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Beschlussvorlage

Feststellungsbeschluss zur 2. Änderung des Regionalplans Ruhr: Änderung eines Bereichs für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) auf dem Gebiet der Stadt Hattingen

15/0226 23.04.2026 Ausschuss für Planung und Mobilität

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verbandsversammlung wird über die zweite Änderung des Regionalplans Ruhr beraten, welche die Umwidmung eines etwa 12 Hektar großen Gebiets in der Stadt Hattingen vorsieht. Der Antrag der Stadt Hattingens sieht vor, einen Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen in einen Allgemeinen Siedlungsbereich umzuwandeln.

Ziel dieser Änderung ist die Revitalisierung eines ehemaligen Produktionsgeländes der Firma Orenstein & Koppel westlich der Nierenhofer Straße. Durch die planungsrechtliche Anpassung sollen die Voraussetzungen für ein neues Stadtquartier geschaffen werden, das Wohnnutzungen, Gewerbe sowie Grün- und Freiflächen umfasst. Zudem ist die Schaffung neuer Infrastruktur- und Versorgungseinrichtungen für das Plangebiet und dessen Umfeld vorgesehen.

Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens wurden die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der betroffenen öffentlichen Stellen geprüft. Die Vorlage sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Erwiderungsvorschlägen folgt und die Änderung der Landesplanungsbehörde anzeigt. Ein durchgeführter Klima-Check ergab keine wesentlichen klimatischen Auswirkungen durch die geplante Nachnutzung der weitgehend brachliegenden Fläche. Für den Haushalt des Regionalverbands ergeben sich aus diesem Vorhaben keine finanziellen Auswirkungen.

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Beratungsfolge