16. Sitzung des Ausschusses für Mobilität
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Tagesordnung
- 1Formalia
- 1.1Beschlussfähigkeit des Ausschusses und Feststellung der Tagesordnung
- 1.2Niederschrift der 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität vom 03.09.2024
- 2Angelegenheiten nach Landesplanungsgesetz
- 2.1Programm Um- und Ausbau von Landesstraßen bis 3 Mio. EUR Gesamtkosten (Titel 777 12): Priorisierung der Maßnahmen für das Jahr 2025Zur Vorlage · 14/1751 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/1751 befasst sich mit der Priorisierung von Maßnahmen im Programm zum Um- und Ausbau von Landesstraßen für das Jahr 2025. Das Programm umfasst Projekte, deren Gesamtkosten bis zu drei Millionen Euro betragen (Titel 777 12).
Der Entwurf sieht die Verabschiedung einer Prioritätenliste vor, welche die dreißig wichtigsten Vorhaben umfasst. Die Vorlage enthält zudem Detailangaben und Lagepläne zu den priorisierten Projekten sowie eine Auflistung weiterer Maßnahmen für das Jahr 2025. Ein wesentlicher Bestandteil der Unterlagen ist zudem ein Vergleich, der neue sowie veränderte Projekte gegenüber dem vorangegangenen Jahr aufzeigt.
Die Vorlage wird im Namen der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster vorgelegt. Die Federführung liegt beim Verbandsausschuss. Im Rahmen des Beratungsprozesses wurden die Gremien Planungsausschuss, Ausschuss für Mobilität sowie der Verbandsausschuss in die Vorberatung einbezogen, bevor die Entscheidung in der Verbandsversammlung erfolgt.
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Hauptdokument|20241030112918-0|20241030112925-3|20241030112923-0|20241030112924-1|20241030112925-2
- 2.2Programm Radwegebau an bestehenden Landesstraßen (Titel 777 14): Priorisierung der Maßnahmen für das Jahr 2025Zur Vorlage · 14/1785 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster haben eine gemeinsame Sitzungsvorlage zum Programm „Radwegebau an bestehenden Landesstraßen“ vorgelegt. Im Zentrum der Vorlage steht die Priorisierung von Maßnahmen für das Jahr 2025. Der Beschlussvorschlag umfasst die Festlegung einer Prioritätenliste, welche die 30 wichtigsten Vorhaben sowie weitere Maßnahmen und detaillierte Lagepläne beinhaltet.
Der Entscheidungsprozess ist in verschiedenen Gremien vorgesehen. Die Vorlage wird zunächst im Planungsausschuss am 13. November 2024 sowie im Ausschuss für Mobilität am 19. November 2024 beraten. Im Anschluss folgt die Beratung im Verbandsausschuss am 2. Dezember 2024, bevor die endgültige Entscheidung in der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) am 13. Dezember 2024 erwartet wird.
Die Einreichung der Vorlage erfolgt gemäß den Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes im Namen der Regierungspräsidenten von Arnsberg, Düsseldorf und Münster. Federführend für die Bearbeitung ist die Bezirksregierung Düsseldorf unter der Leitung von ORBR Hamestuk.
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Hauptdokument|20241030113527-0|20241030113535-2|20241030113533-0|20241030113534-1
- 2.3Förderprogramm für die Nahmobilität 2025Zur Vorlage · 14/1752 · Berichtsvorlage
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Der Ausschuss für Mobilität des Regionalverbandes Ruhr (RVR) setzt sich in seiner Sitzung am 19. November 2024 mit dem geplanten Förderprogramm „Nahmobilität 2025“ auseinander. Die vorliegende Berichtsvorlage mit der Nummer 14/1752 dient dazu, die Informationen sowie die Programmvorschläge für das kommende Jahr im Ausschuss zur Kenntnis zu bringen.
Die Vorlage beinhaltet spezifische Entwürfe für die Gebiete des RVR, welche den Regierungsbezirken Arnsberg, Düsseldorf und Münster angehören. In den Anlagen 1 bis 3 sind die vorläufigen Programmvorschläge für die jeweiligen RVR-Gebiete innerhalb dieser drei Verwaltungsbezirke aufgeführt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss diese Informationen sowie die entsprechenden Vorschläge zum Förderprogramm zur Kenntnis nimmt.
Die Einreichung der gemeinsamen Sitzungsvorlage erfolgt im Namen der Regierungspräsidenten der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster gemäß den Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes. Die Vorlage wurde am 23. Oktober 2024 unter Mitwirkung der zuständigen Fachverantwortlichen der jeweiligen Bezirksregierungen erstellt.
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Hauptdokument|20241028101306-0|20241028101314-2|20241028101313-0|20241028101313-1
- 2.4(Neu-)Aufstellung der verkehrlichen Bedarfspläne des Landes NRW Erstmalige Aufstellung des Bedarfsplans für RadschnellverbindungenZur Vorlage · 14/1753 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 14/1753 sieht die Festlegung einer Liste von Maßnahmenvorschlägen für ein Beteiligungsverfahren vor, welches der Definition des landesweiten Radvorrangnetzes in Nordrhein-Westfalen dient. Im Fokus steht dabei die erstmalige Aufstellung eines Bedarfsplans für potenzielle Radschnellverbindungen im Rahmen der (Neu-)Aufstellung der verkehrlichen Bedarfspläne des Landes NRW.
Die Vorlage wurde gemeinsam von den Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster unter Federführung des Verbandsausschusses erstellt. Der Beschlussvorschlag umfasst die Annahme der Maßnahmenvorschläge gemäß Anlage 1 der Vorlage als Grundlage für das weitere Verfahren zur Identifikation potenzieller Radschnellverbindungen.
Der Entscheidungsprozess sieht vor, dass die Vorlage nach der Vorberatung in den relevanten Ausschüssen – dem Planungsausschuss und dem Ausschuss für Mobilität – in die Verbandsversammlung am 13. Dezember 2024 gelangt. Die gemeinsame Einreichung der Sitzungsvorlage erfolgt gemäß den Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes im Namen der Regierungspräsidenten der beteiligten Bezirksregierungen.
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- 2.5Aufnahme von Maßnahmen in den ÖPNV-Bedarfsplan: Anmeldung der Maßnahme "urbane Seilbahn in Herne" für den ÖPNV-Bedarfsplan (Übergangsregelung) und den ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplan des Landes NRWZur Vorlage · 14/1754 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 14/1754 regelt die Anmeldung einer Maßnahme für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Land Nordrhein-Westfalen. Konkret wird vorgeschlagen, das Projekt „urbane Seilbahn in Herne“ beim Land NRW zur Aufnahme in den ÖPNV-Bedarfsplan anzumelden. Zudem soll die Maßnahme zur Aufnahme in den ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplan des Landes vorgeschlagen werden.
Die Vorlage wurde von den Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster gemeinsam erstellt. Der Entscheidungsprozess umfasst die fachliche Beratung im Ausschuss für Mobilität sowie im Verbandsausschuss. Die abschließende Entscheidung über den Beschlussvorschlag ist für die Sitzung der Verbandsversammlung am 13. Dezember 2024 vorgesehen.
Als Grundlage für die Anmeldung dienen unter anderem eine Konzeptstudie zum Areal Blumenthal sowie technische Übersichtspläne zur geplanten Seillinie. Die Vorlage wird gemäß den Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes im Namen der Regierungspräsidenten der beteiligten Bezirksregierungen vorgelegt.
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Hauptdokument|20241024155917-0|20241024155926-1|20241024155928-2|20241024155926-0
- 2.6Aufnahme von Maßnahmen in den ÖPNV-Bedarfsplan: Anmeldung der Maßnahme "Anbindung des Wissenschaftscampus an die U42/H-Bahn in Dortmund" für den ÖPNV-Bedarfsplan (Übergangsregelung) und den ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplan des Landes NRWZur Vorlage · 14/1755 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 14/1755 wird die Aufnahme einer spezifischen Maßnahme in den ÖPNV-Bedarfsplan sowie in den ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplan des Landes Nordrhein-Westfalen beantragt. Gegenstand des Antrags ist die Anbindung des Wissenschaftscampus an die U42/H-Bahn in Dortmund.
Die Vorlage wird von den Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster gemeinsam vorgelegt. Mit der Anmeldung beim Land NRW soll eine Berücksichtigung dieser Infrastrukturmaßnahme in den entsprechenden regionalen und landesweiten Planungen erreicht werden.
Der Entscheidungsprozess sieht eine Vorberatung im Ausschuss für Mobilität am 19. November 2024 sowie im Verbandsausschuss am 2. Dezember 2024 vor, bevor die endgültige Beratung in der Sitzung der Verbandsversammlung am 13. Dezember 2024 erfolgt.
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- 3Anfragen und Mitteilungen nach Landesplanungsgesetz
- 4Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- 4.1Aktuelle Entwicklungen zur Mobilität in der Metropole RuhrZur Vorlage · 14/1769 · Berichtsvorlage
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In der Sitzung des Ausschusses für Mobilität am 19. November 2024 wird über die aktuellen Entwicklungen zur Mobilität in der Metropole Ruhr berichtet. Die entsprechende Berichtsvorlage mit der Nummer 14/1769 liegt dem Gremium vor, wobei das Ziel der Vorlage die reine Kenntnisnahme des Inhalts ist.
Der Regionaldirektor wird im Rahmen der Sitzung mündlich zu diesem Tagesordnungspunkt Stellung nehmen. Aus der Vorlage gehen keine finanziellen oder haushaltsmäßigen Auswirkungen hervor, die eine Nachveranschlagung oder eine außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln erfordern würden. Auch für den Klima-Check ergeben sich aus dem Bericht keine klimarelevanten Auswirkungen. Die Vorlage dient somit der Information über den aktuellen Stand der Mobilitätsentwicklung in der Region.
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- 4.2Haushalt 2025/2026 für das Referat MobilitätZur Vorlage · 14/1772 · Beschlussvorlage
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Der Ausschuss für Mobilität empfiehlt dem Verbandsausschuss und der Verbandsversammlung, die Haushaltsansätze für das Referat Mobilität für die Jahre 2025 und 2026 unter Berücksichtigung der Änderungsvorschläge der Verwaltung zu beschließen.
Im Ergebnisplan des Regionalverbandes Ruhr (RVR) werden für das Jahr 2025 ordentliche Erträge von rund 108,5 Millionen Euro und ordentliche Aufwendungen von etwa 127,1 Millionen Euro veranschlagt. Für das Jahr 2026 sind Erträge in Höhe von circa 115,3 Millionen Euro sowie Aufwendungen von rund 128,6 Millionen Euro vorgesehen. Dies führt in beiden Planjahren zu einem geplanten Jahresfehlbetrag von jeweils 5,0 Millionen Euro nach Abzug des globalen Minderaufwands. Im Vergleich zum Planansatz des Jahres 2024 steigen sowohl die Erträge als auch die Aufwendungen an.
Für das Referat Mobilität innerhalb des Produktbereichs Räumliche Planung und Entwicklung, Geoinformation, sieht der Entwurf für das Jahr 2025 ordentliche Erträge von 1,819 Millionen Euro und ordentliche Aufwendungen von 3,971 Millionen Euro vor. Für das Jahr 2026 werden Erträge in Höhe von 1,540 Millionen Euro und Aufwendungen von 3,872 Millionen Euro veranschlagt.
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- 4.3Fahrradverleihsystem metropolradruhr Hier: Konzept Betriebsorganisation und Ausschreibung des metropolradruhrZur Vorlage · 14/1779 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) soll über die künftige Betriebsorganisation und Ausschreibung des Fahrradverleihsystems metropolradruhr entscheiden. Auf Grundlage einer Untersuchung wird der Verwaltung beauftragt, eine Leistungsbeschreibung für ein neues Vergabeverfahren zu erarbeiten, das in Abstimmung mit den beteiligten Kommunen und Hochschulen erfolgt. Ziel ist die Durchführung eines Vergabeverfahrens sowie die Vergabe der Konzession für den Betrieb des Systems. Zudem soll der RVR die dauerhafte Steuerung und Koordination des Verleihsystems vorbereiten und die notwendigen personellen Ressourcen für das Jahr 2026 evaluieren.
Das vorliegende Konzept sieht eine Rolle des RVR als Auftraggeber und Koordinator vor, während Kommunen und Hochschulen als Partner die Standorte der Stationen sowie die Qualitätssicherung übernehmen und kontinuierliche Deckungsbeiträge leisten sollen. Die Aufgaben des Verbandes umfassen unter anderem die Strategieentwicklung, das Durchführen der Ausschreibung sowie die Aushandlung von Finanzierungsvereinbarungen mit den teilnehmenden Städten, Gemeinden und Kreisen.
Der geplante Start des neuen Betriebs ist für den 1. September 2025 vorgesehen, wobei die Veröffentlichung der Ausschreibung für Januar 2025 angestrebt wird. Um etwaige Verzögerungen im Vergabeverfahren oder bei der Fahrzeugbeschaffung abzufangen, bereitet die Verwaltung eine Übergangslösung mit dem derzeitigen Betreiber vor. Für die Koordination werden dauerhaft etwa 1,5 bis 2,0 Stellen benötigt, die weitgehend durch Bestandspersonal abgedeckt werden können. Die finanziellen Auswirkungen werden als haushaltsneutral bzw. als Haushaltsverbesserung eingestuft.
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- 4.4Stellungnahme des RVR als Träger öffentlicher Belange zum Nahverkehrsplan des Kreis UnnaZur Vorlage · 14/1783 · Berichtsvorlage
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Der Ausschuss für Mobilität hat die Stellungnahme des Regionalverbandes Ruhr (RVR) zum Nahverkehrsplan des Kreises Unna zur Kenntnis genommen. Der RVR bewertet darin die geplante Netzhierarchie nach dem X- und Y-Prinzip. Während der Verband Verbesserungen auf Achsen wie Bergkamen–Hamm feststellt, weist er auf Angebotsrücknahmen bei Linien hin, die in das Dortmunder Stadtgebiet führen.
Im Bereich des X-Busnetzes regt der RVR an, die Linie X6 über Dortmund-Grevel hinaus bis zum Dortmunder Hauptbahnhof zu verlängern, um eine direkte, umsteigefreie Verbindung von Bergkamen aus beizubehalten. Für die Linie X8 zwischen Lünen und Waltrop wird vorgeschlagen, eine Erweiterung in Richtung Recklinghausen als Option aufzunehmen. Bei den Y-Linien empfiehlt der RVR, die Linie 22 über Lünen-Niederaden hinaus nach Dortmund-Lanstrop und Dortmund-Grevel zu führen, um die interkommunale Anbindung zu stärken.
Hinsichtlich des Projekts „Mobilitätsimpuls.RUHR“ schlägt der RVR eine Anpassung der Zielformulierung vor. Das Projekt solle den Fokus auf ein attraktives Angebot über die Grenzen der Metropole Ruhr hinaus legen. Der Verband betont dabei die Bedeutung einer harmonisierten Verkehrsplanung und der Umsetzung interkommunaler Projekte, die auch den Kreis Unna betreffen.
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- 4.5Stellungnahme des RVR als Träger öffentlicher Belange zum VRR-Nahverkehrsplan 2025Zur Vorlage · 14/1782 · Berichtsvorlage
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Der Ausschuss für Mobilität des Regionalverbandes Ruhr (RVR) nimmt die Stellungnahme des Verbandes zum Nahverkehrsplan 2025 des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr (VRR) zur Kenntnis. In der Berichtsvorlage äußert sich der RVR als Träger öffentlicher Belange zu verschiedenen Aspekten der regionalen Schienenpersonennahverkehrs-Entwicklung (SPNV).
Der Verband befürwortet die im Entwurf vorgesehenen Maßnahmen zur Streckenreaktivierung, darunter Projekte wie die Niederrheinbahn I und II sowie die Ratinger Weststrecke. Diese sollen die Anbindung von Kommunen wie Kamp-Lintfort, Neukirchen-Vluyn und Ratingen an das Schienennetz verbessern. Ergänzend fordert der RVR die Aufnahme weiterer Strecken in das Zielnetz 2040, unter anderem die Ennepetalbahn sowie die Verbindungen Witten–Schwelm und Hattingen–Sprockhövel–Wuppertal.
Hinsichtlich der Infrastruktur unterstützt der RVR geplante Stationsmaßnahmen, wie die neue Station Witten Pferdebachstraße oder die Verlegung der Station Dortmund-Barop. Zudem wird angeregt, die Ergebnisse der Mobilitätsdaten (MiD) 2023 in die Darstellung des Modal-Splits einzubeziehen. Bei den X-Bus-Maßnahmen im Ballungskern der Metropole Ruhr regt der RVR eine Hochstufung einiger Projekte von der langfristigen zur mittelfristigen Umsetzung an.
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- 4.6Zwischenbericht über das Pilotprojekt zur Regionalen Radwegepflege in Witten, Haltern am See, Bochum, Kamen und DuisburgZur Vorlage · 14/1743 · Berichtsvorlage
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Der Regionalverband Ruhr (RVR) prüft im Rahmen eines Pilotprojekts seine Eignung als regionaler Dienstleister für die Pflege und Unterhaltung bedeutender Radwege. Das Projekt umfasst die Kommunen Haltern am See, Kamen, Bochum, Witten und Duisburg, um die Qualität der Wege für den Tourismus und den Alltagsverkehr langfristig zu sichern.
In Haltern am See sowie in Kamen werden derzeit die Grundlagen für eine mögliche Übernahme der Pflegeleistungen durch den RVR vorbereitet. Sofern die politischen Gremien zustimmen, ist ein Beginn der Aufgabenübernahme im Frühjahr 2025 angestrebt. In Bochum soll die Pflege der ehemaligen Bahntrassen Springorum und Kornharpen durch den RVR über eine Anpassung bestehender Verträge ermöglicht werden. Im Gegensatz dazu besteht in Witten aktuell kein Bedarf an Unterstützung durch den Regionalverband, da die örtlichen Strukturen die Wegepflege bereits abdecken. In Duisburg erfolgt die Unterhaltung derzeit über den Emscher Landschaftspark; ein Bedarf für den RVR könnte erst ab dem Jahr 2027 entstehen.
Die abschließende Klärung von Aufgabenverteilung, Vertragsgestaltung und Finanzierung soll noch in diesem Jahr erfolgen, um eine Testphase im Frühjahr 2025 einzuleiten. Die Vorlage weist darauf hin, dass das Vorhaben haushaltsneutral erfolgt und keine klimarelevanten Auswirkungen zu erwarten sind.
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Beratungsfolge
- 22.11.2024 · 16. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
- 4.7Bericht zur Umsetzung zum Regionalen FreizeitmobilitätskonzeptZur Vorlage · 14/1721 · Berichtsvorlage
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Der vorliegende Bericht zur Umsetzung des Regionalen Freizeitmobilitätskonzepts für die Metropole Ruhr konkretisiert die Realisierung von Maßnahmen aus diesem Konzept. Die Verbandsversammlung hatte die Verwaltung im Dezember 2022 mit der Erarbeitung dieses Berichts beauftragt. Die Ausarbeitung erfolgte in Zusammenarbeit zwischen den Referaten Regionalentwicklung und Mobilität sowie regionalen Akteuren aus dem Unterarbeitskreis Freizeitmobilität, dem unter anderem Vertreter von Kommunen, Kreisen, dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR), dem Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL), der Ruhr Tourismus GmbH (RTG) und der IGA Metropole Ruhr 2027 gGmbH angehören.
Der Bericht befasst sich mit über 60 Maßnahmenbausteinen des Konzepts und zeigt mögliche nächste Schritte sowie die zuständigen Akteure für deren Umsetzung auf. Zudem werden aktuelle Projekte von Kommunen, Kreisen und anderen Institutionen zur Verbesserung der Freizeitmobilität anhand von Beispielen angeführt. Der Regionalverband Ruhr (RVR) identifiziert darin thematische Vertiefungsfelder, die für die Mobilitätswende im Freizeitbereich als relevant eingestuft werden. Abschließend bietet das Dokument Orientierung über mögliche Förderzugänge für Projekte in der Region.
Ein Bericht über den weiteren Sachstand soll künftig im Turnus von zwei Jahren erfolgen. Aus der vorliegenden Berichtsvorlage ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt, da keine Nachveranschlagung oder zusätzliche Mittelbereitstellung erforderlich ist.
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- 4.8Sachstand und Arbeitsprogramm Radwegeinfrastruktur - Statusbericht 2024Zur Vorlage · 14/1767 · Berichtsvorlage
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Der Ausschuss für Mobilität des Regionalverbands Ruhr setzt sich in seiner Sitzung am 19. November 2024 mit dem Sachstand und dem Arbeitsprogramm der Radwegeinfrastruktur auseinander. Gegenstand der Berichtsvorlage 14/1767 ist der dritte Statusbericht für das Jahr 2024, der den aktuellen Stand der bearbeiteten Projekte darlegt.
Der Bericht knüpft an die Informationen aus der Sitzung vom 14. November 2023 an. Im Fokus stehen dabei die Fortschritte, die seit dem Erscheinen des zweiten Berichts im Team 21-2 Kompetenzzentrum Radwegebau Ruhr sowie im Team 21-3 Sondervorhaben erzielt werden konnten. Die entsprechenden Informationen sind zudem digital über die Website des Regionalverbands abrufbar.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich ist, womit das Vorhaben haushaltsneutral bleibt. Ein durchgeführter Klima-Check ergab zudem keine klimarelevanten Auswirkungen auf die betrachteten Projekte.
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- 4.9Eingaben zu MobilitätsfragenZur Vorlage · 14/1707 · Berichtsvorlage
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Der Ausschuss für Mobilität wird in seiner Sitzung am 19. November 2024 die Berichtsvorlage 14/1707 zur Kenntnis nehmen. Gegenstand der Vorlage ist eine Übersicht über eingegangene Eingaben zu Mobilitätsfragen für den Zeitraum von August 2024 bis Oktober 2024.
Die regelmäßige Bereitstellung dieser Informationen folgt einer Anregung der Vorsitzenden aus der konstituierenden Sitzung des Ausschusses. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Transparenz der Verbandsarbeit zu erhöhen, indem Anfragen, Eingaben und Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Vereinen, Verbänden und Initiativen in tabellarischer Form dem Ausschuss vorgelegt werden.
Die vorliegende Berichtsvorlage weist keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt aus und ist budgetneutral. Zudem wurden im Rahmen eines Klima-Checks keine klimarelevanten Auswirkungen der Maßnahme festgestellt.
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- 5Anfragen nach RVR-Gesetz
- 5.1Nachtleuchtende FahrbahnmarkierungZur Vorlage · 14/1768 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ruhrfraktion hat mit der Drucksache 14/1768 eine Fraktionsanfrage zum Einsatz nachtleuchtender Fahrbahnmarkierungen im Regionalverband Ruhr eingereicht. Hintergrund der Anfrage ist die Prüfung von Möglichkeiten zur Erhöhung der Unfall- und Verkehrssicherheit, wobei insbesondere die Sichtbarkeit auf schlecht beleuchteten Radwegen thematisiert wird.
In der Vorlage werden verschiedene technische und rechtliche Fragen an die Verwaltung gestellt. Christian Krampitz fragt im Namen der Fraktion an, ob der Verwaltung nachtleuchtende Fahrbahnmarkierungen bekannt sind und ob deren Verwendung nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) zulässig ist. Zudem wird erfragt, ob solche Markierungen bereits im Verbandsgebiet zum Einsatz kommen.
Ein weiterer Bestandteil der Anfrage betrifft die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie die Abwägung von Vor- und Nachteilen. Die Verwaltung wird um eine Schätzung der zusätzlichen Kosten pro Kilometer gebeten. Darüber hinaus stellt die Fraktion die Frage, ob die Einrichtung eines Teststücks mit nachtleuchtender Fahrbahnmarkierung für die Verwaltung vorstellbar ist.
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- 6Mitteilungen der Vorsitzenden
- 7Mitteilungen der Verwaltung