Weitere Vertretungsreihenfolge der Beigeordneten
✦ KI-Zusammenfassung
Der Verbandsausschuss des Regionalverbands Ruhr (RVR) berät über die Festlegung der weiteren Vertretungsreihenfolge der Beigeordneten. Die Beschlussvorlage 14/2043 regelt die Nachfolge im Falle einer Verhinderung des Regionaldirektors sowie des allgemeinen Vertreters.
Da der allgemeine Vertreter des Regionaldirektors bereits bestellt ist, befasst sich die Vorlage mit der weiteren Reihenfolge für den Fall, dass auch dieser verhindert ist. In diesem Szenario sollen die verbleibenden Beigeordneten den RVR nach ihrem jeweiligen Dienstalter vertreten. Damit wird die bisherige Regelung, die eine Orientierung an den Bereichen III und IV vorsah, durch das Kriterium des Dienstalters ersetzt.
Nach Angaben in der Vorlage ist die dienstälteste Beigeordnete diejenige, die im Falle einer Verhinderung die Vertretung durch einen weiteren Beigeordneten nach sich ziehen würde. Die Neuregelung hat laut dem Dokument keine Auswirkungen auf den Haushalt oder die Klimabilanz des Verbandes.
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