8. Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung, Bildung und Innovation
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Tagesordnung
- –Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- 1Feststellung der Tagesordnung
- 2Genehmigung der Niederschrift letzter Ausschuss
- 3Genehmigung der Niederschrift vorletzter Ausschuss
- 4Der neue Schulsozialindex in NRW- Methode, Anwendung, AusblickZur Vorlage · 14/0770 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Digitalisierung, Bildung und Innovation wurde ein Bericht über den neuen Schulsozialindex in Nordrhein-Westfalen zur Kenntnis genommen. Der Vortrag von Christoph Gusovius, Leiter der Zentralabteilung des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW, erläuterte die Methode, Anwendung sowie den Ausblick dieses Instruments.
Der Schulsozialindex dient dazu, räumlich-soziale Unterschiede sowie die ökonomischen Ressourcen der Familien zu erfassen, um eine zielgenaue Verteilung von Ressourcen an Schulen mit besonderen sozialen Herausforderungen zu ermöglichen. Seit dem Schuljahr 2021/22 findet das Instrument Anwendung bei der Verteilung eines Teils der Lehrerstellen für den sogenannten Mehrbedarf sowie bei Beförderungsmöglichkeiten in Grundschulen. Zudem wird der Index als Grundlage für die Verteilung von Haushaltsmitteln, beispielsweise aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, genutzt.
Die Landesregierung plant eine regelmäßige Evaluation und Aktualisierung des Verfahrens. Im Rahmen dieser Prüfung soll untersucht werden, inwieweit die Steuerung von Lehrerinnen- und Lehrerstellen über den Sozialindex weiter ausgeweitet werden kann. Für den Regionalverband Ruhr ergeben sich aus der vorliegenden Drucksache keine finanziellen Auswirkungen auf die Mittelbereitstellung.
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- 5Metropolitan Innovation Summit 2022, Rück- und AusblickZur Vorlage · 14/0799 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Digitalisierung, Bildung und Innovation hat im Rahmen der Berichtsvorlage 14/0799 den Rückblick auf den Metropolitan Innovation Summit 2022 zur Kenntnis genommen. Die Veranstaltung fand vom 31. August bis zum 3. September 2022 in der Metropole Ruhr statt und wurde gemeinsam von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen, dem Regionalverband Ruhr sowie der Universitätsallianz Ruhr organisiert.
Im Rahmen einer Berichterstattung durch Prof. Dr. Uta Hohn wurden die Ergebnisse des Summits dargelegt. An dem Austausch beteiligten sich etwa 100 Vertreter aus internationalen Innovationsökosystemen, unter anderem aus der Greater Manchester Region, Tel Aviv, Pittsburgh, Oberschlesien, Tsukuba und der Randstad. Die thematischen Schwerpunkte umfassten Strategien für eine nachhaltige Transformation von Metropolregionen, die Rolle von Public-Private-Academic-Partnerships sowie Lehren aus der Pandemie zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit metropolitaner Innovationssysteme.
Finanziell wurde die Veranstaltung durch zusätzliche Mittel des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von 200.000 Euro unterstützt. Die Abrechnung der Veranstaltung erfolgte bis zum 31. Dezember 2022. Es wird davon ausgegangen, dass der finanzielle Aufwand im Rahmen des Planungsbudgets bleibt.
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- 6Ganztag - Beschluss zur Begleitung der Kommunen bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf GanztagZur Vorlage · 14/0774 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr prüft im Rahmen der Beschlussvorlage 14/0774 die Möglichkeiten einer Unterstützung der Kommunen bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung. Die Verwaltung soll beauftragt werden zu untersuchen, wie die Bedarfe der Kommunen über die Bildungsbeigeordneten gegenüber dem Land kommuniziert werden können.
Hintergrund ist die Einführung eines bundesweiten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab dem Jahr 2026. Die Umsetzung bringt für die Schulträger und Jugendämter in der Metropole Ruhr verschiedene Aufgaben mit sich, darunter die Ermittlung des voraussichtlichen Platzbedarfs, die Gewinnung von Fachkräften sowie den Ausbau und Umbau von Räumlichkeiten.
Zur Identifizierung der kommunalen Herausforderungen wurden bereits Austauschformate zwischen Akteuren aus Land und Kommune durchgeführt. Die Vorlage schlägt vor, auf Grundlage des Positionspapiers „Guter Ganztag in der Primarstufe in der Bildungsregion Ruhr“ aus dem Jahr 2018 gemeinsam mit der AG Bildungsregion Ruhr, den Bildungsbeigeordneten und RuhrFutur zu prüfen, welche Unterstützungsleistungen durch den Regionalverband erbracht werden können. Derzeit sind durch die Prüfung keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt des Regionalverbands verbunden.
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- 7Haushalt 2023 für den Bereich I bzw. das Referat 3 und das Referat 18Zur Vorlage · 14/0802 · Beschlussvorlage
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Der Ausschuss für Digitalisierung, Bildung und Innovation berät über die Haushaltsansätze für das Jahr 2023 sowie die Folgejahre innerhalb des Bereichs I des Regionalverbandes Ruhr. Gegenstand der Beschlussvorlage 14/0802 ist die Festlegung der Mittel für das Referat 3, welches den Bereich Bildung und Soziales umfasst, sowie für das Referat 18, welches die zentralen Dienste verantwortet.
Der Ausschuss empfiehlt dem Verbandsausschuss und der Verbandsversammlung, die entsprechenden Haushaltsansätze unter Berücksichtigung von Änderungsvorschlägen zu beschließen. Die Grundlage der Beratung ist der Entwurf des Haushaltsplans 2023, der bereits im September 2022 zur Vorlage in der Verbandsversammlung gebracht wurde.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass keine Nachveranschlagungen oder außerplanmäßige Mittelbereitstellungen erforderlich sind. Die Planung wird als haushaltsneutral bzw. als Haushaltsverbesserung eingestuft. Eventuelle Veränderungen werden dem Verbandsausschuss über eine Änderungsliste nachgereicht.
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- 8Housing FirstZur Vorlage · 14/0714 · Fraktionsantrag
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Mit dem Fraktionsantrag 14/0714 wird die Verwaltung beauftragt, über das Referat Bildung und Soziales eine Sozialkonferenz bzw. Ruhrkonferenz zum Thema Wohnungslosigkeit und „Housing First“ zu organisieren und einzuberufen. An dieser Konferenz sollen Akteure aus Kommunen, Landschaftsverbänden, Bezirksregierungen, Sozialverbänden sowie Vertreter der Wohnungswirtschaft und der Landesregierung teilnehmen. Ziel des Vorhabens ist der Austausch über bestehende Projekte sowie die Erarbeitung einer Strategie zur dauerhaften Minimierung von Wohnungslosigkeit, einschließlich möglicher Umsetzungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene.
Der Antrag begründet die Notwendigkeit einer solchen Konferenz mit der Entwicklung der Zahlen wohnungsloser Menschen in Nordrhein-Westfalen und dem Risiko, dass bestehende Projekte aufgrund begrenzter staatlicher Unterstützung auslaufen könnten. Zudem wird angeführt, dass Wohnungslosigkeit aufgrund der Mobilität betroffener Personen nicht allein auf kommunaler Ebene, sondern durch eine regionale Strategiefindung adressiert werden müsse. Die Durchführung des Vorhabens hat nach den vorliegenden Informationen keine Auswirkungen auf den Haushalt.
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- 9Einrichtung einer regionalen Koordinierungsstelle Digital HealthZur Vorlage · 14/0832 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 14/0832 sieht die Einrichtung einer regionalen Koordinierungsstelle für Digital Health im Regionalverband Ruhr vor. Das Vorhaben ist ab dem 1. Juli 2023 geplant, wobei für das Jahr 2023 ein Budget von 125.000 Euro vorgesehen ist. Diese Mittel sollen für den Aufbau eines Informationsangebots sowie die Durchführung einer Auftaktveranstaltung verwendet werden.
Die Umsetzung der Koordinierungsstelle erfolgt in einem dreistufigen Prozess. Zunächst sollen Informationen zu Trends und Akteuren im Bereich Digital Health im Ruhrgebiet gesammelt und über einen Internetauftritt aufbereitet werden. In der darauffolgenden Phase stehen die Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungsformate im Fokus, während die dritte Stufe eine aktive Beratungs- und Netzwerkarbeit vorsieht. Die Stelle soll organisatorisch an die MedEcon Ruhr GmbH angegliedert werden und durch personelle sowie technische Ressourcen des RVR aus dem Projektbüro Digitale Metropole Ruhr unterstützt werden.
Die finanziellen Aufwendungen sind für die Jahre 2024 und 2025 mit 250.000 Euro beziehungsweise 300.000 Euro veranschlagt. Die Verwaltung empfiehlt, das Projekt nach einer positiven Evaluation im Jahr 2024 dauerhaft einzurichten, sofern die Resonanz entsprechend ausfällt.
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- 10Anfragen und Mitteilungen
- 10.1Mangel an Lehrkräften und Schulplätzen in der Metropole Ruhr - Lage zum Schuljahrsbeginn 2022/23Zur Vorlage · 14/0736-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Antwort auf eine Fraktionsanfrage der Grünen zur Situation an Schulen im Regionalverband Ruhr zum Schuljahresbeginn 2022/23 wird die aktuelle Lage der Unterrichtsversorgung dargelegt. Bezüglich der unbesetzten Stellen liegen Daten des Ministeriums für Schule und Bildung vor, welche den Stand des Schuljahres 2021/22 widerspiegeln. Aktuelle Zahlen für das laufende Schuljahr werden zum Stichtag im Dezember 2022 erwartet. Informationen über fehlende Schulplätze liegen dem Land laut Auskunft des Ministeriums nicht vor.
Zur Behebung von Mangelsituationen stehen einzelne Kommunen mit dem Land im Austausch. In Gelsenkirchen werden beispielsweise Forderungen nach einer Angleichung der Lehrergehälter sowie die Abordnung von Lehrkräften aus dem Münsterland thematisiert. Eine flächendeckende Untersuchung aller Kommunen durch die Verwaltung wird als nicht leistbar bezeichnet. Das Ministerium plant, Maßnahmenbündel Ende Oktober zu kommunizieren.
Der Regionalverband Ruhr führt gemäß seinem Gesetz keine Gespräche über interne Schulangelegenheiten mit dem Land. Der Austausch zum Fachkräftemangel erfolgt primär durch die Bildungsbeauftragten der Mitgliedskommunen im NRW-Städtetag sowie gegenüber dem Ministerium. Für November 2022 ist ein Gespräch zwischen der Sprecherin der Bildungsbeauftragten, einer weiteren Beigeordneten und der zuständigen Ministerin geplant.
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