3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Tagesordnung
- 1Feststellung der form- und fristgerechten Einladung sowie Genehmigung der Tagesordnung
- 2Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift der Sitzung vom 09.06.2026
- 3Angelegenheiten der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH
- 3.1Angelegenheiten der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH - Jahresabschluss zum 31.12.2025Zur Vorlage · 15/0426 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0426 befasst sich mit dem Jahresabschluss der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH zum 31. Dezember 2025. Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen bereitet hierzu die Entscheidung der Verbandsversammlung vor. Der Vorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH ermächtigt, den Jahresabschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat Entlastung für das Jahr 2025 zu erteilen.
Der Jahresabschluss wurde durch die ETL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Laut der Vorlage wurden die Aufgaben der Gesellschaft im Berichtsjahr entsprechend dem Gesellschaftsvertrag und der öffentlichen Zwecksetzung erfüllt. Das Geschäftsjahr 2025 schließt mit einem Jahresüberschuss von 21.358,3 T€ ab, wobei im Vorjahr ein Ergebnis von 25.706,9 T€ verzeichnet wurde. Von diesem Überschuss sollen 12.801,1 T€ in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt und 8.551,2 T€ an den Regionalverband Ruhr (RVR) ausgeschüttet werden.
Die Gesellschaft beschäftigte zum Stichtag 302 Mitarbeiter. Es sind keine Zuschüsse für die Gesellschaft vorgesehen und es ergeben sich keine klimarelevanten Auswirkungen durch diesen Beschluss. Eine Nachveranschlagung von Mitteln ist nicht erforderlich.
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Beratungsfolge
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0426 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0426 befasst sich mit dem Jahresabschluss der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH zum 31. Dezember 2025. Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen bereitet hierzu die Entscheidung der Verbandsversammlung vor. Der Vorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH ermächtigt, den Jahresabschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat Entlastung für das Jahr 2025 zu erteilen.
Der Jahresabschluss wurde durch die ETL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Laut der Vorlage wurden die Aufgaben der Gesellschaft im Berichtsjahr entsprechend dem Gesellschaftsvertrag und der öffentlichen Zwecksetzung erfüllt. Das Geschäftsjahr 2025 schließt mit einem Jahresüberschuss von 21.358,3 T€ ab, wobei im Vorjahr ein Ergebnis von 25.706,9 T€ verzeichnet wurde. Von diesem Überschuss sollen 12.801,1 T€ in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt und 8.551,2 T€ an den Regionalverband Ruhr (RVR) ausgeschüttet werden.
Die Gesellschaft beschäftigte zum Stichtag 302 Mitarbeiter. Es sind keine Zuschüsse für die Gesellschaft vorgesehen und es ergeben sich keine klimarelevanten Auswirkungen durch diesen Beschluss. Eine Nachveranschlagung von Mitteln ist nicht erforderlich.
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Beratungsfolge
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 3.2Angelegenheiten der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH - Konzernabschluss zum 31.12.2025Zur Vorlage · 15/0427 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 15/0427 befasst sich mit dem Konzernabschluss der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH zum 31. Dezember 2025. Der Abschluss wurde von der ETL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Laut der Vorlage wurden die übertragenen Aufgaben im Berichtsjahr erfüllt und die öffentliche Zwecksetzung gemäß der Gemeindeordnung NRW erreicht.
Das Geschäftsjahr 2025 schließt mit einem Jahresüberschuss von 15.032,9 T€ ab, was einen Rückgang gegenüber dem Vorjahreswert von 26.114,3 T€ darstellt. Von diesem Überschuss sollen 6.511,8 T€ in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt und 8.551,2 T€ an den Gesellschafter RVR ausgeschüttet werden. Es sind keine Zuschüsse vorgesehen. Zum Stichtag beschäftigte das Unternehmen 959 Mitarbeitende.
Der Konzernabschluss wurde bereits am 26. Juni 2026 im Aufsichtsrat der AGR mbH behandelt. Eine Feststellung durch die Gesellschafterversammlung ist nicht erforderlich. Aus finanzieller Sicht ergeben sich keine Auswirkungen auf den Haushaltsplan, da keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung notwendig ist. Zudem ergab ein durchgeführter Klima-Check keine klimarelevanten Auswirkungen. Die Vorlage ist im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen zur Kenntnisnahme vorgesehen.
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- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0427 · Berichtsvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 15/0427 befasst sich mit dem Konzernabschluss der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH zum 31. Dezember 2025. Der Abschluss wurde von der ETL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Laut der Vorlage wurden die übertragenen Aufgaben im Berichtsjahr erfüllt und die öffentliche Zwecksetzung gemäß der Gemeindeordnung NRW erreicht.
Das Geschäftsjahr 2025 schließt mit einem Jahresüberschuss von 15.032,9 T€ ab, was einen Rückgang gegenüber dem Vorjahreswert von 26.114,3 T€ darstellt. Von diesem Überschuss sollen 6.511,8 T€ in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt und 8.551,2 T€ an den Gesellschafter RVR ausgeschüttet werden. Es sind keine Zuschüsse vorgesehen. Zum Stichtag beschäftigte das Unternehmen 959 Mitarbeitende.
Der Konzernabschluss wurde bereits am 26. Juni 2026 im Aufsichtsrat der AGR mbH behandelt. Eine Feststellung durch die Gesellschafterversammlung ist nicht erforderlich. Aus finanzieller Sicht ergeben sich keine Auswirkungen auf den Haushaltsplan, da keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung notwendig ist. Zudem ergab ein durchgeführter Klima-Check keine klimarelevanten Auswirkungen. Die Vorlage ist im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen zur Kenntnisnahme vorgesehen.
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- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 4Angelegenheiten der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH - Jahresabschluss zum 31.12.2025Zur Vorlage · 15/0444 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0444 befasst sich mit dem Jahresabschluss der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH zum 31. Dezember 2025. Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen bereitet hierzu die Entscheidung der Verbandsversammlung vor. Die Vorlage sieht vor, die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft zu ermächtigen, den Jahresabschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat Entlastung für das Jahr 2025 zu erteilen.
Der Jahresabschluss wurde durch die Märkische Revision GmbH geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Wirtschaftsprüfer wiesen jedoch darauf hin, dass der Fortbestand der Gesellschaft von der rechtzeitigen Gewährung von Zuschüssen durch die Gesellschafter abhängt, da die Gesellschaft die anfallenden Ausgaben nicht vollständig aus eigenen Einnahmen decken kann.
Das Geschäftsjahr 2025 schloss mit einem Jahresfehlbetrag von 6.778.500 Euro ab, was durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen wurde. Im Berichtsjahr wurden die regulären Gesellschafterzuschüsse in Höhe von 6.127.500 Euro fristgerecht ausgezahlt. Zusätzlich wurden Sondermittel in Höhe von 600.000 Euro bereitgestellt, unter anderem für die Sanierung des Dachs im Palmengarten sowie zur Sicherung der Liquidität im Revierpark Vonderort. Zum Stichtag beschäftigte die Gesellschaft 298 Mitarbeitende. Die Vorlage weist darauf hin, dass keine weiteren Nachveranschlagungen oder haushaltsrelevanten Auswirkungen für den Regionalverband Ruhr entstehen.
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- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0444 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0444 befasst sich mit dem Jahresabschluss der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH zum 31. Dezember 2025. Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen bereitet hierzu die Entscheidung der Verbandsversammlung vor. Die Vorlage sieht vor, die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft zu ermächtigen, den Jahresabschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat Entlastung für das Jahr 2025 zu erteilen.
Der Jahresabschluss wurde durch die Märkische Revision GmbH geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Wirtschaftsprüfer wiesen jedoch darauf hin, dass der Fortbestand der Gesellschaft von der rechtzeitigen Gewährung von Zuschüssen durch die Gesellschafter abhängt, da die Gesellschaft die anfallenden Ausgaben nicht vollständig aus eigenen Einnahmen decken kann.
Das Geschäftsjahr 2025 schloss mit einem Jahresfehlbetrag von 6.778.500 Euro ab, was durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen wurde. Im Berichtsjahr wurden die regulären Gesellschafterzuschüsse in Höhe von 6.127.500 Euro fristgerecht ausgezahlt. Zusätzlich wurden Sondermittel in Höhe von 600.000 Euro bereitgestellt, unter anderem für die Sanierung des Dachs im Palmengarten sowie zur Sicherung der Liquidität im Revierpark Vonderort. Zum Stichtag beschäftigte die Gesellschaft 298 Mitarbeitende. Die Vorlage weist darauf hin, dass keine weiteren Nachveranschlagungen oder haushaltsrelevanten Auswirkungen für den Regionalverband Ruhr entstehen.
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- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 5Angelegenheiten der Business Metropole Ruhr GmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2025Zur Vorlage · 15/0439 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0439 befasst sich mit dem Jahresabschluss der Business Metropole Ruhr GmbH zum 31. Dezember 2025. Der Verbandsausschuss ist federführend für die Vorlage, die in der Verbandsversammlung am 9. Oktober 2026 zur Entscheidung vorgelegt wird.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Business Metropole Ruhr GmbH ermächtigt, den Jahresabschluss 2025 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat Entlastung für das betreffende Geschäftsjahr zu erteilen.
Der Jahresabschluss wurde von der ETL AG geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Laut der Vorlage liegen keine Anhaltspunkte gegen die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung vor. Die Gesellschaft hat ihre Aufgaben gemäß Gesellschaftsvertrag und die öffentliche Zwecksetzung gemäß Gemeindeordnung NRW erfüllt.
Das Geschäftsjahr 2025 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 5.078,9 T€ ab, was einer Erhöhung gegenüber dem Vorjahr von 4.503,3 T€ entspricht. Der Ausgleich dieses Fehlbetrags erfolgt durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage. Der Regionalverband Ruhr leistete im Berichtsjahr Gesellschafterzuschüsse in Höhe von 4.808,0 T€. Die Gesellschaft beschäftigte zum Stichtag 38 Mitarbeiter. Eine Nachveranschlagung von Mitteln aus dem Haushalt ist für die Umsetzung des Beschlusses nicht erforderlich.
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- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 24.09.2026 · 3. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
- 24.09.2026 · 3. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0439 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0439 befasst sich mit dem Jahresabschluss der Business Metropole Ruhr GmbH zum 31. Dezember 2025. Der Verbandsausschuss ist federführend für die Vorlage, die in der Verbandsversammlung am 9. Oktober 2026 zur Entscheidung vorgelegt wird.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Business Metropole Ruhr GmbH ermächtigt, den Jahresabschluss 2025 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat Entlastung für das betreffende Geschäftsjahr zu erteilen.
Der Jahresabschluss wurde von der ETL AG geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Laut der Vorlage liegen keine Anhaltspunkte gegen die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung vor. Die Gesellschaft hat ihre Aufgaben gemäß Gesellschaftsvertrag und die öffentliche Zwecksetzung gemäß Gemeindeordnung NRW erfüllt.
Das Geschäftsjahr 2025 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 5.078,9 T€ ab, was einer Erhöhung gegenüber dem Vorjahr von 4.503,3 T€ entspricht. Der Ausgleich dieses Fehlbetrags erfolgt durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage. Der Regionalverband Ruhr leistete im Berichtsjahr Gesellschafterzuschüsse in Höhe von 4.808,0 T€. Die Gesellschaft beschäftigte zum Stichtag 38 Mitarbeiter. Eine Nachveranschlagung von Mitteln aus dem Haushalt ist für die Umsetzung des Beschlusses nicht erforderlich.
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- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 24.09.2026 · 3. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
- 24.09.2026 · 3. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0439 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0439 befasst sich mit dem Jahresabschluss der Business Metropole Ruhr GmbH zum 31. Dezember 2025. Der Verbandsausschuss ist federführend für die Vorlage, die in der Verbandsversammlung am 9. Oktober 2026 zur Entscheidung vorgelegt wird.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Business Metropole Ruhr GmbH ermächtigt, den Jahresabschluss 2025 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat Entlastung für das betreffende Geschäftsjahr zu erteilen.
Der Jahresabschluss wurde von der ETL AG geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Laut der Vorlage liegen keine Anhaltspunkte gegen die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung vor. Die Gesellschaft hat ihre Aufgaben gemäß Gesellschaftsvertrag und die öffentliche Zwecksetzung gemäß Gemeindeordnung NRW erfüllt.
Das Geschäftsjahr 2025 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 5.078,9 T€ ab, was einer Erhöhung gegenüber dem Vorjahr von 4.503,3 T€ entspricht. Der Ausgleich dieses Fehlbetrags erfolgt durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage. Der Regionalverband Ruhr leistete im Berichtsjahr Gesellschafterzuschüsse in Höhe von 4.808,0 T€. Die Gesellschaft beschäftigte zum Stichtag 38 Mitarbeiter. Eine Nachveranschlagung von Mitteln aus dem Haushalt ist für die Umsetzung des Beschlusses nicht erforderlich.
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Beratungsfolge
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 24.09.2026 · 3. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
- 24.09.2026 · 3. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 6Angelegenheiten der IGA 2027 Ruhrgebiet gGmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2025Zur Vorlage · 15/0422 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0422 befasst sich mit dem Jahresabschluss der IGA 2027 Ruhrgebiet gGmbH zum 31. Dezember 2025. Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen sowie weitere Gremien sollen die Ermächtigung des Vertreters in der Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses, zur Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresergebnisses sowie zur Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats für das Jahr 2025 beraten.
Der Jahresabschluss wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Märkische Revision geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Prüfung ergab keine Hinweise auf eine unordnungsgemäße Geschäftsführung. Die Gesellschaft hat ihre Aufgaben gemäß Gesellschaftsvertrag und die öffentliche Zwecksetzung erfüllt. Das Geschäftsjahr 2025 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 7.918,5 T€ ab, der durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen werden soll. Im Berichtsjahr wurden Gesellschafterzuschüsse in Höhe von 6.548,4 T€ geleistet.
Im Rahmen der Zwischenkontrolle für die Jahre 2023 bis 2025 wurde eine Überkompensation von 3.580,9 T€ festgestellt. Ein separater Gesellschafterbeschluss regelt den Umgang mit diesem Betrag, um die Projektfinanzierung sicherzustellen. Die Anzahl der Beschäftigten stieg im Vergleich zum Vorjahr von 40 auf 69 Personen. Aus haushaltsmäßiger Sicht ergeben sich durch die Vorlage keine Auswirkungen auf die Mittelbereitstellung.
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Beratungsfolge
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0422 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0422 befasst sich mit dem Jahresabschluss der IGA 2027 Ruhrgebiet gGmbH zum 31. Dezember 2025. Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen sowie weitere Gremien sollen die Ermächtigung des Vertreters in der Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses, zur Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresergebnisses sowie zur Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats für das Jahr 2025 beraten.
Der Jahresabschluss wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Märkische Revision geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Prüfung ergab keine Hinweise auf eine unordnungsgemäße Geschäftsführung. Die Gesellschaft hat ihre Aufgaben gemäß Gesellschaftsvertrag und die öffentliche Zwecksetzung erfüllt. Das Geschäftsjahr 2025 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 7.918,5 T€ ab, der durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen werden soll. Im Berichtsjahr wurden Gesellschafterzuschüsse in Höhe von 6.548,4 T€ geleistet.
Im Rahmen der Zwischenkontrolle für die Jahre 2023 bis 2025 wurde eine Überkompensation von 3.580,9 T€ festgestellt. Ein separater Gesellschafterbeschluss regelt den Umgang mit diesem Betrag, um die Projektfinanzierung sicherzustellen. Die Anzahl der Beschäftigten stieg im Vergleich zum Vorjahr von 40 auf 69 Personen. Aus haushaltsmäßiger Sicht ergeben sich durch die Vorlage keine Auswirkungen auf die Mittelbereitstellung.
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Beratungsfolge
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0422 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0422 befasst sich mit dem Jahresabschluss der IGA 2027 Ruhrgebiet gGmbH zum 31. Dezember 2025. Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen sowie weitere Gremien sollen die Ermächtigung des Vertreters in der Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses, zur Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresergebnisses sowie zur Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats für das Jahr 2025 beraten.
Der Jahresabschluss wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Märkische Revision geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Prüfung ergab keine Hinweise auf eine unordnungsgemäße Geschäftsführung. Die Gesellschaft hat ihre Aufgaben gemäß Gesellschaftsvertrag und die öffentliche Zwecksetzung erfüllt. Das Geschäftsjahr 2025 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 7.918,5 T€ ab, der durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen werden soll. Im Berichtsjahr wurden Gesellschafterzuschüsse in Höhe von 6.548,4 T€ geleistet.
Im Rahmen der Zwischenkontrolle für die Jahre 2023 bis 2025 wurde eine Überkompensation von 3.580,9 T€ festgestellt. Ein separater Gesellschafterbeschluss regelt den Umgang mit diesem Betrag, um die Projektfinanzierung sicherzustellen. Die Anzahl der Beschäftigten stieg im Vergleich zum Vorjahr von 40 auf 69 Personen. Aus haushaltsmäßiger Sicht ergeben sich durch die Vorlage keine Auswirkungen auf die Mittelbereitstellung.
Automatisch erzeugt durch
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Beratungsfolge
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 7Angelegenheiten der Ruhr Tourismus GmbH -Jahresabschluss zum 31.12.2025Zur Vorlage · 15/0440 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0440 befasst sich mit dem Jahresabschluss der Ruhr Tourismus GmbH zum 31. Dezember 2025. Der Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales ist federführend an der Bearbeitung beteiligt. Die Vorlage sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Ruhr Tourismus GmbH ermächtigt, den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2025 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gkw:treueadvisa GmbH geprüft, wobei ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk vorliegt. Laut der Verwaltung liegen keine Anhaltspunkte gegen die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung vor. Die Gesellschaft hat ihre Aufgaben gemäß Gesellschaftsvertrag und die öffentliche Zwecksetzung gemäß Gemeindeordnung NRW erfüllt.
Das Geschäftsjahr 2025 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 2.802,8 T€ ab, welcher durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in gleicher Höhe ausgeglichen wird. Der Regionalverband Ruhr leistete im Berichtszeitraum Zuschüsse in Höhe von 3.250,0 T€. Zum Stichtag beschäftigte die Gesellschaft 55 Mitarbeitende. Die Vorlage weist darauf hin, dass keine klimarelevanten Auswirkungen durch die Beschlussfassung entstehen und keine Nachveranschlagung von Mitteln erforderlich ist.
Automatisch erzeugt durch
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Beratungsfolge
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 24.09.2026 · 3. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
- 24.09.2026 · 3. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0440 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0440 befasst sich mit dem Jahresabschluss der Ruhr Tourismus GmbH zum 31. Dezember 2025. Der Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales ist federführend an der Bearbeitung beteiligt. Die Vorlage sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Ruhr Tourismus GmbH ermächtigt, den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2025 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gkw:treueadvisa GmbH geprüft, wobei ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk vorliegt. Laut der Verwaltung liegen keine Anhaltspunkte gegen die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung vor. Die Gesellschaft hat ihre Aufgaben gemäß Gesellschaftsvertrag und die öffentliche Zwecksetzung gemäß Gemeindeordnung NRW erfüllt.
Das Geschäftsjahr 2025 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 2.802,8 T€ ab, welcher durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in gleicher Höhe ausgeglichen wird. Der Regionalverband Ruhr leistete im Berichtszeitraum Zuschüsse in Höhe von 3.250,0 T€. Zum Stichtag beschäftigte die Gesellschaft 55 Mitarbeitende. Die Vorlage weist darauf hin, dass keine klimarelevanten Auswirkungen durch die Beschlussfassung entstehen und keine Nachveranschlagung von Mitteln erforderlich ist.
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Beratungsfolge
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 24.09.2026 · 3. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
- 24.09.2026 · 3. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0440 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0440 befasst sich mit dem Jahresabschluss der Ruhr Tourismus GmbH zum 31. Dezember 2025. Der Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales ist federführend an der Bearbeitung beteiligt. Die Vorlage sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Ruhr Tourismus GmbH ermächtigt, den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2025 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gkw:treueadvisa GmbH geprüft, wobei ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk vorliegt. Laut der Verwaltung liegen keine Anhaltspunkte gegen die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung vor. Die Gesellschaft hat ihre Aufgaben gemäß Gesellschaftsvertrag und die öffentliche Zwecksetzung gemäß Gemeindeordnung NRW erfüllt.
Das Geschäftsjahr 2025 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 2.802,8 T€ ab, welcher durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in gleicher Höhe ausgeglichen wird. Der Regionalverband Ruhr leistete im Berichtszeitraum Zuschüsse in Höhe von 3.250,0 T€. Zum Stichtag beschäftigte die Gesellschaft 55 Mitarbeitende. Die Vorlage weist darauf hin, dass keine klimarelevanten Auswirkungen durch die Beschlussfassung entstehen und keine Nachveranschlagung von Mitteln erforderlich ist.
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Beratungsfolge
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 24.09.2026 · 3. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
- 24.09.2026 · 3. Sitzung Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 8Angelegenheiten der Revierpark Gysenberg Herne GmbH
- 8.1Angelegenheiten der Revierpark Gysenberg Herne GmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2025Zur Vorlage · 15/0442 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0442 befasst sich mit dem Jahresabschluss der Revierpark Gysenberg Herne GmbH zum 31. Dezember 2025. Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen bereitet die Vorlage für die weiteren Beratungsstufen im Verbandsausschuss und in der Verbandsversammlung vor. Die Verbandsversammlung soll die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung ermächtigen, den Jahresabschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat Entlastung für das Jahr 2025 zu erteilen.
Der Jahresabschluss wurde durch die Märkische Revision GmbH geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Das Geschäftsjahr schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 3.081,8 T€ ab, der aus der Kapitalrücklage entnommen werden soll. Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnete der Badbereich einen Rückgang der Besucherzahlen von 323.142 auf 295.055 Personen sowie einen Rückgang der Umsatzerlöse aus Eintrittsgeldern von 4.139 T€ auf 3.840 T€. Als Ursache für die Umsatzrückgänge werden Baumaßnahmen angeführt.
Gleichzeitig stiegen die Sachaufwendungen aufgrund höherer Energie- und Betriebsführungsentgelte sowie die Personalaufwendungen infolge von Tarifanpassungen und Personalübernahmen. Der Jahresfehlbetrag liegt mit 3.082 T€ unter dem Vorjahresergebnis, jedoch über dem geplanten Wert von 1.982 T€. Für Investitionen flossen Sonderzuschüsse der Gesellschafter in Höhe von 1.016 T€. Zum Stichtag beschäftigte die Gesellschaft 65 Mitarbeitende. Eine Nachveranschlagung von Mitteln ist nicht erforderlich.
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- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0442 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0442 befasst sich mit dem Jahresabschluss der Revierpark Gysenberg Herne GmbH zum 31. Dezember 2025. Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen bereitet die Vorlage für die weiteren Beratungsstufen im Verbandsausschuss und in der Verbandsversammlung vor. Die Verbandsversammlung soll die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung ermächtigen, den Jahresabschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat Entlastung für das Jahr 2025 zu erteilen.
Der Jahresabschluss wurde durch die Märkische Revision GmbH geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Das Geschäftsjahr schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 3.081,8 T€ ab, der aus der Kapitalrücklage entnommen werden soll. Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnete der Badbereich einen Rückgang der Besucherzahlen von 323.142 auf 295.055 Personen sowie einen Rückgang der Umsatzerlöse aus Eintrittsgeldern von 4.139 T€ auf 3.840 T€. Als Ursache für die Umsatzrückgänge werden Baumaßnahmen angeführt.
Gleichzeitig stiegen die Sachaufwendungen aufgrund höherer Energie- und Betriebsführungsentgelte sowie die Personalaufwendungen infolge von Tarifanpassungen und Personalübernahmen. Der Jahresfehlbetrag liegt mit 3.082 T€ unter dem Vorjahresergebnis, jedoch über dem geplanten Wert von 1.982 T€. Für Investitionen flossen Sonderzuschüsse der Gesellschafter in Höhe von 1.016 T€. Zum Stichtag beschäftigte die Gesellschaft 65 Mitarbeitende. Eine Nachveranschlagung von Mitteln ist nicht erforderlich.
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- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 8.2Angelegenheiten der Revierpark Gysenberg Herne GmbH hier: Bereitstellung einer einmaligen Liquiditätshilfe (2026) in Höhe von 1,0 Mio. € (RVR-Anteil 500,0 T€)Zur Vorlage · 15/0430 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0430 sieht die Bereitstellung einer einmaligen Liquiditätshilfe durch den Regionalverband Ruhr (RVR) für die Revierpark Gysenberg Herne GmbH vor. Als Gesellschafter übernimmt der Regionalverband einen Anteil von 500.000 Euro an einer insgesamt 1,0 Millionen Euro hohen Hilfslinie. Die Auszahlung ist an die Bedingung geknüpende, dass die Stadt Herne als Mitgesellschafter einen gleich hohen Betrag bereitstellt. Zudem wird die Umsetzung der bereits vom Aufsichtsrat beschlossenen Parkraumbewirtschaftung auf den vorgesehenen Flächen zeitnah erwartet.
Hintergrund der Vorlage ist die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft. Die Geschäftsführung informierte die Gesellschafter über einen erhöhten Liquiditätsbedarf sowie eine verschlechterte Ergebnisprognose für das Jahr 2026. Erwartet wird ein Liquiditätsbedarf von rund 1,5 Millionen Euro zum Jahresende sowie ein Jahresfehlbetrag von etwa 2,2 Millionen Euro. Als Ursachen für die Entwicklung werden geringere Umsatzerlöse, Kostensteigerungen im Material- und Personalaufwand sowie Korrekturen bei Umsatzsteuervoranmeldungen angeführt.
Die Maßnahme dient der Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit und der Vermeidung einer bilanziellen Überschuldung. Die Mittelbereitstellung erfolgt als überplanmäßige Ausgabe im Jahr 2026 und wird im Personalkostenbudget des Regionalverbandes durch Einsparungen finanziert. Die Gesellschafter fordern zudem eine Aufarbeitung der Ursachen für die Abweichungen zwischen der bisherigen Planung und der aktuellen wirtschaftlichen Lage in den kommenden Gremiensitzungen.
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- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0430 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0430 sieht die Bereitstellung einer einmaligen Liquiditätshilfe durch den Regionalverband Ruhr (RVR) für die Revierpark Gysenberg Herne GmbH vor. Als Gesellschafter übernimmt der Regionalverband einen Anteil von 500.000 Euro an einer insgesamt 1,0 Millionen Euro hohen Hilfslinie. Die Auszahlung ist an die Bedingung geknüpende, dass die Stadt Herne als Mitgesellschafter einen gleich hohen Betrag bereitstellt. Zudem wird die Umsetzung der bereits vom Aufsichtsrat beschlossenen Parkraumbewirtschaftung auf den vorgesehenen Flächen zeitnah erwartet.
Hintergrund der Vorlage ist die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft. Die Geschäftsführung informierte die Gesellschafter über einen erhöhten Liquiditätsbedarf sowie eine verschlechterte Ergebnisprognose für das Jahr 2026. Erwartet wird ein Liquiditätsbedarf von rund 1,5 Millionen Euro zum Jahresende sowie ein Jahresfehlbetrag von etwa 2,2 Millionen Euro. Als Ursachen für die Entwicklung werden geringere Umsatzerlöse, Kostensteigerungen im Material- und Personalaufwand sowie Korrekturen bei Umsatzsteuervoranmeldungen angeführt.
Die Maßnahme dient der Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit und der Vermeidung einer bilanziellen Überschuldung. Die Mittelbereitstellung erfolgt als überplanmäßige Ausgabe im Jahr 2026 und wird im Personalkostenbudget des Regionalverbandes durch Einsparungen finanziert. Die Gesellschafter fordern zudem eine Aufarbeitung der Ursachen für die Abweichungen zwischen der bisherigen Planung und der aktuellen wirtschaftlichen Lage in den kommenden Gremiensitzungen.
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- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 9Angelegenheiten der Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2025Zur Vorlage · 15/0441 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0441 befasst sich mit dem Jahresabschluss der Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbH zum 31. Dezember 2025. Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen bereitet hierzu die Entscheidung der Verbandsversammlung vor. Der Vorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft ermächtigt, den Jahresabschluss für das Jahr 2025 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen und der Geschäftsführung Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss wurde durch die Märkische Revision GmbH geprüft, wobei ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk vorliegt. Laut der Vorlage wurden keine Sachverhalte festgestellt, die gegen die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sprechen. Die Gesellschaft hat ihre Aufgaben gemäß Gesellschaftsvertrag und die öffentliche Zwecksetzung gemäß Gemeindeordnung NRW erfüllt.
Das Geschäftsjahr 2025 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 485,3 T€ ab, was einer Erhöhung gegenüber dem Vorjahreswert von 298,3 T€ entspricht. Der Ausgleich dieses Fehlbetrags erfolgt durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage. Die im Jahr 2025 ausgezahlten Gesellschafterzuschüsse in Höhe von insgesamt 300,0 T€, wovon 159,0 T€ auf den Anteil des Regionalverbands Ruhr entfallen, wurden der Kapitalrücklage zugeführt. Zum Stichtag beschäftigte die Gesellschaft drei Mitarbeiter. Die Vorlage weist darauf hin, dass keine weiteren finanziellen Auswirkungen oder Nachveranschlagungen erforderlich sind und keine klimarelevanten Auswirkungen vorliegen.
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- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0441 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0441 befasst sich mit dem Jahresabschluss der Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbH zum 31. Dezember 2025. Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen bereitet hierzu die Entscheidung der Verbandsversammlung vor. Der Vorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft ermächtigt, den Jahresabschluss für das Jahr 2025 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen und der Geschäftsführung Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss wurde durch die Märkische Revision GmbH geprüft, wobei ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk vorliegt. Laut der Vorlage wurden keine Sachverhalte festgestellt, die gegen die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sprechen. Die Gesellschaft hat ihre Aufgaben gemäß Gesellschaftsvertrag und die öffentliche Zwecksetzung gemäß Gemeindeordnung NRW erfüllt.
Das Geschäftsjahr 2025 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 485,3 T€ ab, was einer Erhöhung gegenüber dem Vorjahreswert von 298,3 T€ entspricht. Der Ausgleich dieses Fehlbetrags erfolgt durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage. Die im Jahr 2025 ausgezahlten Gesellschafterzuschüsse in Höhe von insgesamt 300,0 T€, wovon 159,0 T€ auf den Anteil des Regionalverbands Ruhr entfallen, wurden der Kapitalrücklage zugeführt. Zum Stichtag beschäftigte die Gesellschaft drei Mitarbeiter. Die Vorlage weist darauf hin, dass keine weiteren finanziellen Auswirkungen oder Nachveranschlagungen erforderlich sind und keine klimarelevanten Auswirkungen vorliegen.
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- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 10Angelegenheiten der Freizeitzentrum Xanten GmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2025Zur Vorlage · 15/0429 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0429 befasst sich mit dem Jahresabschluss der Freizeitzentrum Xanten GmbH zum 31. Dezember 2025. Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen bereitet hierzu die Entscheidung der Verbandsversammlung vor. Die Vorlage sieht vor, die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung zu ermächtigen, den Jahresabschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Verwaltungsrat Entlastung für das Jahr 2025 zu erteilen.
Der Jahresabschluss wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Märkische Revision geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Das Geschäftsjahr schloss mit einem Jahresfehlbetrag von 487.000 Euro ab, was eine Reduktion gegenüber dem Vorjahresfehlbetrag von 885.000 Euro darstellt. Der Ausgleich des Fehlbetrags erfolgte durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage. Die Gesellschaft erhielt im Berichtsjahr Zuschüsse der Gesellschafter in Höhe von 588.000 Euro, wovon 294.000 Euro vom Regionalverband Ruhr stammten. Zudem wurden Investitionszuschüsse in Höhe von 300.000 Euro geleistet, wobei der Anteil des Regionalverbandes Ruhr 200.000 Euro betrug.
Die Prüfung ergab keine Hinweise gegen die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung. Der Bericht weist darauf hin, dass die Liquidität der Gesellschaft angespannt ist und die Zahlungsfähigkeit im Vorjahr durch ein Überbrückungsdarlehen von 400.000 Euro aufrechterhalten wurde. Ein zweiter Teilbetrag in gleicher Höhe wurde 2025 planmäßig von der Sozialstiftung Xanten ausgezahlt. Aufgrund der strukturell defizitären Geschäftstätigkeit ist die Gesellschaft auf jährliche Finanzierungsmittel in einer Größenordnung von etwa 1,2 Millionen Euro angewiesen.
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- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0429 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0429 befasst sich mit dem Jahresabschluss der Freizeitzentrum Xanten GmbH zum 31. Dezember 2025. Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen bereitet hierzu die Entscheidung der Verbandsversammlung vor. Die Vorlage sieht vor, die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung zu ermächtigen, den Jahresabschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Verwaltungsrat Entlastung für das Jahr 2025 zu erteilen.
Der Jahresabschluss wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Märkische Revision geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Das Geschäftsjahr schloss mit einem Jahresfehlbetrag von 487.000 Euro ab, was eine Reduktion gegenüber dem Vorjahresfehlbetrag von 885.000 Euro darstellt. Der Ausgleich des Fehlbetrags erfolgte durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage. Die Gesellschaft erhielt im Berichtsjahr Zuschüsse der Gesellschafter in Höhe von 588.000 Euro, wovon 294.000 Euro vom Regionalverband Ruhr stammten. Zudem wurden Investitionszuschüsse in Höhe von 300.000 Euro geleistet, wobei der Anteil des Regionalverbandes Ruhr 200.000 Euro betrug.
Die Prüfung ergab keine Hinweise gegen die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung. Der Bericht weist darauf hin, dass die Liquidität der Gesellschaft angespannt ist und die Zahlungsfähigkeit im Vorjahr durch ein Überbrückungsdarlehen von 400.000 Euro aufrechterhalten wurde. Ein zweiter Teilbetrag in gleicher Höhe wurde 2025 planmäßig von der Sozialstiftung Xanten ausgezahlt. Aufgrund der strukturell defizitären Geschäftstätigkeit ist die Gesellschaft auf jährliche Finanzierungsmittel in einer Größenordnung von etwa 1,2 Millionen Euro angewiesen.
Automatisch erzeugt durch
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Beratungsfolge
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 11Angelegenheiten der Kultur Ruhr GmbH
- 11.1Angelegenheiten der Kultur Ruhr GmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2025Zur Vorlage · 15/0423 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0423 befasst sich mit dem Jahresabschluss der Kultur Ruhr GmbH zum 31. Dezember 2025. Die Verbandsversammlung wird ersucht, die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der Kultur Ruhr GmbH zu ermächtigen, den Jahresabschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss wurde von der ECOVIS Audit AG geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Laut der Verwaltung wurden die übertragenen Aufgaben sowie die öffentliche Zwecksetzung gemäß der Gemeindeordnung NRW erfüllt. Im Berichtsjahr 2025 verzeichnete die Gesellschaft bei Gesellschafterzuschüssen in Höhe von 19.292,0 T€ einen Jahresüberschuss von 120,5 T€. Im Vergleich zum Vorjahr, in dem ein Jahresfehlbetrag von 318,6 T€ ausgewiesen wurde, stellt dies eine Veränderung der Ertragslage dar. Der Gewinn soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Zum Stichtag beschäftigte das Unternehmen 75 Mitarbeitende.
Die Vorlage wurde bereits im Aufsichtsrat sowie in der Gesellschafterversammlung behandelt. Für die kommenden Haushaltsjahre ab 2027 sind keine Nachveranschlagungen oder außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen erforderlich, sodass die Vorlage als haushaltsneutral eingestuft wird. Ein durchgeführter Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen. Die zuständige Fachabteilung hat die Vorlage zur Beratung in die Ausschüsse für Finanzen und Beteiligungen sowie für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft sowie in den Verbandsausschuss und die Verbandsversammlung zu leiten.
Automatisch erzeugt durch
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Beratungsfolge
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0423 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0423 befasst sich mit dem Jahresabschluss der Kultur Ruhr GmbH zum 31. Dezember 2025. Die Verbandsversammlung wird ersucht, die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der Kultur Ruhr GmbH zu ermächtigen, den Jahresabschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss wurde von der ECOVIS Audit AG geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Laut der Verwaltung wurden die übertragenen Aufgaben sowie die öffentliche Zwecksetzung gemäß der Gemeindeordnung NRW erfüllt. Im Berichtsjahr 2025 verzeichnete die Gesellschaft bei Gesellschafterzuschüssen in Höhe von 19.292,0 T€ einen Jahresüberschuss von 120,5 T€. Im Vergleich zum Vorjahr, in dem ein Jahresfehlbetrag von 318,6 T€ ausgewiesen wurde, stellt dies eine Veränderung der Ertragslage dar. Der Gewinn soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Zum Stichtag beschäftigte das Unternehmen 75 Mitarbeitende.
Die Vorlage wurde bereits im Aufsichtsrat sowie in der Gesellschafterversammlung behandelt. Für die kommenden Haushaltsjahre ab 2027 sind keine Nachveranschlagungen oder außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen erforderlich, sodass die Vorlage als haushaltsneutral eingestuft wird. Ein durchgeführter Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen. Die zuständige Fachabteilung hat die Vorlage zur Beratung in die Ausschüsse für Finanzen und Beteiligungen sowie für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft sowie in den Verbandsausschuss und die Verbandsversammlung zu leiten.
Automatisch erzeugt durch
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Beratungsfolge
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 11.2Angelegenheiten der Kultur Ruhr GmbH - Überplanmäßige Mittelbereitstellung zur Erhöhung des Zuschusses im Jahr 2026, Verstetigung der Zuschusserhöhung ab dem Jahr 2027 ff sowie Anpassung der Nebenabrede 2027-2029Zur Vorlage · 15/0468 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0468 sieht eine Erhöhung der Zuschüsse für die Kultur Ruhr GmbH vor. Die Geschäftsführung der Gesellschaft hat eine Erhöhung der Zuwendung um jährlich 95.000 Euro beantragt. Dies soll sowohl für das laufende Haushaltsjahr 2026 als auch als verstetigte Maßnahme ab dem Jahr 2027 umgesetzt werden. Parallel dazu ist eine Anpassung der Nebenabrede für den Zeitraum 2027 bis 2029 vorgesehen.
Als Gründe für den Antrag werden gestiegene Kosten in verschiedenen Bereichen angeführt. Dazu zählen die Entwicklung der Personalkosten, Preissteigerungen bei der Veranstaltungstechnik und Logistik sowie erhöhte Anforderungen an Sicherheit, Barrierefreiheit und Nachhaltigkeit. Zudem wird auf erschwerte Bedingungen bei der Akquise von Drittmitteln verwiesen. Die Gesellschaft ist unter anderem Trägerin der RuhrTriennale und umfasst künstlerische Einheiten wie den ChorWerk Ruhr, die Tanzlandschaft Ruhr und Urbane Künste Ruhr.
Die Zustimmung zur Mittelbereitstellung steht unter Vorbehalt: Eine Erhöhung für die Jahre ab 2026 erfolgt nur, wenn der Gesellschafter Land Nordrhein-Westfalen seinen Zuschussanteil entsprechend erhöht. Zudem unterliegen die Mittel ab 2027 der jeweiligen Haushaltsplanung. Die Verwaltung ist ermächtigt, redaktionelle Änderungen an der angepassten Nebenabrede vorzunehmen. Finanziell führt die Maßnahme im Jahr 2026 zu einer überplanmäßigen Mittelbereitstellung im Personalkostenbudget, wobei durch die neue Kulturstrategie im Gesamtergebnis ein Minderbedarf gegenüber der ursprünglichen Planung besteht.
Automatisch erzeugt durch
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Beratungsfolge
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0468 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0468 sieht eine Erhöhung der Zuschüsse für die Kultur Ruhr GmbH vor. Die Geschäftsführung der Gesellschaft hat eine Erhöhung der Zuwendung um jährlich 95.000 Euro beantragt. Dies soll sowohl für das laufende Haushaltsjahr 2026 als auch als verstetigte Maßnahme ab dem Jahr 2027 umgesetzt werden. Parallel dazu ist eine Anpassung der Nebenabrede für den Zeitraum 2027 bis 2029 vorgesehen.
Als Gründe für den Antrag werden gestiegene Kosten in verschiedenen Bereichen angeführt. Dazu zählen die Entwicklung der Personalkosten, Preissteigerungen bei der Veranstaltungstechnik und Logistik sowie erhöhte Anforderungen an Sicherheit, Barrierefreiheit und Nachhaltigkeit. Zudem wird auf erschwerte Bedingungen bei der Akquise von Drittmitteln verwiesen. Die Gesellschaft ist unter anderem Trägerin der RuhrTriennale und umfasst künstlerische Einheiten wie den ChorWerk Ruhr, die Tanzlandschaft Ruhr und Urbane Künste Ruhr.
Die Zustimmung zur Mittelbereitstellung steht unter Vorbehalt: Eine Erhöhung für die Jahre ab 2026 erfolgt nur, wenn der Gesellschafter Land Nordrhein-Westfalen seinen Zuschussanteil entsprechend erhöht. Zudem unterliegen die Mittel ab 2027 der jeweiligen Haushaltsplanung. Die Verwaltung ist ermächtigt, redaktionelle Änderungen an der angepassten Nebenabrede vorzunehmen. Finanziell führt die Maßnahme im Jahr 2026 zu einer überplanmäßigen Mittelbereitstellung im Personalkostenbudget, wobei durch die neue Kulturstrategie im Gesamtergebnis ein Minderbedarf gegenüber der ursprünglichen Planung besteht.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0468 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0468 sieht eine Erhöhung der Zuschüsse für die Kultur Ruhr GmbH vor. Die Geschäftsführung der Gesellschaft hat eine Erhöhung der Zuwendung um jährlich 95.000 Euro beantragt. Dies soll sowohl für das laufende Haushaltsjahr 2026 als auch als verstetigte Maßnahme ab dem Jahr 2027 umgesetzt werden. Parallel dazu ist eine Anpassung der Nebenabrede für den Zeitraum 2027 bis 2029 vorgesehen.
Als Gründe für den Antrag werden gestiegene Kosten in verschiedenen Bereichen angeführt. Dazu zählen die Entwicklung der Personalkosten, Preissteigerungen bei der Veranstaltungstechnik und Logistik sowie erhöhte Anforderungen an Sicherheit, Barrierefreiheit und Nachhaltigkeit. Zudem wird auf erschwerte Bedingungen bei der Akquise von Drittmitteln verwiesen. Die Gesellschaft ist unter anderem Trägerin der RuhrTriennale und umfasst künstlerische Einheiten wie den ChorWerk Ruhr, die Tanzlandschaft Ruhr und Urbane Künste Ruhr.
Die Zustimmung zur Mittelbereitstellung steht unter Vorbehalt: Eine Erhöhung für die Jahre ab 2026 erfolgt nur, wenn der Gesellschafter Land Nordrhein-Westfalen seinen Zuschussanteil entsprechend erhöht. Zudem unterliegen die Mittel ab 2027 der jeweiligen Haushaltsplanung. Die Verwaltung ist ermächtigt, redaktionelle Änderungen an der angepassten Nebenabrede vorzunehmen. Finanziell führt die Maßnahme im Jahr 2026 zu einer überplanmäßigen Mittelbereitstellung im Personalkostenbudget, wobei durch die neue Kulturstrategie im Gesamtergebnis ein Minderbedarf gegenüber der ursprünglichen Planung besteht.
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Beratungsfolge
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
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- 12Angelegenheiten der Umweltzentrum Westfalen GmbH - Nebenabrede 2027 - 2029Zur Vorlage · 15/0448 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0448 der Verbandsversammlung befasst sich mit der Aktualisierung der Nebenabrede für die Umweltzentrum Westfalen GmbH für den Zeitraum von 2027 bis 2029. Da die aktuelle Vereinbarung zum 31. Dezember 2026 ausläuft, ist eine Neuregelung erforderlich.
Nach Abstimmung zwischen der Geschäftsführung und den Gesellschaftern ist vorgesehen, die Höhe des Betriebskostenzuschusses unverändert zu lassen. Der jährliche Zuschuss beläuft sich auf insgesamt 600.000 Euro, wovon der Anteil des Regionalverbands Ruhr (RVR) jeweils 300.000 Euro beträgt. Im Gegensatz zum Jahr 2026 wird für die Jahre 2027 bis 2029 kein investiver Zuschuss gewährt. Hintergrund ist, dass der Kreis Unna die Instandhaltungs- und Investitionsmaßnahmen für die Ökologiestation sukzessive in seinen eigenen Aufgabenbereich übernimmt, was die Gesellschaft entlastet.
Die finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt des Regionalverbands Ruhr werden als haushaltsneutral beschrieben, da keine Nachveranschlagungen oder überplanmäßige Mittelbereitstellungen erforderlich sind. Eine Evaluierung der Zuschusshöhe ist für das Jahr 2029 geplant. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung wurde über das Vorhaben vorab informiert. Der Entwurf der Nebenabrede liegt der Vorlage als Anlage bei.
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- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0448 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0448 der Verbandsversammlung befasst sich mit der Aktualisierung der Nebenabrede für die Umweltzentrum Westfalen GmbH für den Zeitraum von 2027 bis 2029. Da die aktuelle Vereinbarung zum 31. Dezember 2026 ausläuft, ist eine Neuregelung erforderlich.
Nach Abstimmung zwischen der Geschäftsführung und den Gesellschaftern ist vorgesehen, die Höhe des Betriebskostenzuschusses unverändert zu lassen. Der jährliche Zuschuss beläuft sich auf insgesamt 600.000 Euro, wovon der Anteil des Regionalverbands Ruhr (RVR) jeweils 300.000 Euro beträgt. Im Gegensatz zum Jahr 2026 wird für die Jahre 2027 bis 2029 kein investiver Zuschuss gewährt. Hintergrund ist, dass der Kreis Unna die Instandhaltungs- und Investitionsmaßnahmen für die Ökologiestation sukzessive in seinen eigenen Aufgabenbereich übernimmt, was die Gesellschaft entlastet.
Die finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt des Regionalverbands Ruhr werden als haushaltsneutral beschrieben, da keine Nachveranschlagungen oder überplanmäßige Mittelbereitstellungen erforderlich sind. Eine Evaluierung der Zuschusshöhe ist für das Jahr 2029 geplant. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung wurde über das Vorhaben vorab informiert. Der Entwurf der Nebenabrede liegt der Vorlage als Anlage bei.
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Beratungsfolge
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 13Angelegenheiten der TouristikEisenbahnRuhrgebiet GmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2025Zur Vorlage · 15/0450 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0450 befasst sich mit dem Jahresabschluss der TouristikEisenbahnRuhrgebiet GmbH zum 31. Dezember 2025. Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen bereitet hierzu die Entscheidung der Verbandsversammlung vor, die am 9. Oktober 2026 stattfindet. Der Vorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft ermächtigt, den Jahresabschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen und der Geschäftsführung Entlastung für das Jahr 2025 zu erteilen.
Der Jahresabschluss weist einen Jahresfehlbetrag von 87,6 T€ aus, nachdem im Vorjahr ein Überschuss von 3,7 T€ erzielt wurde. Als Ursache für das Ergebnis werden erhöhte Kosten für die Begutachtung von Gleisanlagen sowie für die Instandsetzung der Infrastruktur und des Gleisumfeldes angeführt. Ein Bericht der Wirtschaftsprüfer bestätigt den Jahresabschluss mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk, weist jedoch darauf hin, dass der Lagebericht nicht fristgerecht gemäß den gesellschaftsvertraglichen Vorgaben aufgestellt wurde.
Die Gesellschaft hat ihre Aufgaben gemäß dem Gesellschaftsvertrag erfüllt und die öffentliche Zwecksetzung wurde erreicht. Es wurden im Berichtszeitraum keine Arbeitnehmer beschäftigt. Die Vorlage stellt fest, dass keine weiteren finanziellen Auswirkungen oder Nachveranschlagungen im Haushaltsplan erforderlich sind und keine klimarelevanten Auswirkungen vorliegen.
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- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0450 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0450 befasst sich mit dem Jahresabschluss der TouristikEisenbahnRuhrgebiet GmbH zum 31. Dezember 2025. Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen bereitet hierzu die Entscheidung der Verbandsversammlung vor, die am 9. Oktober 2026 stattfindet. Der Vorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft ermächtigt, den Jahresabschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen und der Geschäftsführung Entlastung für das Jahr 2025 zu erteilen.
Der Jahresabschluss weist einen Jahresfehlbetrag von 87,6 T€ aus, nachdem im Vorjahr ein Überschuss von 3,7 T€ erzielt wurde. Als Ursache für das Ergebnis werden erhöhte Kosten für die Begutachtung von Gleisanlagen sowie für die Instandsetzung der Infrastruktur und des Gleisumfeldes angeführt. Ein Bericht der Wirtschaftsprüfer bestätigt den Jahresabschluss mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk, weist jedoch darauf hin, dass der Lagebericht nicht fristgerecht gemäß den gesellschaftsvertraglichen Vorgaben aufgestellt wurde.
Die Gesellschaft hat ihre Aufgaben gemäß dem Gesellschaftsvertrag erfüllt und die öffentliche Zwecksetzung wurde erreicht. Es wurden im Berichtszeitraum keine Arbeitnehmer beschäftigt. Die Vorlage stellt fest, dass keine weiteren finanziellen Auswirkungen oder Nachveranschlagungen im Haushaltsplan erforderlich sind und keine klimarelevanten Auswirkungen vorliegen.
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- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 14Angelegenheiten der Betreibergesellschaft Silbersee II Haltern am See mbH - Jahresabschluss zum 31.12.2025Zur Vorlage · 15/0474 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0474 befasst sich mit dem Jahresabschluss der Betreibergesellschaft Silbersee II Haltern am See mbH zum 31. Dezember 2025. Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligung bereitet hierzu die Entscheidung vor, die in der Verbandsversammlung am 9. Oktober 2026 erfolgen soll. Der Vorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Vertreter in der Gesellschafterversammlung ermächtigt, den Jahresabschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschulssen und der Geschäftsführung Entlastung zu erteilen.
Ein vorliegender Bericht der HLV Wirtschaftsprüfung GmbH bestätigt den Jahresabschluss und den Lagebericht uneingeschränkt. Die Prüfung ergab keine Hinweise auf eine unordnungsgemäße Geschäftsführung. Die Gesellschaft hat ihre Aufgaben gemäß Gesellschaftsvertrag und die öffentliche Zwecksetzung erfüllt.
Im Geschäftsjahr 2025 beliefen sich die Umsatzerlöse auf insgesamt 624,2 T€, was einen Anstieg gegenüber dem Vorjahr von 558,8 T€ darstellt. Diese Erlöse setzten sich aus Ticketverkäufen in Höhe von 573,3 T€, Pachteinnahmen von 21,0 T€ sowie Einnahmen aus Veranstaltungen in Höhe von 29,9 T€ zusammen. Die Gesellschaft verzeichnete einen Jahresüberschuss von 58,6 T€. Es wurden keine Gesellschafterzuschüsse abgerufen. Zum Stichtag beschäftigte das Unternehmen zwei Mitarbeitende auf Basis geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse. Aus finanzieller Sicht ergeben sich keine Auswirkungen auf den Haushaltsplan, und es sind keine klimarelevanten Auswirkungen festzustellen.
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- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0474 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0474 befasst sich mit dem Jahresabschluss der Betreibergesellschaft Silbersee II Haltern am See mbH zum 31. Dezember 2025. Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligung bereitet hierzu die Entscheidung vor, die in der Verbandsversammlung am 9. Oktober 2026 erfolgen soll. Der Vorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Vertreter in der Gesellschafterversammlung ermächtigt, den Jahresabschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschulssen und der Geschäftsführung Entlastung zu erteilen.
Ein vorliegender Bericht der HLV Wirtschaftsprüfung GmbH bestätigt den Jahresabschluss und den Lagebericht uneingeschränkt. Die Prüfung ergab keine Hinweise auf eine unordnungsgemäße Geschäftsführung. Die Gesellschaft hat ihre Aufgaben gemäß Gesellschaftsvertrag und die öffentliche Zwecksetzung erfüllt.
Im Geschäftsjahr 2025 beliefen sich die Umsatzerlöse auf insgesamt 624,2 T€, was einen Anstieg gegenüber dem Vorjahr von 558,8 T€ darstellt. Diese Erlöse setzten sich aus Ticketverkäufen in Höhe von 573,3 T€, Pachteinnahmen von 21,0 T€ sowie Einnahmen aus Veranstaltungen in Höhe von 29,9 T€ zusammen. Die Gesellschaft verzeichnete einen Jahresüberschuss von 58,6 T€. Es wurden keine Gesellschafterzuschüsse abgerufen. Zum Stichtag beschäftigte das Unternehmen zwei Mitarbeitende auf Basis geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse. Aus finanzieller Sicht ergeben sich keine Auswirkungen auf den Haushaltsplan, und es sind keine klimarelevanten Auswirkungen festzustellen.
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Beratungsfolge
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15Quartalsreporting der Beteiligungen des Regionalverbandes Ruhr - Prognose zum Jahresende im Vergleich zu den beschlossenen Wirtschaftsplänen (Q2/2026)Zur Vorlage · 15/0472 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 15/0472 des Regionalverbandes Ruhr informiert den Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen über das Quartalsreporting der Beteiligungsgesellschaften für das zweite Quartal 2026. Die Verwaltung legt hiermit die wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaften sowie die Prognosen zum Jahresende im Vergleich zu den beschlossenen Wirtschaftsplänen vor.
Die Berichterstattung erfolgt auf Grundlage des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) des Regionalverbandes Ruhr. Ziel des Quartalsreportings ist es, die politischen Gremien frühzeitig über die Geschäftsentwicklung und etwaige Abweichungen von den Wirtschaftsplänen in Kenntnis zu setzen, um eine vorausschauende Steuerung zu ermöglichen.
Der Bericht umfasst detaillierte Teilergebnis- und Teilfinanzpläne, welche die Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen sowie Auszahlungen für die kommenden Haushaltsjahre bis 2030 und darüber hinaus darstellen. Die Vorlage dient der Dokumentation der finanziellen Lage der Beteiligungen, wobei die Auswirkungen auf den Haushalt sowie mögliche Notwendigkeiten für Nachveranschlagungen oder außerplanmäßige Mittelbereitstellungen im Rahmen der Berichterstattung geprüft werden. Zudem wird die Bilanzsituation hinsichtlich etwaiger Veräußerungsgewinne oder -verluste sowie die Durchführung eines Klima-Checks im Rahmen der Beschlussvorlagen berücksichtigt.
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Beratungsfolge
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 16Haushaltsangelegenheiten
- 16.1Bekanntgabe der in der Zeit vom 01.04.2026 bis 30.06.2026 für das Haushaltsjahr 2026 genehmigten HaushaltsüberschreitungenZur Vorlage · 15/0473 · Berichtsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 15/0473 informiert über die im Zeitraum vom 1. April 2026 bis zum 30. Juni 2026 genehmigten Haushaltsüberschreitungen für das Haushaltsjahr 2026. Der Kämmerer hat die entsprechenden überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung NRW sowie den internen Budgetierungs- und Bewirtschaftungskonzepten des Regionalverbands Ruhr (RVR) genehmigt.
Nach den geltenden Regelungen des Doppelhaushalts 2020/2021 liegt die Entscheidungskompetenz für Ausgaben unter einem Eigenanteil von 100.000 Euro beim Kämmerer. Überschreitungen, die diesen Betrag übersteigen, bedürfen der vorherigen Zustimmung der Verbandsversammlung. Die vorliegende Vorlage dient der Kenntnisnahme der bereits erfolgten Genehmigungen durch die zuständige Finanzverwaltung.
Die Vorlage stellt fest, dass für die gemeldeten Vorgänge keine weiteren Nachveranschlagungen oder Mittelbereitstellungen erforderlich sind, was eine Haushaltsneutralität zur Folge hat. Zudem ergeben sich aus den Maßnahmen keine klimarelevanten Auswirkungen. Die Vorlage ist zur Kenntnisnahme für den Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen, den Verbandsausschuss sowie die Verbandsversammlung vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0473 · Berichtsvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 15/0473 informiert über die im Zeitraum vom 1. April 2026 bis zum 30. Juni 2026 genehmigten Haushaltsüberschreitungen für das Haushaltsjahr 2026. Der Kämmerer hat die entsprechenden überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung NRW sowie den internen Budgetierungs- und Bewirtschaftungskonzepten des Regionalverbands Ruhr (RVR) genehmigt.
Nach den geltenden Regelungen des Doppelhaushalts 2020/2021 liegt die Entscheidungskompetenz für Ausgaben unter einem Eigenanteil von 100.000 Euro beim Kämmerer. Überschreitungen, die diesen Betrag übersteigen, bedürfen der vorherigen Zustimmung der Verbandsversammlung. Die vorliegende Vorlage dient der Kenntnisnahme der bereits erfolgten Genehmigungen durch die zuständige Finanzverwaltung.
Die Vorlage stellt fest, dass für die gemeldeten Vorgänge keine weiteren Nachveranschlagungen oder Mittelbereitstellungen erforderlich sind, was eine Haushaltsneutralität zur Folge hat. Zudem ergeben sich aus den Maßnahmen keine klimarelevanten Auswirkungen. Die Vorlage ist zur Kenntnisnahme für den Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen, den Verbandsausschuss sowie die Verbandsversammlung vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 16.2Projekt- und Finanzberichtswesen zum 31.05.2026Zur Vorlage · 15/0470 · Berichtsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 15/0470 zum Projekt- und Finanzberichtswesen mit Stand zum 31. Mai 2026 legt die Prognosen für die Ergebnis- und Teilfinanzrechnung des laufenden Haushaltsjahres dar. Auf Basis der Haushaltszahlen wird für das Jahr 2026 eine Ergebnisverbesserung von etwa 1,82 Millionen Euro erwartet. Diese Prognose resultiert aus Mehreinnahmen in Höhe von rund 5,59 Millionen Euro und Mehraufwendungen von etwa 3,78 Millionen Euro. Ein wesentlicher Faktor für den Gesamthaushalt ist ein prognostizierter Minderbedarf bei den Personalkosten in Höhe von 1,49 Millionen Euro, der auf verspätete Stellenbesetzungen, Elternzeit sowie Langzeiterkrankungen zurückzuführen ist.
Die Entwicklung innerhalb der Strategiefelder zeigt unterschiedliche Tendenzen. Während in den Bereichen Bildung und Wissenschaft, Arbeit und Soziales, Kultur, Leben und Wohnen, Mobilität sowie Energie und Abfall Minderbedarfe erwartet werden, verzeichnen die Bereiche Tourismus, Wirtschaft sowie Umwelt und Grüne Infrastruktur einen Mehrbedarf. Im Bereich Querschnitt führt die Verbandsumlage sowie geringere Zinsaufwendungen zu einem deutlichen Minderbedarf.
Im Investitionsbereich wird eine Saldoverbesserung um rund 1,29 Millionen Euro prognostiziert. Diese ergibt sich priman aus einem geringeren Investitionskostenzuschuss an RVR Ruhr Grün sowie Verzögerungen bei verschiedenen Baumaßnahmen, etwa beim Projekt Allee des Wandels Hoheward-Westerholt oder dem Hoesch-Hafenbahn-Radweg. Demgegenüber stehen Mehrbedarfe bei Bauprojekten wie der Brücke Prosperstraße in Bottrop sowie erhöhte Investitionszuschüsse für Freizeitgesellschaften.
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Beratungsfolge
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0470 · Berichtsvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 15/0470 zum Projekt- und Finanzberichtswesen mit Stand zum 31. Mai 2026 legt die Prognosen für die Ergebnis- und Teilfinanzrechnung des laufenden Haushaltsjahres dar. Auf Basis der Haushaltszahlen wird für das Jahr 2026 eine Ergebnisverbesserung von etwa 1,82 Millionen Euro erwartet. Diese Prognose resultiert aus Mehreinnahmen in Höhe von rund 5,59 Millionen Euro und Mehraufwendungen von etwa 3,78 Millionen Euro. Ein wesentlicher Faktor für den Gesamthaushalt ist ein prognostizierter Minderbedarf bei den Personalkosten in Höhe von 1,49 Millionen Euro, der auf verspätete Stellenbesetzungen, Elternzeit sowie Langzeiterkrankungen zurückzuführen ist.
Die Entwicklung innerhalb der Strategiefelder zeigt unterschiedliche Tendenzen. Während in den Bereichen Bildung und Wissenschaft, Arbeit und Soziales, Kultur, Leben und Wohnen, Mobilität sowie Energie und Abfall Minderbedarfe erwartet werden, verzeichnen die Bereiche Tourismus, Wirtschaft sowie Umwelt und Grüne Infrastruktur einen Mehrbedarf. Im Bereich Querschnitt führt die Verbandsumlage sowie geringere Zinsaufwendungen zu einem deutlichen Minderbedarf.
Im Investitionsbereich wird eine Saldoverbesserung um rund 1,29 Millionen Euro prognostiziert. Diese ergibt sich priman aus einem geringeren Investitionskostenzuschuss an RVR Ruhr Grün sowie Verzögerungen bei verschiedenen Baumaßnahmen, etwa beim Projekt Allee des Wandels Hoheward-Westerholt oder dem Hoesch-Hafenbahn-Radweg. Demgegenüber stehen Mehrbedarfe bei Bauprojekten wie der Brücke Prosperstraße in Bottrop sowie erhöhte Investitionszuschüsse für Freizeitgesellschaften.
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- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 16.3Weitere erforderliche überplanmäßige Mittelbereitstellungen in der Kostenstelle "Beteiligungssteuerung"Zur Vorlage · 15/0486 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0486 des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen sieht die Bereitstellung einer Liquiditätshilfe für die Freizeitzentrum Xanten GmbH vor. Der Regionalverband Ruhr (RVR) ist mit einem Anteil von 50 % an der Gesellschaft beteiligt. Die Verwaltung beantragt, der Verbandsversammlung die Gewährung einer Liquiditätshilfe von maximal 225.000 € zu ermöglichen, wobei dieser Beschluss unter dem Vorbehalt der anteiligen Mittelbereitstellung durch den Kreis Wesel und die Stadt Xanten steht.
Grund für den Antrag ist ein gemeldeter erhöhter Liquiditätsbedarf der Gesellschaft. Eine Prognose zum Jahresende 2026 deutet auf einen voraussichtlichen Jahresfehlbetrag von 1,556 Millionen € hin, was eine Verschlechterung gegenüber der Planung darstellt. Als Ursachen werden Mindererlöse in den Bereichen Gastronomie, Veranstaltungen und Naturbad angeführt. Insbesondere im Gastronomiebereich liegen die Erlöse unter den Planansätzen, während im Naturbad die Einnahmen durch biologische Beeinträchtigungen des Wassers sowie durch verändertes Besucherverhalten beeinflusst wurden. Die Gesellschaft meldet zudem einen prognostizierten Liquiditätsbestand von minus 417.000 € zum Jahresende, was den Kontokorrentrahmen überschreiten würde.
Die Vorlage sieht zudem eine überplanmäßige Mittelbereitstellung im Personalkostenbudget des RVR für das Jahr 2026 in Höhe von 525.000 € vor, um die Kostenstelle Controlling und Beteiligungssteuerung zu bedienen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die finanzielle Entwicklung der Beteiligungsgesellschaften im Jahr 2026 durch Kostensteigerungen und Nachfragerückgänge herausfordernd ist.
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- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0486 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
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Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0486 des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen sieht die Bereitstellung einer Liquiditätshilfe für die Freizeitzentrum Xanten GmbH vor. Der Regionalverband Ruhr (RVR) ist mit einem Anteil von 50 % an der Gesellschaft beteiligt. Die Verwaltung beantragt, der Verbandsversammlung die Gewährung einer Liquiditätshilfe von maximal 225.000 € zu ermöglichen, wobei dieser Beschluss unter dem Vorbehalt der anteiligen Mittelbereitstellung durch den Kreis Wesel und die Stadt Xanten steht.
Grund für den Antrag ist ein gemeldeter erhöhter Liquiditätsbedarf der Gesellschaft. Eine Prognose zum Jahresende 2026 deutet auf einen voraussichtlichen Jahresfehlbetrag von 1,556 Millionen € hin, was eine Verschlechterung gegenüber der Planung darstellt. Als Ursachen werden Mindererlöse in den Bereichen Gastronomie, Veranstaltungen und Naturbad angeführt. Insbesondere im Gastronomiebereich liegen die Erlöse unter den Planansätzen, während im Naturbad die Einnahmen durch biologische Beeinträchtigungen des Wassers sowie durch verändertes Besucherverhalten beeinflusst wurden. Die Gesellschaft meldet zudem einen prognostizierten Liquiditätsbestand von minus 417.000 € zum Jahresende, was den Kontokorrentrahmen überschreiten würde.
Die Vorlage sieht zudem eine überplanmäßige Mittelbereitstellung im Personalkostenbudget des RVR für das Jahr 2026 in Höhe von 525.000 € vor, um die Kostenstelle Controlling und Beteiligungssteuerung zu bedienen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die finanzielle Entwicklung der Beteiligungsgesellschaften im Jahr 2026 durch Kostensteigerungen und Nachfragerückgänge herausfordernd ist.
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- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
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