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Beschlussvorlage

Überplanmäßige Mittelbereitstellung für das Projekt 'Hoesch-Hafenbahn-Weg - 1. BA' (Investitionsnr. I08300-001)

14/1482 Verbandsversammlung

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verbandsversammlung wird im Rahmen der Beschlussvorlage 14/1482 über die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel für verschiedene Projekte informiert und zur Entscheidung gebeten. Gegenstand ist die vorzeitige Inanspruchnahme von Haushaltsmitteln des Jahres 2025 in Höhe von 193.000 Euro für das Projekt „Hoesch-Hafenbahn-Weg – 1. BA“. Diese Maßnahme dient der Deckung von Auszahlungen im Jahr 2024.

Zusätzlich wird die Leistung überplanmäßiger Auszahlungen für das Jahr 2024 in Höhe von insgesamt 1.000.000 Euro vorgeschlagen. Diese Summe verteilt sich auf die Projekte I12100 mit 450.000 Euro, IRG-036 mit 400.000 Euro sowie I21200-001 mit 150.000 Euro. Um Auftragsvergaben, die im Jahr 2025 auszahlungswirksam werden, zu decken, soll die Verwaltung gemäß § 85 Abs. 1 GO NRW ermächtigt werden, außerplanmäßige Verpflichtungen in Höhe von 600.000 Euro aus der Investitionsmaßnahme I12401-073 vorzunehmen. Hintergrund der Mittelbedarfe sind verzögerte Förderbescheide der Bezirksregierung Arnsberg, die zu einem prognostizierten Auszahlungsvolumen von 1.890.000 Euro im Jahr 2024 führen.

Der Teilergebnisplan für die Kostenstelle 21200 weist für den Zeitraum von 2025 bis 2028 Erträge, Personalaufwendungen sowie Abschreibungen und Zinsaufwendungen aus. Im Teilfinanzplan für das Projekt „Hoesch-Hafenbahn-Weg – 1. BA“ werden für das Jahr 2025 Auszahlungen von 1.890.000 Euro bei Einzahlungen von 1.030.000 Euro veranschlagt. Ein Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen der Vorlagen.

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