11. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Beteiligungen
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Tagesordnung
- 1Feststellung der form- und fristgerechten Einladung sowie Genehmigung der Tagesordnung
- 2Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift der Sitzung vom 23.05.2023
- 3Angelegenheiten der Ruhr Tourismus GmbH - Regionalbericht Tourismus. Vergleich 2017 - 2022
- 4Regionales Innovationsprofil Metropole Ruhr - Einrichtung eines Interfraktionellen ArbeitskreisesZur Vorlage · 14/1165 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/1105 sieht die Einrichtung eines Interfraktionellen Arbeitskreises vor, um das Regionale Innovationsprofil der Metropole Ruhr zu begleiten. Grundlage für diesen Vorschlag ist eine Präsentation der Prognos AG im Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen, in der die Arbeit des Kompetenzzentrums NRW.Innovativ erläutert wurde. Ziel des regionalen Profils ist unter anderem die Stärkung der Innovationsförderung sowie die Analyse von Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken der Region.
Der Arbeitskreis soll dazu dienen, die Thematik in den Gremien des Regionalverbands Ruhr zu platzieren und eine intensivere politische Diskussion zu ermöglichen. Die geplante Gruppe soll aus sieben bis neun Mitgliedern bestehen, die die verschiedenen Fraktionen des Verbands vertreten, darunter SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, AfD, Die Linke, FDP und die Ruhrfraktion. Mit der Vorlage wird die Zustimmung der Verbandsversammlung zur Einrichtung sowie zur vorgeschlagenen Besetzung des Arbeitskreises beantragt. Es werden keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt erwartet, und es ergeben sich keine klimarelevanten Folgen durch diese Entscheidung.
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- 5Angelegenheiten der IGA Metropole Ruhr 2027 gGmbH (IGA GmbH) - Anpassung GesellschaftervereinbarungZur Vorlage · 14/1139 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr berät über die Anpassung der Gesellschaftervereinbarung der IGA Metropole Ruhr 2027 gGmbH für den Zeitraum ab dem Jahr 2024. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird vorgeschlagen, die Verteilung der jährlichen Zuschüsse zu verändern, um die Liquidität der Gesellschaft sicherzustellen und die Aufnahme von Darlehen zu verzögern. Zudem soll die Verwaltung ermächtigt werden, die erforderlichen Unterschriften in der Gesellschaftervereinbarung für den Regionalverband Ruhr zu leisten.
Während die Gesamthöhe der durch die Gesellschafter zu leistenden Zuschüsse unverändert bleibt, sieht die Neuregelung eine zeitliche Verschiebung vor. Konkret sollen die Zuschüsse für die Jahre 2027 und 2028 auf die Jahre 2025 und 2026 vorgezogen werden. Zudem wird der Auszahlungszeitraum der Zuschüsse von Ende März auf den 15. Januar eines Jahres vorverlegt. Durch diese Anpassung der Zahlungsströme wird eine Einsparung von Zinsaufwendungen in Höhe von rund 600.000 Euro prognostiziert.
Die Anpassungen betreffen die Ziffern 1.2 und 1.3 der Vereinbarung, wobei die Regelungen für den Zeitraum von 2019 bis 2023 bereits erfolgte Zahlungen sowie bestehende Überkompensationen berücksichtigen. Für den Haushalt des Regionalverbands Ruhr ergeben sich aus dieser Vorlage keine zusätzlichen finanziellen Verpflichtungen oder Nachveranschlagungen.
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- 6Angelegenheiten des Referates Europäische und regionale Netzwerke Ruhr Regionale Europakampagne 2023/2024Zur Vorlage · 14/1167 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen hat einen Sachstandsbericht zur Regionalen Europakampagne 2023/2024 zur Kenntnis genommen. Die Durchführung der Kampagne wurde durch Beschluss der Verbandsversammlung vom 9. Dezember 2022 beauftragt, wobei für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 Mittel in Höhe von insgesamt 172.000 Euro bereitstehen. Ziel des Projekts ist es, die Wirkungen der Europäischen Union sowie deren Vorteile für das Ruhrgebiet bis zum Sommer 2024 zu verdeutlichen und dabei insbesondere die Altersgruppe der 16- bis 30-Jährigen anzusprechen.
Die Kampagne umfasst sowohl zentrale Öffentlichkeitsarbeit des Regionalverbands Ruhr als auch dezentrale Aktivitäten in den beteiligten Städten und Kreisen der Metropole Ruhr. Eine einheitliche Kampagnenbotschaft unter dem Titel „LET’S EUROPE“ wurde bereits entwickelt und vom Arbeitskreis der Europabeauftragten der Metropole Ruhr einstimmig befürwortet. Die nächsten Schritte umfassen die gestalterische Umsetzung dieser Botschaft, die Entwicklung eines Social-Media-Konzepts sowie die Gewinnung weiterer Partner aus dem öffentlichen und privaten Sektor.
Für den Zeitraum von Februar bis Juni 2024 sind zudem zentrale Veranstaltungen geplant, darunter ein Format für junge Menschen sowie eine Veranstaltung zur EU-Kohäsionspolitik. Die finanziellen Auswirkungen der Kampagne sind im Haushaltsplan vorgesehen; eine Abweichung in den Ausgaben für das Jahr 2025 wird durch bestehende Mittel gedeckt.
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- 7Angelegenheiten des Bereiches Planung
- 7.1Masterplan Mittelstand und Handwerk; hier: Sachstand zur Struktur- und Potenzialanalyse des Handwerks in der Metropole RuhrZur Vorlage · 14/1154 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht zum Sachstand der Struktur- und Potenzialanalyse des Handwerks in der Metropole Ruhr wurde im Rahmen des Masterplans Mittelstand und Handwerk zur Kenntnis genommen. Die Untersuchung, die durch die EDIPA GmbH durchgeführt wird, basiert auf der Auswertung von Sekundärdaten sowie einer Online-Umfrage, die im Zeitraum von März bis Mai 2023 unter Beteiligung der Handwerkskammern Dortmund, Düsseldorf und Münster stattfand.
Von den 1.175 eingereichten Fragebögen konnten 908 für die Auswertung genutzt werden. Die Ergebnisse zeigen, dass rund 70 Prozent der teilnehmenden Betriebe kleinbetriebliche Strukturen mit weniger als 20 Mitarbeitenden aufweisen. Ein Großteil der Unternehmen, etwa 76 Prozent, hat seinen Hauptabsatz im Umkreis von unter 25 Kilometern. Als wichtigste Kundengruppe fungieren dabei Privatkunden mit einem Anteil von 55 Prozent, gefolgt von gewerblichen Kunden mit 35 Prozent und öffentlichen Auftraggebern mit 10 Prozent.
Als Herausforderungen werden die Personalgewinnung, Digitalisierung, IT-Sicherheit sowie steigende Energiepreise und Mobilitätskosten genannt. Zudem spielt Klimaschutz für etwa die Hälfte der befragten Betriebe eine Rolle bei der Vermarktung ihrer Leistungen, wobei dies im Bauhaupt- und Ausbaugewerbe besonders ausgeprägt ist. Die finalen Ergebnisse der Analyse werden bis Ende 2023 erwartet und in die weiteren Arbeitspakete des Masterplans einfließen. Der Regionalverband Ruhr ist zudem Partner des am 21. September in Dortmund stattfindenden Ruhr Forums zum Thema Nachwuchs- und Fachkräftesicherung.
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- 8Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften
- 8.1Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften Bericht über die Ergebnisentwicklung zum 30.06.2023Zur Vorlage · 14/1174 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen hat die wirtschaftliche Entwicklung der Freizeitgesellschaften zum 30. Juni 2023 sowie die Prognose zum Jahresende zur Kenntnis genommen. Die Berichterstattung umfasst die Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH mit den Betriebsstätten Kemnade, Mattlerbusch, Nienhausen und Vonderort, die Revierpark Gysenberg Herne GmbH, die Revierpark Wischlingen GmbH, das Freizeitzentrum Xanten GmbH sowie die Maximilianpark Hamm GmbH.
Im ersten Halbjahr 2023 wurden Umsatzerlöse in Höhe von 14.172 T€ erzielt. Dies entspricht einer Steigerung von 13 % gegenüber der Planung und einem Zuwachs von 18 % im Vergleich zum Vorjahr. Der ausgewiesene Fehlbetrag lag bei 6.718 T€. Damit liegt das Ergebnis über dem geplanten Fehlbetrag von 10.367 T€. Als wesentlicher Grund für die Abweichung zwischen Plan und Ist wird die Unsicherheit bezüglich der Energiepreise zum Zeitpunkt der Planung angeführt, da in den meisten Betriebsstätten Energielieferverträge zum Ende des Vorjahres ausliefen.
Die Prognose für das Jahresende 2023 geht von einer weiterhin stabilen Entwicklung der Umsatzerlöse aus. Auf der Aufwandsseite werden keine wesentlichen Veränderungen auf dem Energiemarkt erwartet, da von stabilen Energiebezugspreisen ausgegangen wird. Die durch Tarifabschlüsse entstandenen Mehraufwendungen im Personalkostenbereich können laut den vorliegenden Planungen aufgefangen werden.
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Hauptdokument|20230802082121-0|20230802082122-1|20230802082122-2|20230802082122-3|20230802082122-4|20230802082122-5|20230802082123-6
- 8.2Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Maximilianpark Hamm GmbH - Zuschuss- und FinanzierungsvertragZur Vorlage · 14/1179 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll den aktualisierten Zuschuss- und Finanzierungsvertrag für die Jahre 2024 und 2025 der Maximilianpark Hamm GmbH beschließen. Da der bestehende Vertrag zum 31. Dezember 2023 ausläuft, ist eine Anpassung der finanziellen Regelungen notwendig geworden.
Der Regionalverband Ruhr (RVR) und die Stadt Hamm haben sich auf einen für zwei Jahre befristeten Festzuschuss geeinigt. Für die Jahre 2024 und 2025 sieht die Vorlage vor, dass der RVR der Gesellschaft jährlich 850.000 Euro zur Verfügung stellt. Dieser Betrag setzt sich aus einem Festzuschuss von 700.000 Euro sowie einer Zahlung von 150.000 Euro zusammen, um die gestiegenen Personalkosten infolge des Tarifabschlusses 2023 auszugleichen. Im Gegensatz zur vorherigen Vereinbarung entfällt der bisherige Investitionszuschuss in Höhe von 100.000 Euro. Zudem sieht der Vertrag den Ausschluss der Übernahme zukünftiger Verlustvorträge vor.
Die finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt des RVR werden als haushaltsneutral bzw. als Haushaltsverbesserung eingestuft, da keine zusätzliche Bereitstellung überplanmäßiger Mittel erforderlich ist.
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- 8.3Revierpark Wischlingen GmbH - Kündigung des Gesellschaftsvertrages - Stand der Umsetzung
- 9Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2022
- 9.1Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2022 - Business Metropole Ruhr GmbHZur Vorlage · 14/1134 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr wird ersucht, die Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Business Metropole Ruhr GmbH zu ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss wurde von der ETL AG geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Das Geschäftsjahr schloss mit einem Jahresfehlbetrag von rund 3,89 Millionen Euro ab, welcher aus der Kapitalrücklage ausgeglichen werden soll. Der Gesellschafterzuschuss belief sich auf etwa 3,46 Millionen Euro. Zudem wurden Fördermittel in Höhe von rund 1,09 Millionen Euro verbucht.
Im Berichtsjahr fand eine organisatorische Neustrukturierung statt, durch die das Unternehmen in fünf Kompetenzfelder und drei Querschnittsfunktionen unterteilt wurde. Die Veränderungen bei Umsatzerlösen sowie den Aufwendungen für Personal und Material resultieren aus der Intensivierung von Aktivitäten in Bereichen wie Messewesen und Förderprojekten. Investitionen in Höhe von etwa 267.700 Euro, unter anderem für IT-Ausstattung, Möbel im Zuge eines Umzugs sowie Finanzanlagen wie „RuhrHUB“ und „WinEmscher“, wurden getätigt. Die Belegschaft umfasste im Durchschnitt 31 Mitarbeitende. Für die Umsetzung des Beschlusses ist keine zusätzliche Bereitstellung von Mitteln aus dem Haushalt erforderlich.
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- 9.2Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2022 - Ruhr Tourismus GmbHZur Vorlage · 14/1137 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) soll den Jahresabschluss der Ruhr Tourismus GmbH für das Geschäftsjahr 2022 feststellen. Mit der vorliegende Beschlussvorlage wird der Vertreter in der Gesellschafterversammlung ermächtigt, den Abschluss zu verabschieden, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen und der Geschäftsführung sowie dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss schließt mit einem Bilanzverlust von rund 3,8 Millionen Euro ab, welcher aus der Kapitalrücklage ausgeglichen werden soll. Dem gegenüber standen Gesellschafterzuschüsse in Höhe von etwa 4,3 Millionen Euro. Trotz des Fehlbetrags zeigt der Bericht eine Verbesserung des Ergebnisses im Vergleich zum Vorjahr. Wesentlich hierfür war die Steigerung der Verkäufe der RUHR.TOPCARD von rund 67.000 Stück im Jahr 2021 auf über 163.000 Stück im Jahr 2022, was zu Umsatzerlösen von etwa 7,3 Millionen Euro führte.
Gleichzeitig stiegen die Materialaufwendungen um rund 6,8 Millionen Euro, bedingt durch die Ausweitung der Akzeptanzstellen sowie Projektkosten. Die Anzahl der Beschäftigten erhöhte sich im Durchschnitt von 51 auf 56 Personen. Der Jahresabschluss wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft HLB Auditteam Dortmund AG mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk geprüft. Für die Umsetzung des Beschlusses ist keine zusätzliche Bereitstellung von Mitteln aus dem Haushaltsplan erforderlich.
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- 9.3AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH
- 9.3.1Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2022 - AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH - AGR GmbHZur Vorlage · 14/1128 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung befasst sich mit der Beschlussvorlage 14/1128 zu den Jahresabschlüssen der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH zum 31. Dezember 2022. Der Entwurf sieht vor, den Vertreter in der Gesellschafterversammlung zu ermächtigen, den Jahresabschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss 2022 weist einen Jahresüberschuss von rund 26,7 Millionen Euro aus, verglichen mit 21,1 Millionen Euro im Vorjahr. Von diesem Ergebnis sollen etwa 19 Millionen Euro in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt und rund 7,7 Millionen Euro an den Gesellschafter ausgeschüttet werden. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ETL AG hat den Abschluss geprüft und am 2. Juni 2023 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Im Rahmen der Prüfung wurden keine Sachverhalte festgestellt, die gegen die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sprechen.
Die Gesellschaft beschäftigte zum Stichtag 287 Mitarbeiter und erhält keine Zuschüsse. Die Vorlage weist darauf hin, dass keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushaltsplan des Regionalverbands entstehen und keine Nachveranschlagung erforderlich ist. Ein durchgeführter Klima-Check ergab zudem keine klimarelevanten Auswirkungen.
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- 9.3.2Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2022 - AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH - KonzernabschlussZur Vorlage · 14/1129 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen hat den Konzernabschluss der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH zum 31. Dezember 2022 zur Kenntnis genommen. Die Prüfung durch die ETL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ergab am 2. Juni 2023 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Der Konzern ist seinen übertragenen Aufgaben sowie der öffentlichen Zwecksetzung gemäß der Gemeindeordnung NRW nachgekommen.
Das Geschäftsjahr 2022 schloss mit einem Jahresüberschuss von rund 25,1 Millionen Euro ab, verglichen mit einem Wert von etwa 10,4 Millionen Euro im Vorjahr. Von diesem Betrag werden 17,4 Millionen Euro in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt, während eine Ausschüttung von 7,7 Millionen Euro an den Gesellschafter RVR vorgesehen ist. Zum Stichtag 31. Dezember 2022 beschäftigte das Unternehmen 925 Mitarbeiter, gegenüber 914 Mitarbeitern im Vorjahr.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen ist keine Nachveranschlagung oder Bereitstellung überplanmäßiger Mittel erforderlich, wodurch die Vorlage haushaltsneutral bleibt. Ein durchgeführter Klima-Check ergab zudem keine klimarelevanten Auswirkungen.
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- 9.4Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2022 - Kultur Ruhr GmbHZur Vorlage · 14/1130 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung soll die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der Kultur Ruhr GmbH ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 festzustellen. Mit diesem Beschluss sind auch die Entscheidung über die Verwendung des Jahresergebnisses sowie die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates verbunden.
Der Jahresabschluss für das Jahr 2022 weist einen Jahresüberschuss von 1.490,8 Tausend Euro aus, nachdem im Vorjahr ein Jahresfehlbetrag von 1.267,2 Tausend Euro verzeichnet wurde. Die Finanzierung des Geschäftsjahres erfolgte unter Einbeziehung von Gesellschafterzuschüssen in Höhe von 20.455,0 Tausend Euro. Der vorgeschlagene Verwendung des Jahresergebnisses sieht vor, den Gewinn auf neue Rechnung vorzutragen.
Die Prüfung der Unterlagen durch die ECOVIS Audit AG ergab einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 31. Mai 2023. Im Rahmen der Prüfung wurden keine Sachverhalte festgestellt, die gegen die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sprechen. Zum Stichtag 31. Dezember 2022 beschäftigte das Unternehmen 67 Mitarbeiter.
Aus haushaltsmäßiger Sicht ist durch den Beschluss keine Nachveranschlagung oder zusätzliche Mittelbereitstellung erforderlich. Zudem ergab ein durchgeführter Klima-Check keine klimarelevanten Auswirkungen.
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- 9.5Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2022 - Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbHZur Vorlage · 14/1172 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird ersucht, den Jahresabschluss der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH zum 31. Dezember 2022 festzustellen sowie die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen und der Geschäftsführung sowie dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss weist für das Berichtsjahr einen Fehlbetrag von 6.222 T€ aus, welcher durch Entnahmen aus der Kapitalrücklage und den Ausweis eines Bilanzverlustes ausgeglichen werden soll. Im Rahmen des Berichtsjahres wurden Regelzuschüsse in Höhe von 4.298 T€ sowie Sonderzuschüsse in Höhe von 1.154 T€ geleistet. Letztere dienten dem Ausgleich von Folgen der Covid-19-Pandemie und kriegsbedingter Schäden an einer Betriebsstätte. Zudem flossen projektbezogene Investitionszuschüsse in Höhe von 1.842 T€.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Märkische Revision GmbH erteilte einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Der Prüfbericht weist jedoch auf eine wesentliche Unsicherheit hinsichtlich der Fortführung der Unternehmenstätigkeit hin, da die Gesellschaft mit einer angespannten Liquiditätssituation konfrontiert ist. Diese Situation wird durch die Auswirkungen der Pandemie sowie die Entwicklung der Energiepreise infolge des Russland-Ukraine-Krieges beeinflusst. Die Fortführung der Geschäftstätigkeit ist laut Bericht von der weiteren Bereitstellung ausreichender Zuschüsse durch die Gesellschafter abhängig. Zum Stichtag 31. Dezember 2022 beschäftigte das Unternehmen 279 Mitarbeitende.
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- 9.6Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2022 - Revierpark Gysenberg Herne GmbHZur Vorlage · 14/1136 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird ersucht, den Jahresabschluss der Revierpark Gysenberg Herne GmbH zum 31. Dezember 2022 festzustellen sowie die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen und der Geschäftsführung sowie dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen. Der Abschluss wurde von der Märkischen Revision GmbH geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Das Unternehmen weist für das Jahr 2022 einen Jahresfehlbetrag von 1.992,7 T€ aus, der aus der Kapitalrücklage gedeckt werden soll. Die Gesellschafter leisteten im Berichtsjahr Zuschüsse in Höhe von insgesamt 1.427,3 T€, worin auch Pandemiehilfen in Höhe von 391,3 T€ enthalten waren. Trotz des Fehlbetrags stiegen die Besucherzahlen im Gesamtbad um 103 % und die Umsatzerlöse der LAGO auf 3.464 T€. Der Rohertrag erhöhte sich von 490 T€ auf 1.578 T€. Die Gesamtaufwendungen stiegen infolge der Wiederaufnahme von Aktivitäten um rund 2.020 T€.
Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl lag im Berichtsjahr bei 55 Personen. Für die Umsetzung des Beschlusses ist keine Nachveranschlagung von Haushaltsmitteln erforderlich, und ein durchgeführter Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen.
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- 9.7Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2022 - Revierpark Wischlingen GmbHZur Vorlage · 14/1173 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird ersucht, die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der Revierpark Wischlingen GmbH zu ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Verwaltungsrat Entlastung zu erteilen.
Der Prüfbericht der Märkischen Revision GmbH weist darauf hin, dass der Jahresabschluss sowie der Lagebericht nicht innerhalb der vertraglich vorgesehenen Frist von drei Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres aufgestellt wurden. Dennoch erfolgte am 19. Juni 2023 ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk. Es wurden keine Sachverhalte festgestellt, die gegen die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung oder die wirtschaftlichen Verhältnisse sprechen. Die Gesellschaft hat ihre übertragenen Aufgaben sowie den öffentlichen Zweck erfüllt.
Finanziell weist die Gesellschaft einen bereinigten Jahresfehlbetrag von 515.000 Euro aus, was eine Veränderung gegenüber dem Vorjahresfehlbetrag von 734.300 Euro darstellt. Die Corona-bedingten Mehrbedarfe beliefen sich auf rund 1,1 Millionen Euro. Die Zuschüsse der Gesellschafter in Höhe von etwa 866.300 Euro, wovon der Regionalverband Ruhr (RVR) 433.000 Euro trug, überstiegen den Bedarf um 272.200 Euro. Dieser zu viel gezahlte Betrag wird von der Gesellschaft an die Gesellschafter zurückgezahlt. Zum Stichtag beschäftigte das Unternehmen 68 Mitarbeiter. Die Vorlage sieht keine Nachveranschlagung von Mitteln vor.
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- 9.8Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2022 - Freizeitzentrum Xanten GmbHZur Vorlage · 14/1144 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung soll über die Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaft Freizeitzentrum Xanten GmbH zum 31. Dezember 2022 entscheiden. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung zu ermächtigen, den Jahresabschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen und der Geschäftsführung sowie dem Verwaltungsrat Entlastung zu erteilen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Märkische Revision hat den Abschluss geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, wobei keine Unregelmäßigkeiten in der Geschäftsführung festgestellt wurden.
Die wirtschaftliche Entwicklung im Berichtsjahr war durch steigende Kosten geprägt. Trotz einer Erhöhung der leistungsbezogenen Erträge um 1.570 T€ gegenüber dem Vorjahr stiegen die Aufwendungen aufgrund von Inflation und gestiegenen Energiekosten um 1.722 T€. Das Gesamtergebnis belief sich auf ein Minus von 1.260 T€, was einer Verschlechterung um 156 T€ im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Ein Faktor für die wirtschaftliche Lage war die Verschiebung des Xantener Oktoberfests auf das Jahr 2023. Nach Berücksichtigung der Betriebskostenzuschüsse verbleibt ein Jahresfehlbetrag von 665 T€. Zum Stichtag beschäftigte die Gesellschaft 51 Mitarbeiter. Aus dem vorliegenden Dokument ergeben sich keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen oder Verpflichtungen für den Haushalt des Regionalverbandes.
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- 9.9Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2022 - Maximilianpark Hamm GmbHZur Vorlage · 14/1131 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird ersucht, ihre Vertretung in der Gesellschafterversammlung der Maximilianpark Hamm GmbH zu ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss für das Jahr 2022 weist einen Jahresfehlbetrag von 2.115.000 Euro aus, was eine Verringerung gegenüber dem Vorjahresfehlbetrag von 2.483.800 Euro darstellt. Der Ausgleich erfolgt durch Entnahmen aus der Kapitalrücklage. Ein ausgewiesener Bilanzverlust von 142.100 Euro beinhaltet einen Anteil des Regionalverbands Ruhr (RVR) in Höhe von 20.100 Euro, welcher ebenfalls im Jahr 2023 über die Kapitalrücklagen ausgeglichen werden soll. Unter Berücksichtigung eines Corona-bedingten Mehrbedarfs von 116.200 Euro beläuft sich der bereinigte Jahresfehlbetrag auf 2.231.200 Euro. Der RVR stellte hierfür einen Sonderzuschuss in Höhe von 105.500 Euro zur Verfügung.
Die Prüfung des Abschlusses durch die KOMTAX Wirtschaftsprüfung GmbH ergab am 11. Mai 2023 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Zum Stichtag beschäftigte das Unternehmen 48 Mitarbeiter, im Vergleich zu 73 Mitarbeitern im Vorjahr. Die vorliegende Vorlage hat keine Auswirkungen auf den Haushaltsplan und führt laut durchgeführtem Klima-Check zu keinen klimarelevanten Veränderungen.
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- 9.10Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2022 - Betreibergesellschaft Silbersee II Haltern am See mbHZur Vorlage · 14/1163 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung wird ersucht, den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Betreibergesellschaft Silbersee II Haltern am See mbH zu ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen und der Geschäftsführung Entlastung zu erteilen.
Der vorliegende Bericht der Wirtschaftsprüferin Birgit Aufdemkamp enthält einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Die Gesellschaft hat ihre Aufgaben sowie den öffentlichen Zweck im Berichtsjahr erfüllt. Trotz eines als stabil bewerteten Geschäftsverlaufs weist das Jahr 2022 einen Jahresfehlbetrag von 60.600 Euro auf, was eine Steigerung gegenüber dem Vorjahresfehlbetrag von 6.100 Euro darstellt; dieser Betrag soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Zudem besteht eine noch nicht ausgeglichene Forderung in Höhe von 135.000 Euro aus nicht vollständig geleisteten Pachtzahlungen.
Es wurden im Berichtszeitraum keine Gesellschafterzuschüsse abgerufen. Die Gesellschaft beschäftigte zum Stichtag zwei Mitarbeitende auf Basis geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse. Der Jahresabschluss wurde bereits am 20. Juni 2023 in der Gesellschafterversammlung unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Verbandsversammlung festgestellt. Aus der Vorlage ergeben sich keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen für den Haushalt oder klimarelevante Auswirkungen.
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- 9.11Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2022 - Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbHZur Vorlage · 14/1135 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung soll im Rahmen der Beschlussvorlage 14/1135 den Jahresabschluss der Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbH zum 31. Dezember 2022 feststellen. Damit einhergehend wird die Verwendung des Jahresergebnisses sowie die Entlastung der Geschäftsführung beantragt. Der Abschluss wurde von der Märkischen Revision GmbH geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Die Bilanzsumme der Gesellschaft verringerte sich im Berichtsjahr um 15 Prozent auf 2.248,9 Tausend Euro. Das Eigenkapital sank von 867,8 Tausend Euro auf 678,7 Tausend Euro. Der anfallende Jahresfehlbetrag soll durch Entnahmen aus der Gewinn- und Kapitalrücklage ausgeglichen werden. Trotz allgemeiner Preisentwicklungen infolge der Corona-Pandemie und der Folgen des Krieges wurde kein zusätzlicher Finanzbedarf gegenüber den Gesellschaftern angemeldet. Das Rohbetriebsergebnis stieg im Vergleich zum Vorjahr von 180,9 Tausend Euro auf 209,9 Tausend Euro an, was primär auf Umsatzerlöse und Erträge aus der Auflösung von Sonderposten zurückzuführen ist. Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtsjahr durchschnittlich drei Mitarbeitende. Ein durchgeführter Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen.
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- 9.12Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2022 - Abfallwirtschaft metropoleruhr GmbH (AmG)Zur Vorlage · 14/1176 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen des Regionalverbandes Ruhr (RVR) wurde über die Jahresabschlüsse der Abfallwirtschaft metropoleruhr GmbH (AmG) für die Geschäftsjahre 2021 und 2022 informiert. Im Rahmen eines Beschlusses der Verbandsversammlung vom 16. Juni 2023 soll der Geschäftsbetrieb der Gesellschaft spätestens bis zum 31. Dezember 2023 eingestellt werden. Die Umsetzung dieses Beschlusses ist derzeit noch im Prozess.
Die Gesellschaft, die seit ihrer Gründung im Jahr 2016 kein operatives Geschäft verfolgt hat, ist dennoch zur Erstellung von Jahresabschlüssen verpflichtet. Um die Kosten für die Abschlussprüfungen gering zu halten, wurde beim zuständigen Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBD) eine Ausnahmezulassung beantragt, die von der Pflicht zur Prüfung nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) befreit. Diese Ausnahme galt zuletzt befristet bis zur Prüfung des Jahresabschlusses 2023. Die prüferische Durchsicht der Abschlüsse wurde durch das Referat Rechnungsprüfung des Regionalverbandes Ruhr kostenfrei durchgeführt. Dem Ausschuss liegen nun der geprüfte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 sowie der bislang ungeprüfte Abschluss zum 31. Dezember 2022 vor. Für die Vorlage sind keine zusätzlichen Haushaltsmittel erforderlich.
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Hauptdokument|20230803090542-1|20230803090542-0|20230803090542-2
- 10EKOCity Abfallwirtschaftsverband - Beitritt des Kreises Siegen-Wittgenstein sowie mögliche Änderung der Sat-zung des EKOCity Abfallwirtschaftsverbandes und des Gesellschaftsvertrages der EKOCity GmbHZur Vorlage · 14/1142 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung prüft den Beitritt des Kreises Siegen-Wittgenstein zum EKOCity Abfallwirtschaftsverband. Mit der Beschlussvorlage 14/1142 wird vorgeschlagen, dem Beitritt zum 1. Juni 2024 zuzustimmen, sofern ein entsprechender Antrag des Kreises vorliegt. Damit verbunden sind Anpassungen der Satzung des EKOCity Abfallwirtschaftsverbandes sowie des Gesellschaftsvertrages der EKOCity GmbH.
Der Kreis Siegen-Wittgenstein entsorgt derzeit Teile seines Restabfalls in der RMVA Köln. Durch den geplanten Beitritt sollen die jährlichen Mengen von etwa 42.000 Tonnen Restabfall und 8.000 Tonnen Sperrmüll in den EKOCity-Verbund integriert werden. Die Kapazitäten in den Anlagen des Verbunds, wie dem MHKW Wuppertal und dem EKOCityCenter in Bochum, sind für diese Mengen vorhanden. Ein Beitritt soll die Planungssicherheit erhöhen und den Mischpreis für die bestehenden Mitgliedskörperschaften stabilisieren.
Hinsichtlich der Logistik werden Optionen für einen emissionsfreien Transport, etwa über die Schiene oder mittels wasserstoffbetriebener Lkw, untersucht. Der Kreis Siegen-Wittgenstein wird am 22. September 2023 im Kreistag über die Stellung eines Beitrittsantrags entscheiden. Die endgültigen Beschlüsse der EKOCity-Gremien sind für Oktober 2023 vorgesehen.
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Hauptdokument|20230713124407-0|20230713124408-1|20230713124408-2
- 11Anträge
- 12Anfragen und Mitteilungen
- 1Genehmigung des nichtöffentlichen Teils der Tagesordnungnicht öffentlich
- 2Genehmigung des nichtöffentlichen Teils der Niederschrift der Sitzung vom 23.05.2023nicht öffentlich
- 3Anträgenicht öffentlich
- 4Anfragen und Mitteilungennicht öffentlich