der ÖKODATA GmbH und der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH beschließen. Ziel des Vorhabens ist es, die IT-Dienstleistungen der ÖKODATA GmbH künftig als eigenen Bereich innerhalb der AGR mbH zu organisieren und dadurch die Verwaltungs- und Abrechnungsstrukturen zu vereinfachen. Die Zustimmung steht unter dem Vorbehalt einer positiven Anzeigebestätigung durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW.
Die ÖKODATA GmbH ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der AGR mbH und erbringt zentrale IT-Dienstleistungen für die Gruppe. Im Zuge der Verschmelzung werden die 29 Mitarbeitenden der Gesellschaft in den TVÖD der AGR mbH überführt, wobei die bisherige Geschäftsführung der ÖKODATA GmbH die Leitung des neuen IT-Bereichs übernehmen soll.
Finanziell führt der Vorgang zu einer Erhöhung der Personalkosten um etwa 190.000 Euro pro Jahr, was primär auf Anpassungen bei den Vergütungen und die Einbindung in die arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge zurückzuführen ist. Demgegenüber stehen jährliche Einsparungen von rund 60.000 Euro durch wegfallende Verwaltungsaufgaben sowie ein einmaliger Buchverlust von 169.000 Euro. Die notarielle Beurkundung des Vertrages ist für August 2026 vorgesehen, mit einer wirtschaftlichen Wirkung zum 1. Januar 2026.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0321 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
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Die Verbandsversammlung soll die Ermächtigung zur Zustimmung eines Verschmelzungsvertrages zwischen der ÖKODATA GmbH und der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH beschließen. Ziel des Vorhabens ist es, die IT-Dienstleistungen der ÖKODATA GmbH künftig als eigenen Bereich innerhalb der AGR mbH zu organisieren und dadurch die Verwaltungs- und Abrechnungsstrukturen zu vereinfachen. Die Zustimmung steht unter dem Vorbehalt einer positiven Anzeigebestätigung durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW.
Die ÖKODATA GmbH ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der AGR mbH und erbringt zentrale IT-Dienstleistungen für die Gruppe. Im Zuge der Verschmelzung werden die 29 Mitarbeitenden der Gesellschaft in den TVÖD der AGR mbH überführt, wobei die bisherige Geschäftsführung der ÖKODATA GmbH die Leitung des neuen IT-Bereichs übernehmen soll.
Finanziell führt der Vorgang zu einer Erhöhung der Personalkosten um etwa 190.000 Euro pro Jahr, was primär auf Anpassungen bei den Vergütungen und die Einbindung in die arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge zurückzuführen ist. Demgegenüber stehen jährliche Einsparungen von rund 60.000 Euro durch wegfallende Verwaltungsaufgaben sowie ein einmaliger Buchverlust von 169.000 Euro. Die notarielle Beurkundung des Vertrages ist für August 2026 vorgesehen, mit einer wirtschaftlichen Wirkung zum 1. Januar 2026.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0321 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll die Ermächtigung zur Zustimmung eines Verschmelzungsvertrages zwischen der ÖKODATA GmbH und der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH beschließen. Ziel des Vorhabens ist es, die IT-Dienstleistungen der ÖKODATA GmbH künftig als eigenen Bereich innerhalb der AGR mbH zu organisieren und dadurch die Verwaltungs- und Abrechnungsstrukturen zu vereinfachen. Die Zustimmung steht unter dem Vorbehalt einer positiven Anzeigebestätigung durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW.
Die ÖKODATA GmbH ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der AGR mbH und erbringt zentrale IT-Dienstleistungen für die Gruppe. Im Zuge der Verschmelzung werden die 29 Mitarbeitenden der Gesellschaft in den TVÖD der AGR mbH überführt, wobei die bisherige Geschäftsführung der ÖKODATA GmbH die Leitung des neuen IT-Bereichs übernehmen soll.
Finanziell führt der Vorgang zu einer Erhöhung der Personalkosten um etwa 190.000 Euro pro Jahr, was primär auf Anpassungen bei den Vergütungen und die Einbindung in die arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge zurückzuführen ist. Demgegenüber stehen jährliche Einsparungen von rund 60.000 Euro durch wegfallende Verwaltungsaufgaben sowie ein einmaliger Buchverlust von 169.000 Euro. Die notarielle Beurkundung des Vertrages ist für August 2026 vorgesehen, mit einer wirtschaftlichen Wirkung zum 1. Januar 2026.
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- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
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- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
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- 19.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
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- 09.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
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- 15.2Angelegenheiten der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH - Verschmelzung der AGR-Personal-Service Ruhr GmbH auf die AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbHZur Vorlage · 15/0322 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll die Verschmelzung der AGR-Personal-Service Ruhr GmbH auf die AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH ermöglichen. Der vorliegende Beschluss sieht vor, den Vertreter in der Gesellschafterversammlung zur Unterzeichnung eines Verschmelzungsvertrages zu ermächtigen. Die Geschäftsführung erhält zudem die Befugnis, alle erforderlichen Beschlüsse zu fassen und Erklärungen abzugeben. Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt einer positiven Anzeigebestätigung durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Grundlage der Maßnahme ist ein rückläufiger Bedarf an Personalleasing-Dienstleistungen sowie die Reduzierung von Verwaltungsaufwand durch den Wegfall der eigenständigen Gesellschaftsstruktur. Durch die Verschmelzung sollen dauerhafte Strukturkosten, etwa für den Jahresabschluss und die Geschäftsbesorgung, in Höhe von jährlich 15.000 Euro eingespart werden. Dabei entsteht ein einmaliger Buchverlust von 3.000 Euro.
Aktuell sind drei Mitarbeitende im Rahmen befristeter Beschäftigungsverhältnisse tätig. Eine unbefristete Übernahme dieser Personen in die AGR mbH ist nicht geplant, jedoch werden Optionen für eine langfristige Anstellung innerhalb der AGR-Gruppe geprüft. Die befristeten Verträge laufen spätestens Ende Februar 2027 aus. Die notarielle Beurkundung des Vertrages ist für August 2026 vorgesehen, wobei die wirtschaftliche Wirkung auf den 1. Januar 2026 zurückdatieren soll.
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- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
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Die Verbandsversammlung soll die Verschmelzung der AGR-Personal-Service Ruhr GmbH auf die AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH ermöglichen. Der vorliegende Beschluss sieht vor, den Vertreter in der Gesellschafterversammlung zur Unterzeichnung eines Verschmelzungsvertrages zu ermächtigen. Die Geschäftsführung erhält zudem die Befugnis, alle erforderlichen Beschlüsse zu fassen und Erklärungen abzugeben. Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt einer positiven Anzeigebestätigung durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Grundlage der Maßnahme ist ein rückläufiger Bedarf an Personalleasing-Dienstleistungen sowie die Reduzierung von Verwaltungsaufwand durch den Wegfall der eigenständigen Gesellschaftsstruktur. Durch die Verschmelzung sollen dauerhafte Strukturkosten, etwa für den Jahresabschluss und die Geschäftsbesorgung, in Höhe von jährlich 15.000 Euro eingespart werden. Dabei entsteht ein einmaliger Buchverlust von 3.000 Euro.
Aktuell sind drei Mitarbeitende im Rahmen befristeter Beschäftigungsverhältnisse tätig. Eine unbefristete Übernahme dieser Personen in die AGR mbH ist nicht geplant, jedoch werden Optionen für eine langfristige Anstellung innerhalb der AGR-Gruppe geprüft. Die befristeten Verträge laufen spätestens Ende Februar 2027 aus. Die notarielle Beurkundung des Vertrages ist für August 2026 vorgesehen, wobei die wirtschaftliche Wirkung auf den 1. Januar 2026 zurückdatieren soll.
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