12. Sitzung des Ausschusses für Mobilität
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Tagesordnung
- 1Formalia
- 1.1Beschlussfähigkeit des Ausschusses und Feststellung der Tagesordnung
- 1.2Protokoll der 11. Sitzung des Ausschusses für Mobilität vom 29.08.2023
- 2Angelegenheiten nach Landesplanungsgesetz
- 2.1Programm Um- und Ausbau von Landesstraßen bis 3 Mio. EUR Gesamtkosten (Titel 777 11): Priorisierung der Maßnahmen für das Jahr 2024Zur Vorlage · 14/1252 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/1252 des Regionalverbandes Ruhr befasst sich mit der Priorisierung von Maßnahmen im Programm zum Um- und Ausbau von Landesstraßen für das Jahr 2024. Das Programm umfasst Projekte, deren Gesamtkosten pro Maßnahme bis zu drei Millionen Euro betragen.
Der vorliegende Entwurf sieht die Verabschiedung einer Prioritätenliste gemäß der Anlage 1 vor, welche die ersten 30 Maßnahmen festlegt. Ergänzend dazu enthält die Vorlage in Anlage 2 weitere geplante Maßnahmen für das Jahr 2024 sowie in Anlage 3 eine Auflistung der Projekte, die gegenüber dem Vorjahr neu hinzugekommen sind oder Veränderungen aufweisen.
Die gemeinsame Sitzungsvorlage wird im Namen der Regierungspräsidenten der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster vorgelegt. Federführend für die Vorlage ist die Bezirksregierung Münster unter der Leitung von LRD Beidenhauser. Die Entscheidung über den vorgeschlagenen Beschluss soll in der Sitzung der Verbandsversammlung am 8. Dezember 2023 erfolgen. Die Vorberatung der Vorlage fand bereits in den Ausschüssen für Mobilität, Planung sowie im Verbandsausschuss statt.
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Hauptdokument|20231020151845-0|20231020151851-2|20231020151851-0|20231020151851-1
- 2.2Programm Radwegebau an bestehenden Landesstraßen (Titel 777 11): Priorisierung der Maßnahmen für das Jahr 2024Zur Vorlage · 14/1313 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/1313 regelt die Priorisierung von Maßnahmen im Programm Radwegebau an bestehenden Landesstraßen für das Jahr 2024. Der Entwurf dient als Grundlage für die Festlegung der Umsetzungsschritte innerhalb des genannten Programms.
Die Vorlage beinhaltet eine Liste der 30 prioritären Maßnahmen sowie weitere geplante Projekte für das Jahr 2024. Zudem wird eine Gegenüberstellung von neuen und veränderten Projekten im Vergleich zum vorangegangenen Jahr bereitgestellt. Die Vorlage wird gemeinsam im Namen der Regierungspräsidenten der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster vorgelegt.
Der Entscheidungsprozess umfasst die Beratung in den Ausschüssen für Mobilität, Planung und dem Verbandsausschuss im November 2023. Die abschließende Entscheidung über die Prioritätenliste ist für die Sitzung der Verbandsversammlung am 8. Dezember 2023 vorgesehen. Federführend bei der Erstellung der Vorlage ist die Bezirksregierung Münster.
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Hauptdokument|20231020152407-0|20231020152412-1|20231020152412-2|20231020152411-0
- 3Anfragen und Mitteilungen nach Landesplanungsgesetz
- 4Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- 4.1Aktuelle Entwicklungen zur Mobilität in der Metropole RuhrZur Vorlage · 14/1289 · Berichtsvorlage
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Die Berichtsvorlage mit der Nummer 14/1289 befasst sich mit den aktuellen Entwicklungen zur Mobilität in der Metropole Ruhr. Die Vorlage ist für die Sitzung des Ausschusses für Mobilität am 14. November 2023 vorgesehen, wobei das Ziel der Vorlage darin besteht, dem Ausschuss Informationen über die gegenwärtige Situation zur Kenntnis zu bringen.
Gemäß dem vorliegenden Dokument erfolgt die Berichterstattung zu diesem Tagesordnungspunkt im Rahmen der Sitzung auf mündliche Weise. Eine detaillierte schriftliche Darstellung der inhaltlichen Details zu den Mobilitätsentwicklungen ist in dieser Drucksache nicht enthalten, da die Information durch einen mündlichen Bericht während der Beratung erfolgen soll. Die Vorlage dient somit als formaler Rahmen für die parlamentarische Information über die Mobilitätslage in der Region.
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- 4.2Haushalt 2024 für das Referat MobilitätZur Vorlage · 14/1290 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 14/1290 befasst sich mit dem Haushaltsplan 2024 für das Referat Mobilität des Regionalverbandes Ruhr (RVR). Der Ausschuss für Mobilität empfiehlt dem Verbandsausschuss sowie der Verbandsversammlung, die Haushaltsansätze für das Jahr 2024 und die Folgejahre unter Berücksichtigung der von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen zu verabschieden.
Für den Gesamthaushalt des RVR werden im Jahr 2024 ordentliche Erträge in Höhe von rund 109,4 Millionen Euro veranschlagt. Dies entspricht einem Rückgang von etwa 2,9 Millionen Euro gegenüber dem Planansatz des Vorjahres. Die ordentlichen Aufwendungen sind für 2024 mit circa 118,7 Millionen Euro geplant, was eine Reduzierung um rund 4,7 Millionen Euro im Vergleich zu 2023 bedeutet. Während der Entwurf zunächst einen Jahresfehlbetrag von etwa 1,6 Millionen Euro vorsieht, führt die Änderungsliste der Verwaltung zu einem kalkulierten Jahresergebnis von rund -3,8 Millionen Euro.
Im Bereich des Referats Mobilität sind ordentliche Erträge in Höhe von 1,736 Millionen Euro und ordentliche Aufwendungen von 3,935 Millionen Euro vorgesehen, was ein ordentliches Ergebnis von etwa 2,199 Millionen Euro im Minus ergibt. Die Finanzplanung für das Referat weist zudem für das Jahr 2024 einen Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit von minus 2,669 Millionen Euro sowie einen Saldo aus Investitionstätigkeit von minus 4,275 Millionen Euro aus.
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- 4.3'Mobilitätsimpuls.RUHR'Zur Vorlage · 14/1266 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung befasst sich mit der Weiterentwicklung des regionalen Aktionsprogramms zur Verbesserung des interkommunalen Personennahverkehrs unter dem Titel „Mobilitätsimpuls.RUHR“. Im Rahmen der Beschlussvorlage 14/1266 wird der Sachstandsbericht zum Mobilitätsimpuls.RUHR 2023 zur Kenntnis genommen.
Die RVR-Verwaltung erhält den Auftrag, gemeinsam mit dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) die Kommunen und Kreise bei der Erarbeitung der nächsten Schritte für das Programm „Mobilitätsimpuls.RUHR 2027“ zu unterstützen und zu begleiten. Die lokalen Aufgabenträger in der Metropole Ruhr integrieren die Inhalte des Programms 2023 in ihre jeweiligen Nahverkehrspläne, wobei der RVR die politischen Beratungen in den Gremien begleitet.
Ab Januar 2024 beginnt die Vorbereitung auf den Mobilitätsimpuls.RUHR 2027. Dieser Prozess umfasst eine regional koordinierte Nahverkehrs- und Raumanalyse zur Festlegung von Qualitätsstandards für den öffentlichen Personennahverkehr. Ziel ist die inhaltliche Harmonisierung der kommunalen Nahverkehrspläne, deren Umsetzung ab dem 1. Januar 2028 vorgesehen ist. Die Vorlage weist zudem darauf hin, dass keine zusätzlichen haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen und keine klimarelevanten Auswirkungen festgestellt wurden.
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Hauptdokument|20231030154047-1|20231030154051-2|20231030154047-0
- 4.4Sachstand und Arbeitsprogramm Radweginfrastruktur - Statusbericht 2023Zur Vorlage · 14/1293 · Berichtsvorlage
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Der Ausschuss für Mobilität setzt sich in seiner Sitzung am 14. November 2023 mit dem Statusbericht 2023 zur Radweginfrastruktur auseinander. Die Berichtsvorlage 14/1293 dient der Information über den aktuellen Sachstand sowie das Arbeitsprogramm für die Entwicklung von Radwegen im Regionalverband Ruhr.
Der vorliegende zweite Statusbericht knüpft an die Berichterstattung vom November 2022 an. Im Fokus stehen dabei die Fortschritte bei verschiedenen Projekten, die durch das Team Kompetenzzentrum Radwegebau 21-2 sowie das Team 21-3 für Sondervorhaben bearbeitet werden. Die Details zum Projektfortschritt sind zudem digital über die Website des Regionalverbandes einsehbar.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass keine Nachveranschlagung oder Bereitstellung überplanmäßiger Mittel erforderlich ist; die Vorlage ist somit haushaltsneutral. Ein durchgeführter Klima-Check ergab zudem keine klimarelevanten Auswirkungen auf die Umsetzung der Maßnahmen.
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- 4.5Sachstandsbericht Routen- und Qualitätsmanagement im radrevier.ruhrZur Vorlage · 14/1295 · Berichtsvorlage
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Der Ausschuss für Mobilität hat den Sachstandsbericht zum Routen- und Qualitätsmanagement im Radnetz radrevier.ruhr zur Kenntnis genommen. Das Management umfasst rund 1.250 Kilometer Radwege, die durch das Knotenpunktnetz sowie eine standardisierte Beschilderung nach HBR NRW gekennzeichnet sind. Zu den kontinuierlichen Aufgaben gehört die Bearbeitung von Meldungen über infrastrukturelle Mängel oder Gefahrenstellen, die von Bürgern, Radwegepat*innen oder über Online-Plattformen eingehen. Die Koordination der Pflege- und Unterhaltungsarbeiten erfolgt durch das Referat Mobilität in Zusammenarbeit mit dem Geonetzwerk Metropole Ruhr, wobei Reparaturaufträge an externe Unternehmen oder den Dienstleister Ruhr Grün vergeben werden.
Aktuelle Arbeitsschwerpunkte umfassen die Nachverdichtung des Knotenpunktsystems in den Übergangsbereichen zu den Kreisen Warendorf, Coesfeld, Borken und Mettmann sowie die Weiterentwicklung der Premiumroute Industriekultur per Rad. Zudem wird die Vorbereitung für das 25-jährige Jubiläum der Route Industriekultur im Jahr 2024 unterstützt. Die finanziellen Auswirkungen des Managements werden als budgetneutral beschrieben, da etwaige Abweichungen durch die Haushaltssatzung 2024 ausgeglichen werden.
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- 4.6Abschlussbericht VRR-Machbarkeitsstudie RuhrtalbahnZur Vorlage · 14/1320 · Berichtsvorlage
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Der Abschlussbericht zur Machbarkeitsstudie der Ruhrtalbahn wird dem Ausschuss für Mobilität zur Kenntnis vorgelegt. Ziel der Untersuchung durch den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) ist die Reaktivierung des südlichen Abschnitts der Ruhrtalbahn zwischen Hattingen, Witten-Herbede, Wetter-Wengern Ost und Hagen Hauptbahnhof. Durch diese Maßnahme soll der Schienenpersonennahverkehr gestärkt und die Anbindung der Gemeinden im Ennepe-Ruhr-Kreis an das Schienennetz verbessert werden.
Die Studie untersuchte die betriebliche, technische, verkehrliche sowie wirtschaftliche Machbarkeit anhand verschiedener Varianten. Geprüft wurden ein RegionalBahn-Pendelverkehr zwischen Hattingen und Hagen Hauptbahnhof sowie die Verlängerung der Linien RE14 von Borken/Coesfeld über Essen nach Hagen Hauptbahnhof und der Linie S9 von Haltern am See über Essen nach Hagen Hauptbahnhof.
Hinsichtlich der Infrastruktur gehört der Streckenabschnitt Hagen Hauptbahnhof bis Wetter-Wengern Ost zum Netz der Deutschen Bahn AG, während das Teilstück zwischen Wetter-Wengern Ost und Hattingen im Eigentum der Tourismuseisenbahn Ruhr (TER) des Regionalverbands Ruhr steht. Aus den finanziellen Auswirkungen ergeben sich keine Notwendigkeiten für eine Nachveranschlagung von Mitteln. Ein durchgeführter Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen.
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- 4.7Eingaben zu MobilitätsfragenZur Vorlage · 14/1304 · Berichtsvorlage
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Dem Ausschuss für Mobilität wurde im Rahmen der Berichtsvorlage 14/1304 eine Übersicht zu eingegangenen Eingaben zu Mobilitätsfragen vorgelegt. Die Vorlage dient dazu, Anfragen, Hinweise und Eingaben von Bürgern, Vereinen, Verbänden sowie Initiativen regelmäßig dem Ausschuss zur Kenntnis zu geben.
Hintergrund der Vorlage ist ein Vorschlag der Vorsitzenden aus einer konstituierenden Sitzung. Um die Transparenz der Verbandsarbeit zu erhöhen, soll die tabellarische Aufbereitung dieser Informationen künftig regelmäßig erfolgen. Die vorliegende Übersicht deckt den Zeitraum von August 2023 bis Oktober 2023 ab und enthält die entsprechenden Details in einer beigefügten Anlage.
Die Bereitstellung der Übersicht hat keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt des Verbandes, sodass die Maßnahme als haushaltsneutral eingestuft wird. Ein durchgeführter Klima-Check ergab zudem keine klimarelevanten Auswirkungen. Die Vorlage wurde dem Ausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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- 5Anfragen nach RVR-Gesetz
- 5.1Antwort zur Anfrage: Wasserstraßen im Ruhrgebiet - Verfügbarkeit und PerspektiveZur Vorlage · 14/1056-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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Die CDU-Fraktion im Ruhrparlament hat im Rahmen einer Anfrage den aktuellen Zustand sowie die künftige Entwicklung der Wasserstraßen im Verbandsgebiet erfragt. Dabei standen die Nutzbarkeit, der Stand von Ausbauprojekten und mögliche Herausforderungen durch den Regionalplan Ruhr bis zum Jahr 2035 im Fokus.
Nach Angaben der Regionalplanungsbehörde ist die Nutzung der Wasserstraßen derzeit uneingeschränkt möglich, da stets mindestens eine Schleusenkammer zur Verfügung steht. Die Ausbauarbeiten am Datteln-Hamm-Kanal sowie an der Oststrecke des Rhein-Herne-Kanals werden fortgesetzt und an die Anforderungen der Internationalen Gartenausstellung (IGA) 2027 angepasst.
Im Entwurf des Regionalplans Ruhr sind verschiedene Binnenwasserstraßen wie der Rhein, die Ruhr sowie Kanäle wie der Dortmund-Ems-Kanal und der Wesel-Datteln-Kanal festgeschrieben. Zwar wurden im Beteiligungsverfahren Bedenken geäußert, dass regionale Freiraumfestlegungen die Nutzung als Bundeswasserstraßen einschränken könnten, die Regionalplanungsbehörde stellte jedoch klar, dass diese Befürchtungen unbegründet sind. Die Funktion der Bundeswasserstraßen bleibt auch bei Überschneidungen mit regionalen Grünzügen gewahrt. Aus den Maßnahmen des Bundesverkehrswegeplans und den Festlegungen des Regionalplans ergeben sich nach aktuellem Stand keine planungsrechtlichen Konflikte.
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- 6Mitteilungen der Verwaltung
- 7Mitteilungen der Vorsitzenden