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Beschlussvorlage

Angelegenheiten der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH - Verschmelzung der AGR-Personal-Service Ruhr GmbH auf die AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH

15/0322 29.05.2026 Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verbandsversammlung soll die Ermächtigung erteilen, einen Verschmelzungsvertrag zwischen der AGR-Personal-Service Ruhr GmbH und der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH abzuschließen. Im Rahmen dieses Vorhabens soll die AGR-Personal-Service Ruhr GmbH als übertragende Gesellschaft auf die AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH verschmolzen werden. Die Geschäftsführung erhält dabei die Befugnis, alle erforderlichen Gesellschafterbeschlüsse zu fassen und Erklärungen abzugeben. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der positiven Anzeigebestätigung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Grundlage für die Verschmelzung ist die rückläufige Nachfrage nach den Personalleasing-Dienstleistungen der Tochtergesellschaft sowie die Vermeidung von Abrechnungs- und Betreuungskomplexitäten einer eigenständigen GmbH. Durch den Zusammenschluss sollen dauerhafte Strukturkosten, wie etwa für die Geschäftsführung und den Jahresabschluss, in Höhe von circa 15.000 Euro pro Jahr eingespart werden. Ein einmaliger Buchverlust von 3.000 Euro wird im Rahmen der Verschmelzung erwartet.

Für die drei derzeit im Rahmen befristeter Beschäftigungsverhältnisse beschäftigten Mitarbeitenden ist keine unmittelbare unbefristete Übernahme geplant, jedoch werden Optionen für eine langfristige Anstellung innerhalb der AGR-Gruppe geprüft. Die notarielle Beurkundung des Vertrages ist für August 2026 vorgesehen, mit einer wirtschaftlichen Wirkung zum 1. Januar 2026.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 178 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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Beratungsfolge