Bekanntgabe der in der Zeit vom 01.04.2026 bis 30.06.2026 für das Haushaltsjahr 2026 genehmigten Haushaltsüberschreitungen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 15/0473 informiert über die im Zeitraum vom 1. April 2026 bis zum 30. Juni 2026 genehmigten Haushaltsüberschreitungen für das Haushaltsjahr 2026. Der Kämmerer hat die entsprechenden überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung NRW sowie den internen Budgetierungs- und Bewirtschaftungskonzepten des Regionalverbands Ruhr (RVR) genehmigt.
Nach den geltenden Regelungen des Doppelhaushalts 2020/2021 liegt die Entscheidungskompetenz für Ausgaben unter einem Eigenanteil von 100.000 Euro beim Kämmerer. Überschreitungen, die diesen Betrag übersteigen, bedürfen der vorherigen Zustimmung der Verbandsversammlung. Die vorliegende Vorlage dient der Kenntnisnahme der bereits erfolgten Genehmigungen durch die zuständige Finanzverwaltung.
Die Vorlage stellt fest, dass für die gemeldeten Vorgänge keine weiteren Nachveranschlagungen oder Mittelbereitstellungen erforderlich sind, was eine Haushaltsneutralität zur Folge hat. Zudem ergeben sich aus den Maßnahmen keine klimarelevanten Auswirkungen. Die Vorlage ist zur Kenntnisnahme für den Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen, den Verbandsausschuss sowie die Verbandsversammlung vorgesehen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 152708100563
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20260827105534-0
Beratungsfolge
- 28.09.2026anstehend
- 15.09.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 15.09.2026kein Ergebnis hinterlegt