2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität
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Tagesordnung
- 1Formalia
- 1.1Feststellung der Tagesordnung
- 1.2Protokoll der Sitzung des Ausschusses für Mobilität vom 23.02.2021
- 1.3Protokoll der Sondersitzung des Ausschusses für Mobilität vom 11.05.2021
- 2Angelegenheiten nach Landesplanungsgesetz
- 2.1Anfragen und Mitteilungen
- 3Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- 3.1Aktuelle Entwicklungen zur Mobilität in der Metropole RuhrZur Vorlage · 14/0169 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage mit der Nummer 14/0169 behandelt die aktuellen Entwicklungen zur Mobilität in der Metropole Ruhr. Der entsprechende Bericht wurde dem Ausschuss für Mobilität für die Sitzung am 1. Juni 2021 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Berichterstattung zu diesem Tagesordnungspunkt ist als mündliche Information vorgesehen.
Hinsichtlich der finanziellen und haushaltsmäßigen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass keine Nachveranschlagung oder Bereitstellung überplanmäßiger bzw. außerplanmäßiger Mittel erforderlich ist. Die Maßnahme ist somit mit Haushaltsneutralität verbunden, da keine zusätzlichen Kosten entstehen. Es sind keine Folgewirkungen auf den Haushalt zu verzeichnen. Der Bericht dient der Information des Ausschusses über die gegenwärtigen Entwicklungen im Bereich der regionalen Mobilität innerhalb der Zuständigkeit des Bereichs III Planung.
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- 3.2Mobilitätskonzept zur IGA 2027Zur Vorlage · 14/0170 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Ausschusses für Mobilität am 1. Juni 2021 wurde die Berichtsvorlage 14/0170 zum Mobilitätskonzept zur IGA 2027 behandelt. Gegenstand der Vorlage war die Information über das Mobilitätskonzept im Rahmen der Internationalen Gartenbau-Ausstellung (IGA) 2027 in der Metropole Ruhr.
Die Berichterstattung zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgte mündlich durch den Geschäftsführer der IGA Metropole Ruhr 2027 gGmbH, Horst Fischer. Der Ausschuss nahm den Bericht zur Kenntnis.
Hinsichtlich der finanziellen und haushaltsmäßigen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich ist. Die Vorlage beschreibt somit eine Haushaltsneutralität im Hinblick auf die Kosten des Mobilitätskonzepts.
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- 3.3Regionales Mobilitätsentwicklungskonzept für die Metropole Ruhr Hier: Synopse zu den Stellungnahmen zum Entwurf des EndberichtesZur Vorlage · 14/0039-1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) befasst sich mit der Weiterentwicklung des Regionalen Mobilitätsentwicklungskonzeptes für die Metropole Ruhr. Gegenstand der Beschlussvorlage ist eine Synopse zu den Stellungnahmen, die im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens zum Entwurf des Endberichtes eingegangen sind.
Bis zum Ende des Beteiligungszeitraums im September 2020 lagen insgesamt 45 Stellungnahmen von Kommunen, Kreisen sowie Institutionen und Verbänden vor. Diese enthalten etwa 600 Einzelaspekte, wobei ein Großteil der Rückmeldungen aus allgemeinen Hinweisen oder dem Interesse an einer Mitwirkung an den geplanten Modellprojekten besteht. Die Frist für das Beteiligungsverfahren wurde aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen im öffentlichen Leben verlängert.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die Synopse zur Kenntnis nimmt und die Verwaltung mit der Umsetzung der darin enthaltenen Anpassungsvorschläge im Entwurf des Endberichtes beauftragt. Nach der Überarbeitung soll die Verwaltung den finalen Bericht den politischen Gremien des RVR vorlegen. Darüber hinaus wird die Verwaltung angewiesen, über den aktuellen Sachstand zur Erarbeitung eines ergänzenden Umsetzungskonzeptes zu informieren.
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- 3.4Synchrone Fortschreibung der Nahverkehrspläne in der Metropole RuhrZur Vorlage · 14/0103-1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr prüft eine Beschlussvorlage zur koordinierten Fortschreibung der Nahverkehrspläne in der Metropole Ruhr. Die Verwaltung soll beauftragt werden, die synchrone Aktualisierung dieser Pläne in Zusammenarbeit mit dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) zu koordinieren und voranzutreiben. Ziel ist es, die im Mai 2020 vereinbarte Synchronisation der Planungen bis zum 31. Dezember 2023 zu realisieren.
Das Vorhaben ist in zwei Module unterteilt. Im ersten Modul, dem Projekt „Mobilitätsimpuls.RUHR 2023“, sollen interkommunale Schwachstellen im Verkehrsnetz identifiziert und entsprechende Lösungsvorschläge erarbeitet werden, deren Umsetzung bis zum 1. Januar 2024 in Aussicht gestellt werden kann. In diesen Prozess sind elf kreisfreie Städte sowie vier Kreise als Aufgabenträger des öffentlichen Straßenpersonennahverkehrs eingebunden. Der Zeitplan sieht vor, dass die inhaltliche Ausarbeitung bis August 2022 erfolgt und die politischen Beschlüsse der beteiligten Kommunen bis Juni 2023 vorliegen müssen.
Das zweite Modul, das ab 2024 beginnt, umfasst ein Harmonisierungsprojekt auf Basis einer systematischen Nahverkehrsbegutachtung. Die Umsetzung der Vorlage steht unter dem Vorbehalt der Haushaltsentscheidung. Der Regionalverband beabsichtigt zudem, Fördermöglichkeiten zur Deckung des Finanzierungsmehraufwands zu erschließen.
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- 3.5Leitbild metropolengerechter öffentlicher PersonennahverkehrZur Vorlage · 14/0102-1 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0102-1 sieht die Erarbeitung eines Leitbildes für einen metropolengerechten öffentlichen Personennahverkehr vor. Die Verwaltung erhält den Auftrag, dieses Leitbild in Abstimmung mit der Synchronisierung der kommunalen Nahverkehrsplanung zu entwickeln. Grundlage hierfür ist ein Beschluss der Verbandsversammlung aus dem Zeitraum 2019/2020, der die Konkretisierung eines Mobilitätsbildes für das Jahr 2030 vorsah, zunächst unabhängig von bestehenden Organisationsstrukturen und finanziellen Auswirkungen.
Der Entwicklungsprozess basiert auf bereits vorhandenen fachlichen Grundlagen, wie den Leitsätzen zur regionalen Mobilität im Rahmen der „Vernetzten Metropole Ruhr“ sowie den Nahverkehrsplänen der Aufgabenträger VRR und NWL. Ein wesentlicher Bestandteil der Planung ist die Einbeziehung der kommunalen Akteure aus den elf kreisfreien Städten und vier Kreisen der Region. Die Verwaltung plant einen fachlichen Austausch mit den regionalen und kommunalen Aufgabenträgern, um die vorhandenen Unterlagen auszuwerten und das Leitbild zu erstellen.
Zeitlich ist vorgesehen, dass die Zielaussagen bis Mitte 2023 zur Beratung vorgelegt werden können. Dabei soll eine enge Verzahnung mit dem laufenden Synchronisierungsprojekt der Nahverkehrspläne erfolgen. Die finanziellen Auswirkungen des Projekts betreffen Personal- und Sachaufwendungen, die ab dem Haushaltsjahr 2022 erstmals für dieses Vorhaben im Haushalt angemeldet werden.
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- 3.6Fahrradverleihsystem metropolradruhr Hier: Jahresbericht 2020 und WeiterentwicklungsperspektivenZur Vorlage · 14/0194 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) plant die Weiterentwicklung des Fahrradverleihsystems metropolradruhr auf Basis eines neuen Masterplans. Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0194 sieht vor, die Verwaltung mit der Umsetzung des sogenannten „Masterplan metropolradruhr 2.0“ zu beauftragen, sofern die entsprechenden Haushaltsmittel bereitgestellt werden.
Das Vorhaben zielt darauf ab, das bestehende Netz aus rund 400 Stationen und 2.600 Fahrrädern in den zehn teilnehmenden Städten räumlich auf weitere Kommunen und Kreise auszudehnen sowie funktional durch Angebote wie Pedelecs und Lastenräder zu ergänzen. Der Masterplan umfasst vier zentrale Säulen: Stationsnetzplanung, technische Entwicklung, Betriebsorganisation und Kommunikation. Während der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) die technische Entwicklung bearbeitet, übernimmt der RVR die Planung des Stationsnetzes sowie die Organisation des Betriebs.
Für die Säule der Stationsnetzplanung ist ein Gutachten im Zeitraum von Januar 2022 bis Dezember 2023 vorgesehen, das Standorte und Radtypen nach regionalen Bedürfnissen festlegt. Parallel dazu soll ein weiteres Gutachten zur zukünftigen Betriebsorganisation und rechtlichen Basis zwischen Juli 2022 und November 2023 erstellt werden. Die Finanzierung der geplanten Gutachten soll zudem mit dem Verkehrsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hinsichtlich einer möglichen Förderung abgestimmt werden.
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- 3.7Weiterentwicklung metropolradruhrZur Vorlage · 14/0207 · Fraktionsantrag
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Mit dem Fraktionsantrag 14/0207 regt die Fraktion Die Grünen im Ruhrparlament die Weiterentwicklung des Fahrradverleihsystems metropolradruhr an. Die Verwaltung soll beauftragt werden, Gespräche mit verschiedenen Partnern zur Etablierung und zum Ausbau des Systems zu führen. Zu den angestrebten Gesprächspartnern zählen Kommunen, Wohnungsbauunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, große Arbeitgeber, kommunale Verkehrsunternehmen sowie bisher nicht beteiligte Hochschulen.
Das Vorhaben sieht vor, das Verleihsystem sowohl in bereits bestehenden Standorten zu erweitern als auch in Gebieten zu etablieren, die bislang nicht Teil des Netzes sind. Dies betrifft insbesondere die Emscherachse, periphere Stadtteile sowie den kreisangehörigen Raum, um metropolradruhr als integralen Bestandteil des regionalen Verkehrsnetzes zu verankern.
Die Begründung des Antrags verweist auf steigende Ausleihzahlen, insbesondere in Universitätsstädten durch Kooperationen mit dem Betreiber nextbike. Während entlang der Hellwegachse eine hohe Stationsdichte vorhanden ist, wird eine geringere Abdeckung in anderen Regionen festgestellt. Über die Ergebnisse der Gespräche soll dem Mobilitätsausschuss berichtet werden. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt werden im Antrag nicht ausgewiesen.
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- 3.8Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetzes des Landes NRW (FaNaG NRW) sowie zur Änderung des Straßen- und Wegegesetzes Hier: Stellungnahme des Regionalverband Ruhr als Träger öffentlicher BelangeZur Vorlage · 14/0199 · Berichtsvorlage
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Die Berichtsvorlage mit der Nummer 14/0199 behandelt den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (FaNaG NRW) sowie die damit verbundene Änderung des Straßen- und Wegegesetzes. Im Rahmen einer Verbändeanhörung durch das Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen wurde der Regionalverband Ruhr dazu eingeladen, eine Stellungnahme zu diesem Gesetzentwurf abzugeben.
Der Regionalverband Ruhr hat seine Stellungnahme in seiner Funktion als Träger öffentlicher Belange fristgerecht eingereicht. Die vorliegende Vorlage dient dazu, den Ausschuss für Mobilität über diesen Vorgang zu informieren, wobei die Stellungnahme zur Kenntnis genommen wird.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sind keine Veränderungen im Haushalt festzustellen. Es ist keine Nachveranschlagung oder Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel erforderlich, sodass die Vorlage haushaltsneutral bleibt.
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- 3.9Eingaben zu MobilitätsfragenZur Vorlage · 14/0155 · Berichtsvorlage
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Im Ausschuss für Mobilität des Regionalverbandes Ruhr wird im Rahmen der Sitzung am 1. Juni 202rag 14/0155 zur Kenntnis genommen. Die Vorlage umfasst eine tabellarische Übersicht über verschiedene Eingaben zu Mobilitätsfragen. Hierbei handelt es sich um Anfragen, Hinweise und Eingaben, die von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Vereinen, Verbänden und Initiativen an den Verband herangetragen wurden.
Die Einführung dieser Übersichtsform erfolgt auf Anregung der Vorsitzenden während der konstituierenden Sitzung des Ausschusses. Zweck dieser Maßnahme ist es, die Transparenz der Arbeit des Verbandes zu erhöhen, indem die Behandlung der eingegangenen Anliegen für das Gremium dokumentiert und einsehbar gemacht wird.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der Berichtsvorlage sind keine Veränderungen im Haushalt vorgesehen. Es ist keine Nachveranschlagung oder Bereitstellung überplanmäßiger Mittel erforderlich, sodass die Maßnahme haushaltsneutral bleibt. Die Vorlage dient der Information des Ausschusses über den aktuellen Stand der eingegangenen Mobilitätsanliegen.
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- 4Anfragen und Mitteilungen
- 4.1Antwort auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Sachstände bei RadschnellwegenZur Vorlage · 14/0084-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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In der Antwort auf die Fraktionsanfrage der Bündnis 90/Die Grünen zum Sachstand der Radschnellwege in der Region wurden aktuelle Informationen zu den Abschnitten RS1 und RS MR dargelegt. Die Planung erfolgt durch den Regionalverband Ruhr (RVR) auf Grundlage einer Planungsvereinbarung aus dem Jahr 2019.
Im Jahr 2020 fanden vermessungstechnische Aufnahmen sowie eine Ersteinschätzung der baulichen und liegenschaftlichen Gegebenheiten statt, die in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW und der zuständigen Bezirksregierung erfolgten. Durch die Besetzung personeller Stellen zum 1. April 2021 im Rahmen des Aufbaus eines Radkompetenzzentrums konnte der Planungsbeginn eingeleitet werden. Die Planungsdauer wird auf etwa 36 Monate geschätzt, wobei eine Fertigstellung der Planung für das zweite Quartal 2024 angestrebt wird.
Im Fokus der aktuellen Planungsphase steht die Erfassung baulicher Möglichkeiten für Wegeabschnitte und Brückenbauwerke unter Berücksichtigung rechtlicher Gegebenheiten sowie der Zweckbindungsfristen von Fördermitteln. Für den Bereich des RS1 zwischen Mülheim und Essen ist vorgesehen, zunächst Anpassungen an Brückenbauwerken vorzunehmen und erst in einem späteren Schritt die Verbreiterung, Asphaltierung sowie Beleuchtung der Wege durchzuführen, um Beschädigungen durch Baustellenabläufe zu vermeiden. Zudem wurde über die angekündigte Verlängerung des RS1 in Richtung Moers berichtet, für deren Planung der Landesbetrieb Straßenbau NRW beauftragt wurde.
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- 4.2Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der SPD-Fraktion BMVI-Sonderprogramm 'Stadt und Land' Anfrage der SPD-FraktionZur Vorlage · 14/0113-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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Die Verwaltung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) hat auf eine Anfrage der SPD-Fraktion zum Bundesförderprogramm „Stadt und Land“ reagiert. Das Programm ist Teil des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung und zielt darauf ab, die Radverkehrsinfrastruktur in urbanen sowie ländlichen Räumen durch Investitionen in Sicherheit und moderne Abstellanlagen zu verbessern.
Der RVR kann als Fördermittelempfänger auftreten und beabsichtigt, das Sonderprogramm für die Umsetzung bereits geplanter Mobilitätsprojekte einzusetzen. Eine Bündelung rein lokaler Förderanträge der Mitgliedskommunen beim Regionalverband führt laut Verwaltung nicht zu einer höheren Förderquote oder einer Beschleunigung des Verfahrens. Dennoch wird eine Abstimmung bei städteübergreifenden Planungs- und Baumaßnahmen empfohlen.
Hinsichtlich der Unterstützung der Kommunen bei der Akquise von Fördermitteln befindet sich das Fördermittelmanagement des RVR durch die Bildung des Kompetenzzentrums Radmobilität Ruhr sowie eines geplanten Referates Mobilität in einem personellen Neuaufbau. Aufgrund des derzeitigen Personalschlüssels konzentriert sich der Verband dabei auf die Beantragung von Mitteln für eigene, regional bedeutsame Projekte, an denen die Mitgliedskörperschaften als Partner beteiligt sind.
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- 4.3Auswirkungen der Emschertal-Brücken-SperrungZur Vorlage · 14/0211 · Fraktionsanfrage
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Die Fraktion der SPD hat im Regionalverband Ruhr die Fraktionsanfrage 14/0211 zur Sperrung der Emschertal-Brücke am Autobahnkreuz Herne eingereicht. Die Brücke ist seit etwa einem Monat für den Lkw-Verkehr ab 3,5 Tonnen gesperrt; eine dauerhafte Sperrung bis zum Neubau einer Ersatzbrücke wird als wahrscheinlich angenommen. Ein Ergebnis eines kürzlich durchgeführten Belastungstests für den Pkw- und Kleinlastverkehr steht noch aus.
Die Anfrage thematisiert die Auswirkungen der Sperrung auf das Verkehrsnetz in der Metropole Ruhr sowie auf die Städte Herne, Recklinghausen und Bochum. Die Fraktion bittet die RVR-Verwaltung, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Bezirksregierungen Arnsberg, Münster und Düsseldorf sowie dem Landesbetrieb Straßenbau NRW und der Autobahn GmbH Westfalen, den Verbandsausschuss am 14. Juni 2021 über die Entwicklungen und potenziellen Folgen zu informieren.
Die Fragen der Anfrage beziehen sich auf Planungen für den Fall einer dauerhaften Vollsperrung sowie auf ein großräumiges Umleitungskonzept für Lkw-Verkehr. Zudem wird nach der Rolle des Projekts SEVAS zur Lkw-Navigation und der möglichen Einbindung der Städte Herten, Dorsten, Haltern am See und Oer-Erkenschwick gefragt. Weitere Punkte sind technische Möglichkeiten zur Brückenerneuerung, Optionen für einen kurzfristigen Ersatzbau sowie die Auswirkungen neuer gesetzlicher Regelungen auf die Planfeststellung. Abschließend wird nach Überlegungen zur Stärkung des schienengebundenen Personenverkehrs auf der Nord-Süd-Achse gefragt.
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- 4.4Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Kauf einer RAG-Trasse in BottropZur Vorlage · 14/0129-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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Die Verwaltung des Regionalverbands Ruhr (RVR) hat auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Kauf einer RAG-Trasse in Bottrop reagiert. Der Erwerb und die Herrichtung dieser Trasse zu einer Wegeverbindung sind derzeit kein Projekt des RVR. In der Vergangenheit wurden Sondierungsgespräche mit der RAG geführt, die jedoch im Zusammenhang mit der Diskussion über die Linienführung des Radschnellwegs Mittleres Ruhrgebiet (RSMR) über die Gladbecker Straße zurückgestellt wurden.
Bezüglich eines möglichen Baus der Alternativtrasse befürwortet die Verwaltung die Entwicklung zusammenhängender Radverkehrsinfrastruktur, da dies zur Verbesserung der Nahmobilität im Korridor Essen-Bottrop-Gladbeck beitragen würde. Eine direkte Verbindung zwischen Gladbeck und Essen könnte so umweg- und kreuzungsarm gestaltet werden. Die Einstufung dieser Strecke als Radschnellweg ist von der Abstimmung zwischen den beteiligten Kommunen und den zuständigen Landesbehörden abhängig.
Zum aktuellen Sachstand des RSMR wird festgehalten, dass die vollständige Machbarkeitsstudie inklusive Nutzen-Kosten-Analyse im Herbst 2019 an das Verkehrsministerium Nordrhein-Westfalen übergeben wurde. Die weitere Planung und Realisierung des Projekts liegen in der Zuständigkeit des Landesbetriebes Straßen.NRW.
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- 4.5RS 1 Abschnitt Essen ? Oberleitungsmasten der Deutschen Bahn in Essen KrayZur Vorlage · 14/0219 · Fraktionsanfrage
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Die Fraktion DIE LINKE hat im Regionalverband Ruhr (RVR) eine Anfrage zur Trassenführung des Radschnellweges 1 (RS 1) im Bereich Essen Kray gestellt. Anlass für die Untersuchung ist die Errichtung von 83 neuen Oberleitungsmasten durch die Deutsche Bahn im Abschnitt zwischen der Joachimstraße und dem Bahnhof Kray, welche auf der bisher vorgesehenen Trasse des RS 1 stehen.
Die Anfrage thematisiert die Auswirkungen dieses Baus auf die weitere Planung des Radschnellenweges sowie mögliche alternative Trassenführungen. Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, warum die Planung in diesem Abschnitt noch nicht abgeschlossen ist und wie die Deutsche Bahn aktuell in die Planungsverfahren einbezogen wird. Zudem werden Fragen zur Verantwortlichkeit für die Abstimmung mit der Deutschen Bahn sowie zur Prüfung von Alternativen für die Standorte der Masten gestellt.
Des Weiteren möchte die Fraktion erfahren, ob Straßen NRW und die beteiligten Kommunen über den Bau der Oberleitungsmasten informiert wurden. Die Anfrage umfasst zudem Fragen zu möglichen zeitlichen Verzögerungen beim Baubeginn des RS 1 sowie zur künftigen Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn und etwaigen weiteren Konfliktpotenzialen bei geplanten Vorhaben auf der Trasse.
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- 4.6LKW-Parken in der RegionZur Vorlage · 14/0223 · Fraktionsanfrage
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Die Fraktion der SPD hat im Regionalverband Ruhr eine Anfrage zur Situation von LKW-Abstellflächen eingereicht. Hintergrund ist die Beobachtung, dass durch belegte Autobahnrastplätze vermehrt alternative Parkflächen in Kommunen und Gewerbegebieten genutzt werden. Die Anfrage verweist auf den hohen Anteil des Güterverkehrs auf der Straße in der Metropole Ruhr sowie auf eine Prognose von Straßen.NRW, wonach in Nordrhein-Westfalen bis zum Jahr 2025 etwa 4.000 Stellplätze fehlen könnten.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um Auskunft zu verschiedenen Aspekten der regionalen Parkplatzsituation. Erfragt werden sollen Daten zum Bau neuer LKW-Abstellanlagen sowie eine Einschätzung der aktuellen Bauaktivität im Vergleich zum prognostizierten Bedarf. Zudem wird nach dem Stand des Handlungsansatzes W3.5 zur temporären Nachnutzung von Parkflächen gefragt, insbesondere hinsichtlich der Identifizierung von Flächen entlang großer Verkehrsachsen und der möglichen Umwandlung von Brachflächen in Abstellanlagen.
Des Weiteren umfasst die Anfrage Fragen zu den aktuell genutzten Parkleitsystemen und Telematikanlagen für LKW-Fahrer, einschließlich des Einsatzes von SEVAS. Abschließend wird die Möglichkeit thematisiert, regional bedeutsame Abstellanlagen durch regionale Planung an strategisch wichtigen Standorten dauerhaft zu sichern.
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- 4.7Ladeinfrastruktur Metropole RuhrZur Vorlage · 14/0224 · Fraktionsanfrage
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Die Fraktion der CDU hat im Regionalverband Ruhr eine Anfrage zur Entwicklung der Schnellladeinfrastruktur in der Metropole Ruhr eingereicht. Hintergrund der Drucksache 14/0224 ist die bundespolitische Entscheidung, die Förderung von 1.000 weiteren Schnellladesäulen voranzutreiben. Die Anfrage bezieht sich dabei auf Ladeorte mit einer Leistung von mindestens 150 kW sowie die Nutzung der Plattform der NOW GmbH durch Betreiber und Flächenanbieter.
Im Rahmen der Anfrage werden Informationen zur aktuellen Versorgungslage im Ruhrgebiet erfragt. Es wird nach Kommunen oder Orten gesucht, an denen derzeit keine Schnellladesäule innerhalb eines Radius von 15 Kilometern erreichbar ist. Zudem wird die Rolle der Verwaltung des Regionalverbandes Ruhr oder seiner Tochtergesellschaften bei der Unterstützung von Anbietern thematisiert, um die Nutzung der NOW GmbH Plattform und die Etablierung von Partnerschaften zu fördern.
Des Weiteren befasst sich die Anfrage mit der Kommunikation der Regionalverwaltung gegenüber Infrastrukturbetreibern im Falle von Verteilungslücken. Abschließend wird untersucht, ob die Einrichtung eines regionalen Monitorings für High-Power-Ladeinfrastruktur unter wirtschaftlichen und organisatorischen Gesichtspunkten als sinnvoll und mit geringem Aufwand darstellbar eingestuft wird.
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- 4.8Mitteilungen der Verwaltung
- 4.9Mitteilungen der Vorsitzenden