Entwurf des NKF-Gesamtabschlusses 2010
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung hat im Rahmen der Sitzung am 17. Dezember 2012 den Entwurf des NKF-Gesamtabschlusses zum Stichtag 31. Dezember 2010 zur Kenntnis genommen. Mit diesem Beschluss wurde gleichzeitig die Weiterleitung des Entwurfs an den Rechnungsprüfungsausschuss festgelegt.
Die Überleitung an den Ausschuss erfolgt gemäß den Vorgaben des § 116 Abs. 6 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) und dient der Durchführung der vorgeschriebenen Prüfung. Aus der vorliegenden Beschlussvorlage geht hervor, dass durch die Annahme des Entwurfs keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Es sind weder zusätzliche Aufwendungen noch Mehraufwände oder Investitionsauszahlungen für das laufende Jahr verzeichnet. Die Vorlage wurde von der Regionaldirektorin vorgelegt und unter der Federführung der Verbandsversammlung behandelt.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 20312100923
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20121205090501
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