12. Sitzung des Planungsausschusses
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Tagesordnung
- 1Formalia
- 1.1Feststellung der Tagesordnung
- 1.2Genehmigung der Niederschrift der 11. Sitzung des Planungsausschusses (v. 06.09.2023)
- 2Angelegenheiten nach Landesplanungsgesetz
- 2.1Programm Um- und Ausbau von Landesstraßen bis 3 Mio. EUR Gesamtkosten (Titel 777 11): Priorisierung der Maßnahmen für das Jahr 2024Zur Vorlage · 14/1252 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/1252 des Regionalverbandes Ruhr befasst sich mit der Priorisierung von Maßnahmen im Programm zum Um- und Ausbau von Landesstraßen für das Jahr 2024. Das Programm umfasst Projekte, deren Gesamtkosten pro Maßnahme bis zu drei Millionen Euro betragen.
Der vorliegende Entwurf sieht die Verabschiedung einer Prioritätenliste gemäß der Anlage 1 vor, welche die ersten 30 Maßnahmen festlegt. Ergänzend dazu enthält die Vorlage in Anlage 2 weitere geplante Maßnahmen für das Jahr 2024 sowie in Anlage 3 eine Auflistung der Projekte, die gegenüber dem Vorjahr neu hinzugekommen sind oder Veränderungen aufweisen.
Die gemeinsame Sitzungsvorlage wird im Namen der Regierungspräsidenten der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster vorgelegt. Federführend für die Vorlage ist die Bezirksregierung Münster unter der Leitung von LRD Beidenhauser. Die Entscheidung über den vorgeschlagenen Beschluss soll in der Sitzung der Verbandsversammlung am 8. Dezember 2023 erfolgen. Die Vorberatung der Vorlage fand bereits in den Ausschüssen für Mobilität, Planung sowie im Verbandsausschuss statt.
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Hauptdokument|20231020151845-0|20231020151851-2|20231020151851-0|20231020151851-1
- 2.2Programm Radwegebau an bestehenden Landesstraßen (Titel 777 11): Priorisierung der Maßnahmen für das Jahr 2024Zur Vorlage · 14/1313 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 14/1313 regelt die Priorisierung von Maßnahmen im Programm Radwegebau an bestehenden Landesstraßen für das Jahr 2024. Der Entwurf dient als Grundlage für die Festlegung der Umsetzungsschritte innerhalb des genannten Programms.
Die Vorlage beinhaltet eine Liste der 30 prioritären Maßnahmen sowie weitere geplante Projekte für das Jahr 2024. Zudem wird eine Gegenüberstellung von neuen und veränderten Projekten im Vergleich zum vorangegangenen Jahr bereitgestellt. Die Vorlage wird gemeinsam im Namen der Regierungspräsidenten der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster vorgelegt.
Der Entscheidungsprozess umfasst die Beratung in den Ausschüssen für Mobilität, Planung und dem Verbandsausschuss im November 2023. Die abschließende Entscheidung über die Prioritätenliste ist für die Sitzung der Verbandsversammlung am 8. Dezember 2023 vorgesehen. Federführend bei der Erstellung der Vorlage ist die Bezirksregierung Münster.
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Hauptdokument|20231020152407-0|20231020152412-1|20231020152412-2|20231020152411-0
- 2.3Bericht über die Neufassung der Städtebauförderrichtlinie NRW 2023Zur Vorlage · 14/1255 · Berichtsvorlage
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Die Berichtsvorlage mit der Nummer 14/1255 der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster behandelt die Neufassung der Städtebauförderrichtlinie NRW 2023. Der Bericht dient dazu, über die aktualisierten Regelungen zur Städtebauförderung im Land Nordrhein-Westfalen zu informieren.
Der vorliegende Beschlussvorschlag für die Sitzung des Planungsausschusses des Regionalverbands Ruhr (RVR) sieht vor, dass der Ausschuss den Bericht zur Kenntnis nimmt. Die Unterlagen enthalten eine Sachverhaltsdarstellung sowie ergänzende Folien, welche die Inhalte der neuen Richtlinie erläutern.
Die gemeinsame Vorlage wurde von den Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster gemäß den Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes erstellt. Sie wurde im Namen des Regierungspräsidenten der jeweiligen Bezirksregierungen zur Beratung vorgelegt. Die inhaltliche Grundlage für die Information des Ausschusses bilden die beigefügten Anlagen, welche die Details der Neufassung der Förderrichtlinie dokumentieren.
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- 2.4Bericht über das Landesprogramm 'Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren 2023' (ZIO)Zur Vorlage · 14/1256 · Berichtsvorlage
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Die Berichtsvorlage mit der Nummer 14/1256 befasst sich mit dem Landesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren 2023“ (ZIO). Der vorliegende Bericht wurde von den Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster als gemeinsame Sitzungsvorlage für den Planungsausschuss des Regionalverbandes Ruhr (RVR) erstellt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Planungsausschuss den Bericht im Rahmen seiner Sitzung am 15. November 2023 zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde gemäß den Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes im Namen der Regierungspräsidenten der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster vorgelegt. Der Bericht umfasst eine Sachverhaltsdarstellung zum genannten Landesprogramm, welches die Entwicklung von Innenstädten und Ortszentren zum Gegenstand hat.
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- 2.5Sachstandsbericht 'Entwicklungs- und Vermarktungskonzept Regionale Kooperationsstandorte'Zur Vorlage · 14/1312 · Berichtsvorlage
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Der Sachstandsbericht zur Drucksache 14/1312 informiert über den aktuellen Stand des Entwicklungs- und Vermarktungskonzepts für regionale Kooperationsstandorte im Regionalverband Ruhr. Nachdem das Entwicklungskonzept bereits von der Verbandsversammlung beschlossen wurde, liegt der Fokus nun auf der planerischen Umsetzung sowie der Ausarbeitung raumordnerischer Verträge zur Absicherung regionalplanerischer Ziele durch die Regionalplanungsbehörde.
Zur Bereitstellung von Informationen wurde am 13. Juli 2023 die „Regionale Plattform Kooperationsstandorte“ veröffentlicht. Diese bietet eine kartenbasierte Übersicht über Standorte in der Metropole Ruhr inklusive detaillierter Steckbriefe. Ein im Juni durchgeführter Workshop mit zwei Kommunen untersuchte dabei die Instrumente regionaler Kooperation. Die Ergebnisse verdeutlichen, dass für erfolgreiche Partnerschaften zwischen den 24 Standorten und deren potenziellen Partnern die Schaffung von Mehrwerten sowie ein hohes Maß an Vertrauen zwischen den Akteuren notwendig sind.
Für das erste Quartal 2024 ist eine „Entscheiderkonferenz Regionale Kooperationsstandorte“ für alle 53 Kommunen und vier Kreise des Verbandsgebiets geplant. Ziel der Veranstaltung ist der Austausch über Strategien, Organisationsformen und Erfahrungen aus laufenden Projekten sowie die Förderung von Kooperationsmöglichkeiten. Die daraus resultierenden Erkenntnisse sollen in einem White Paper zusammengefasst werden, das als Grundlage für künftige kommunale Entscheidungen und die Weiterentwicklung der bestehenden Konzepte dient. Finanzielle Auswirkungen ergeben sich aus dieser Vorlage nicht.
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- 2.6Anträge
- 2.7Anfragen und Mitteilungen
- 2.7.1Mdl. Bericht: Aktueller Sachstand zum Uniper Kraftwerk Datteln IVZur Vorlage · 14/1325 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht zum aktuellen Sachstand des Uniper-Kraftwerks Datteln IV wurde dem Planungsausschuss zur Kenntnis vorgelegt. Darin wird auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) vom 26. August 2021 verwiesen, welches schwerwiegende Mängel in der siebten Regionalplanänderung für den Standort des Kraftwerks erkannt und den Bebauungsplan der Stadt Datteln aufgehoben hat.
Das Bundesverwaltungsgericht hat der eingereichten Nichtzulassungsbeschwerde stattgegeben, sodass sich das Gericht nun mit der Entscheidung des OVG befassen wird. Die entsprechende Verhandlung in Leipzig ist für den 6. Dezember 2023 angesetzt. Die Verwaltung beabsichtigt, im Anschluss an diesen Termin mündlich über die weiteren Entwicklungen zu berichten.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass keine Nachveranschlagung oder Bereitstellung überplanmäßiger Mittel erforderlich ist; die Vorlage ist somit haushaltsneutral. Zudem ergaben sich im Rahmen des durchgeführten Klima-Checks keine klimarelevanten Auswirkungen.
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- 2.7.2Mdl. Bericht: Aktueller Sachstand zur Änderung des Landesplanungsgesetzes NRWZur Vorlage · 14/1326 · Berichtsvorlage
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Die Berichtsvorlage 14/1326 informiert über den aktuellen Sachstand zur geplanten Änderung des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW). Die Regionalplanungsbehörde beabsichtigt, das Gesetz durch Anpassungen, redaktionelle Änderungen sowie einzelne Abweichungen zu aktualisieren. Ziel dieser Maßnahme ist es, auf die jüngsten Änderungen im Bundesraumordnungsgesetz (ROG) zu reagieren.
Im Rahmen dieses Vorhabens hat die Regionalplanungsbehörde eine Stellungnahme verfasst, deren Inhalte bereits mit den Fraktionen abgestimmt wurden. Die Verwaltung wird die Details der Gesetzesänderung sowie die Einzelheiten der Stellungnahme in der Sitzung des Planungsausschusses am 15. November 2023 mündlich erläutern.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen ist festzuhalten, dass keine Nachveranschlagungen oder zusätzliche Mittelbereitstellungen erforderlich sind; das Vorhaben ist haushaltsneutral. Ein durchgeführter Klima-Check ergab zudem, dass sich aus der geplanten Änderung keine klimarelevanten Auswirkungen ergeben.
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- 2.7.3Mdl. Bericht: Anstehende Raumverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben 'Windader West'Zur Vorlage · 14/1327 · Berichtsvorlage
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Die Amprion Offshore GmbH plant für das erste Halbjahr 2024 die Beantragung einer Raumverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben „Windader West“. Im Rahmen dieses Projekts sollen vier Offshore-Netzanbindungssysteme von der Nordsee zu den Netzverknüpfungspunkten Kusenhorst, Rommerskirchen, Oberzier und Niederrhein in Nordrhein-Westfalen realisiert werden. Die Vorhaben sind im Netzentwicklungsplan Strom (NEP) 2021–2035 beziehungsweise im Entwurf des NEP 2023–2037/2045 enthalten und basieren auf bundesrechtlichen Vorgaben zum Ausbau der Offshore-Windenergie.
Für das Verfahren ist in Nordrhein-Westfalen ein gebündeltes Vorgehen vorgesehen. Die Bezirksregierung Düsseldorf übernimmt dabei die Federführung für das Verfahren, nachdem sie sich mit den zuständigen Regionalplanungsbehörden der Bezirksregierungen Köln und Münster sowie dem Regionalverband Ruhr abgestimmt hat. Die raumordnerische Prüfung für die Planungsregion des Regionalverbandes Ruhr obliegt der dortigen Regionalplanungsbehörde.
Der Bericht wurde dem Planungsausschuss am 15. November 2023 zur Kenntnis vorgelegt. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch das Verfahren keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen oder Haushaltsveränderungen für den Regionalverband Ruhr entstehen und auch keine klimarelevanten Auswirkungen festgestellt wurden.
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- 3Regionaler Diskurs / Regionalplan Ruhr
- 3.1Anträge
- 3.2Anfragen und Mitteilungen
- 4Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- 4.1Masterplan Mittelstand und Handwerk; hier: Ergebnispräsentation der Struktur- und Potenzialanalyse des Handwerks in der Metropole RuhrZur Vorlage · 14/1278 · Berichtsvorlage
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Der Bericht zur Struktur- und Potenzialanalyse des Handwerks in der Metropole Ruhr wurde den zuständigen Ausschüssen zur Kenntnis gebracht. Die Untersuchung, die auf einer Betriebsumfrage aus dem Frühjahr 2023 basiert, zeigt, dass die Region etwa 25.423 Handwerksunternehmen umfasst, die einen Umsatz von rund 31,4 Milliarden Euro erwirtschaften. Damit hält die Metropole Ruhr etwa 23,3 % aller Handwerksbetriebe in Nordrhein-Westfalen. Als zentrale Herausforderung wird ein Fachkräftemangel auf allen Qualifikationsebenen identifiziert, der durch die demografische Entwicklung und die zunehmende Akademisierung verstärkt wird. Zudem gewinnen Klimaschutz und Ressourceneffizienz für Betriebe an Bedeutung, wobei größere Unternehmen verstärkt in Nachhaltigkeitsmaßnahmen investieren. Auch Mobilitätsprobleme, wie Verkehrsstockungen und ein unzureichendes Angebot im öffentlichen Personennahverkehr, wurden als Herausforderungen genannt.
Die Arbeiten am Masterplan Mittelstand und Handwerk werden im Jahr 2024 fortgesetzt, wobei Schwerpunkte wie das Planungsrecht im Fokus stehen. Parallel dazu wird die Zusammenarbeit im Bereich Klimaschutz, etwa bei der THG-Bilanzierung und der Wärmewende, weitergeführt. Ein regionaler Bericht über Handwerksbetriebe soll Anfang 2024 veröffentlicht werden. Die Bearbeitung weiterer Themenfelder, darunter Kreislaufwirtschaft und Mobilität, ist an die Bereitstellung von Personal- und Sachmitteln ab 2024 gebunden. Über den Projektfortschritt wird in den zuständigen Ausschüssen kontinuierlich berichtet.
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- 4.2Integriertes Regionales Entwicklungskonzept Metropole Ruhr im Rahmen der Bund/Länder-Gemeinschaftsaufgabe 'Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur'; hier: BerichtsentwurfZur Vorlage · 14/1279 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr soll das Integrierte Regionale Entwicklungskonzept Metropole Ruhr (GRW-IREK) beschließen. Das Konzept wird im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ erstellt und dient als Voraussetzung für einen erhöhten Fördersatz bei kommunalen Infrastrukturmaßnahmen ab 2024. Die Verwaltung wird beauftragt, den vorliegenden Entwurf unter Berücksichtigung etwaiger Änderungsvorschläge redaktionell fertigzustellen und zu veröffentlichen.
Der Erarbeitungsprozess erfolgte zwischen Mai und Mitte Oktober 2023 unter Federführung des Referats Regionalentwicklung, Team Masterplanung, in Abstimmung mit der Business Metropole Ruhr, der Ruhr-Tourismus GmbH sowie RVR-eigenen Fachreferaten. Der Berichtsentwurf umfasst statistische Eckdaten zur Metropole Ruhr und basiert auf aktuellen regionalen Fachkonzepten. Als zentrale Handlungsfelder werden Gewerbe- und Industrieflächen, technische Infrastruktur und Leitungsnetze, Tourismus, die regionale Daseinsvorsorge, Forschung und Bildung sowie die regionale Kooperation ausgewiesen. Der Inhalt umfasst eine Synthese aus Ausgangslage, Entwicklungszielen und vorhandenen Maßnahmen.
Nach der Beratung im Planungsausschuss und Verbandsausschuss im November 2023 ist die abschließende Entscheidung durch die Verbandsversammlung für Dezember 2023 vorgesehen. Die redaktionelle Fertigstellung und Veröffentlichung des GRW-IREK soll bis zum Jahresende erfolgen. Die finanziellen Auswirkungen sind im Haushaltsplan berücksichtigt, wobei keine über den bereits angemeldeten Bedarf hinausgehende Mittelbereitstellung erforderlich ist.
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- 4.3Umsetzungsstrategie für das regionale Freizeit- und Tourismuskonzept für die Metropole RuhrZur Vorlage · 14/1247 · Beschlussvorlage
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Der Regionalverband Ruhr (RVR) plant die Umsetzung der Strategie für das regionale Freizeit- und Tourismuskonzept der Metropole Ruhr. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage soll der Entwurf der Umsetzungsstrategie zur Kenntnis genommen werden. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, das Arbeitsprogramm zur weiteren Umsetzung zu starten. Dies umfasst die vertiefende Betrachtung von Piloträumen, den Beginn der Umsetzungsschwerpunkte sowie die Entwicklung von Unterstützungsangeboten für kommunale Partner.
Ausgehend von 65 zuvor identifizierten Hotspots wurden für eine erste Untersuchung 13 Piloträume ausgewählt. Dazu gehören unter anderem der Landschaftspark Duisburg-Nord, das UNESCO-Welterbe Zollverein sowie der Kemnader See. Neben diesen touristischen Schwerpunkten sollen auch thematische Bereiche wie Wandern, Mountainbike-Fahren und die Freizeitmobilität adressiert werden. Als Unterstützungsleistungen sind Netzwerkveranstaltungen, Workshops sowie die Vermittlung von Informationen zu Förderprogrammen vorgesehen.
Die Umsetzung erfolgt auf Basis der bisherigen Planungen und soll den Austausch zwischen den Akteuren fördern und die qualitative Aufwertung der Hotspots unterstützen. Die finanziellen Auswirkungen sind im Haushaltsplan berücksichtigt, wobei für das Jahr 2024 keine zusätzlichen Mittelbereitstellungen erforderlich sind. Der Auswahlprozess der Piloträume erfolgte unter Einbeziehung von Fachreferaten sowie Vertretern regionaler Organisationen und Kommunen.
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- 4.4Regionale Großformate 2030+Zur Vorlage · 14/1277 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) soll über die Einrichtung einer interfraktionellen Projektgruppe zu regionalen Großformaten für den Zeitraum ab 2030 entscheiden. Grundlage der Vorlage ist ein Workshop vom 30. August 2023, an dem Vertreter der RVR-Fraktionen sowie verschiedene Experten teilnahmen. Aus der Nachbereitung dieses Workshops ergab sich die Notwendigkeit einer weiteren fachlichen und politischen Bearbeitung der Thematik regionaler Großformate für die Zeit nach der Internationalen Gruben-Ausstellung (IGA) 2027.
Die vorgeschlagene Projektgruppe soll mit Vertretern der RVR-Fraktionen besetzt werden und durch die Verwaltung des Regionalverbandes sowie gegebenenfalls durch externe Expertise unterstützt werden. Die Aufgabe der Gruppe besteht darin, bis zum ersten Gremienzyklus Anfang 2025 einen beschlussfähigen Vorschlag zu erarbeiten, der die Inhalte, Ziele und das Format künftiger Großformate festlegt.
Für die Umsetzung dieser Vorgehensweise sind im Haushaltsjahr 2024 keine zusätzlichen Personal- oder Sachmittel erforderlich. Die inhaltliche Arbeit wird derzeit innerhalb bestehender Projektstrukturen im Referat Regionalentwicklung geleistet.
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- 4.5Regionale Straßenbefahrung Metropole RuhrZur Vorlage · 14/1288 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr befasst sich mit der Durchführung einer regionalen Straßenbefahrung für die Metropole Ruhr. Im Rahmen der Beschlussvorlage wird vorgeschlagen, den Bericht zur Straßenbefahrung 2023 zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung mit der Umsetzung der Initialbefahrung sowie der Erstellung einer begleitenden Evaluation zu beauftragen.
Das Vorhaben wird durch das Geonetzwerk.metropoleRuhr koordiniert. Dabei sollen hochauflösende 360°-Panoramabilder und LiDAR-Daten aufgenommen werden, um ein digitales Abbild des Straßenraumes in Teilen des Verbandsgebietes zu erzeugen. Die über eine Cloudlösung bereitgestellten Daten sollen den teilnehmenden Kommunen als Grundlage für verschiedene Aufgaben dienen, wie etwa die Straßenzustandserfassung, den Aufbau von Straßenschildkatastern oder die Einsatzplanung von Polizei und Feuerwehr.
Im September 2023 wurde eine Kooperationsvereinbarung mit den beteiligten Städten und Kreisen unterzeichnet, um die finanzielle Beteiligung und die Datenbereitstellung zu regeln. Das entsprechende Vergabeverfahren wird im Oktober 2023 abgeschlossen. Die Maßnahme ist haushaltsneutral gestaltet, da keine zusätzliche Nachveranschlagung von Mitteln erforderlich ist.
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- 4.6Haushalt 2024 - Haushalt für den Bereich PlanungZur Vorlage · 14/1292 · Beschlussvorlage
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Der Planungsausschuss hat eine Beschlussvorlage für den Haushaltsplan 2024 vorgelegt, die die Budgetansätze für bestimmte Bereiche des Regionalverbandes Ruhr (RVR) betrifft. Der Ausschuss empfiehlt dem Verbandsausschuss und der Verbandsversammlung, die Haushaltsansätze für die Jahre 2024 und folgende für die Referate Regionalentwicklung, Geoinformation und Raumbeobachtung sowie Staatliche Regionalplanung unter Berücksichtigung der vorliegenden Änderungsvorschläge zu beschließen.
Der Entwurf des Haushaltsplans sieht für das Jahr 2024 ordentliche Erträge von rund 109,4 Millionen Euro vor, was einem Rückgang gegenüber dem Planansatz von 2023 entspricht. Die ordentlichen Aufwendungen werden auf etwa 118,7 Millionen Euro geschätzt. Nach Berücksichtigung der Änderungsliste der Verwaltung wird für das Jahr 2024 ein Jahresergebnis von rund -3,8 Millionen Euro veranschlagt.
Im Bereich der räumlichen Planung und Entwicklung (Produktbereich 09) sind für 2024 ordentliche Erträge in Höhe von etwa 7,4 Millionen Euro und ordentliche Aufwendungen von circa 20,5 Millionen Euro vorgesehen. Die Teilhaushalte umfassen die Referate Regionalentwicklung, Geoinformation und Raumbeobachtung sowie die staatliche Regionalplanung mit den jeweils spezifisch ausgewiesenen Budgetposten für Erträge und Aufwendungen.
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- 4.7Anträge
- 4.8Anfragen und Mitteilungen
- 4.8.1Bericht über laufende Verfahren - RVR als Träger öffentlicher BelangeZur Vorlage · 14/1271 · Berichtsvorlage
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Der Regionalverband Ruhr hat mit der Drucksache 14/1271 einen Bericht über laufende Verfahren vorgelegt, in denen der Verband in seiner Funktion als Träger öffentlicher Belange agiert. Der Bericht umfasst den Zeitraum vom 1. August 2023 bis zum 15. Oktober 2023 und führt sämtliche Beteiligungsverfahren auf, bei denen der RVR um eine Stellungnahme gebeten wurde oder die dem Verband zur Kenntnisnahme zugegangen sind.
Die Vorlage ist für den Planungsausschuss zur Kenntnisnahme bestimmt. Aus den Unterlagen geht hervor, dass durch diesen Bericht keine zusätzlichen finanziellen Mittel beansprucht werden und keine Nachveranschlagung erforderlich ist; der Vorgang bleibt somit haushaltsneutral. Zudem ergeben sich keine Auswirkungen auf die Bilanz des Verbandes durch Veräußerungsgewinne oder -verluste. Im Rahmen eines durchgeführten Klima-Checks wurden ebenfalls keine klimarelevanten Auswirkungen festgestellt.
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