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Beschlussvorlage

Angelegenheiten der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH - Verschmelzung der ÖKODATA GmbH auf die AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH

15/0321 29.05.2026 Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verbandsversammlung soll den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH ermächtigen, einem Verschmelzungsvertrag zuzustimmen. Dabei soll die ÖKODATA GmbH als übertragende Gesellschaft auf die AGR mbH als aufnehmende Gesellschaft verschmolzen werden. Die Zustimmung steht unter dem Vorbehalt einer positiven Anzeigebestätigung des zuständigen Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Die ÖKODATA GmbH ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der AGR mbH und erbringt IT-Dienstleistungen für die AGR-Gruppe. Da das Geschäft mit externen Kunden eingestellt wurde, soll die eigenständige Gesellschaftsstruktur zur Vermeidung von Abrechnungs- und Verwaltungsaufwand aufgelöst werden. Die IT-Dienstleistungen sollen künftig als interner Bereich innerhalb der AGR mbH organisiert werden. Im Zuge dessen wechseln 29 Mitarbeitende in den TVÖD der AGR mbH, wobei die bisherige Geschäftsführung der ÖKODATA GmbH die neue IT-Leitung übernimmt.

Finanziell führt die Verschmelzung zu einem Anstieg der Personalkosten um etwa 190.000 Euro pro Jahr, primär durch Anpassungen bei der Vergütung und die Einbindung in die arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge. Dem gegenüber stehen jährliche Einsparungen von rund 60.000 Euro durch vereinfachte Verwaltungsabläufe. Ein einmaliger Buchverlust in Höhe von 169.000 Euro wird im Rahmen der Verschmelzung erwartet. Die notarielle Beurkundung des Vertrages ist für August 2026 vorgesehen, mit einer wirtschaftlichen Wirkung zum 1. Januar 2026.

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