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Feststellungsbeschluss zur 2. Änderung des Regionalplans Ruhr: Änderung eines Bereichs für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) auf dem Gebiet der Stadt Hattingen

15/0226 · Beschlussvorlage · 23.04.2026 · Ausschuss für Planung und Mobilität

🟡 In Beratung Nächste Station: 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
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Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr berät über die zweite Änderung des Regionalplans Ruhr. Gegenstand der Beschlussvorlage 15/0226 ist die Umwidmung eines etwa 12 Hektar großen Gebiets in der Stadt Hattingens. Konkret soll ein Bereich, der bisher für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) festgesetzt war, in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) umgewandelt werden.

Die Änderung betrifft das ehemalige Produktionsgelände der Firma Orenstein & Koppel westlich der Nierenhofer Straße. Ziel des Vorhabens ist die Schaffung eines neuen Stadtquartiers, das Wohnnutzungen, Gewerbe sowie Grün- und Freiflächen integriert. Durch die Revitalisierung der weitgehend brachliegenden Fläche sollen zudem neue Infrastruktur- und Versorgungseinrichtungen entstehen.

Im Rahmen des Verfahrens wurden die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der betroffenen öffentlichen Stellen geprüft. Die Regionalplanungsbehörde sieht keine Notwendigkeit für eine weitere Erörterung der eingegangenen Beiträge. Ein durchgeführter Klimacheck ergab keine zusätzlichen klimatischen Auswirkungen gegenüber der bisherigen Nutzung. Die Vorlage sieht vor, dass die Regionalplanungsbehörde die Änderung der Landesplanungsbehörde anzeigt und nach Ablauf der entsprechenden Prüffrist in den Amtsblättern der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster bekanntmacht.

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