Entlastung des Betriebsleiters
✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss RVR Ruhr Grün berät im Rahmen der Sitzung am 11. März 2022 über die Beschlussvorlage mit der Nummer 14/0459. Gegenstand des Antrags ist die Entlastung des Betriebsleiters. Die Vorlage sieht vor, den Betriebsleiter gemäß § 5 Absatz 5 der Eigenbetriebsverordnung NRW zu entlasten.
Hinsichtlich der finanziellen und haushaltsmäßigen Auswirkungen wird dokumentiert, dass keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln erforderlich ist. Die Maßnahme ist somit als haushaltsneutral einzustufen. Aus dem vorliegenden Dokument gehen keine weiteren finanziellen Folgen für den Haushalt aus der geplanten Entscheidung hervor.
Zudem wird in der Vorlage festgehalten, dass keine Auswirkungen auf die Bilanz durch Veräußerungsgewinne oder -verluste zu erwarten sind, da solche Gewinne oder Verluste nicht entstehen. Die Bearbeitung der Unterlagen erfolgte durch die zuständigen Stellen im Regionalverband.
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Dokumente
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