14. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
Gremium: Betriebsausschuss RVR Ruhr Grün
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Tagesordnung
- 1Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung des Betriebsausschusses (öffentlicher Teil)
- 2Zusammenarbeit mit den Biologischen Stationen in der Metropole RuhrZur Vorlage · 14/1501 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss RVR Ruhr Grün setzt sich im Rahmen der Berichtsvorlage mit der Nummer 14/1501 mit der Zusammenarbeit zwischen dem Regionalverband Ruhr und den Biologischen Stationen in der Metropole Ruhr auseinander. Die Vorlage dient dazu, die Kooperation innerhalb des Ausschusses zur Kenntnis zu nehmen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in dem Dokument festgehalten, dass für die kommenden Haushaltsjahre keine Nachveranschlagung oder Bereitstellung überplanmäßiger bzw. außerplanmäßiger Mittel notwendig ist. Die Vorlage weist eine Haushaltsneutralität aus.
Zudem wurde im Rahmen der Vorlage ein Klima-Check durchgeführt. Dabei wurden keine klimarelevanten Auswirkungen der Kooperation mit den Biologischen Stationen festgestellt. Der inhaltliche Sachverhalt zur Zusammenarbeit basiert auf einer beigefügten Präsentation der Biostationen.
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- 3Anhebung der Zuschussbeträge an die Biologischen StationenZur Vorlage · 14/1502 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss von RVR Ruhr Grün beabsichtigt, die Förderung der sieben Biologischen Stationen im Verbandsgebiet im Rahmen der FÖBS-Richtlinien fortzusetzen. Die Beschlussvorlage 14/1502 sieht eine Anpassung der Zuwendungshöhe vor, die auf einer Änderung des Wertes einer Verrechnungseinheit (VE) basiert. Nach Mitteilung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen steigt dieser Betrag im Jahr 2024 von 60,95 Euro auf 79,39 Euro.
Durch diese Anpassung erhöht sich die Gesamtsumme der Zuwendungen für die Stationen von voraussichtlich 201.909,99 Euro im Jahr 2023 auf 273.238,91 Euro im Jahr 2024. Dies entspricht einer Erhöhung um rund 61.984 Euro. Die Finanzierung der Stationen erfolgt nach dem FÖBS-Modell, bei dem das Land Nordrhein-Westfalen bis zu 80 Prozent der Bemessungsgrundlage übernimmt, während die restlichen 20 Prozent durch Komplementärmittelgeber wie Städte, Kreise oder den RVR getragen werden.
Die zusätzlichen Kosten für das Jahr 2024 werden durch Minderaufwendungen im Fachbereich IV (Ökologische Gemeinwohlleistungen) gedeckt, sodass keine zusätzliche Mittelbereitstellung über den Plan hinaus erforderlich ist. Die zukünftigen Haushaltsmittel sollen die veränderten Bedarfe entsprechend berücksichtigen.
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- 4Zusammenarbeit mit dem Geopark Ruhrgebiet e.VZur Vorlage · 14/1503 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss von RVR Ruhr Grün setzt sich im Rahmen seiner Sitzung am 5. Juni 2024 mit der Zusammenarbeit mit dem Geopark Ruhrgebiet e.V. auseinander. Gegenstand der vorliegenden Berichtsvorlage ist die Information über die Kooperation zwischen beiden Institutionen, wobei ein Vertreter des Geoparks Ruhrgebiet e.V. am Veranstaltungstag einen entsprechenden Vortrag halten wird. Der Ausschuss soll den Inhalt dieses Vortrags zur Kenntnis nehmen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sind laut dem Dokument keine zusätzlichen Mittelbereitstellungen oder Nachveranschlagungen im Haushaltsplan notwendig, sodass die Angelegenheit als haushaltsneutral eingestuft wird. Auch im Rahmen eines durchgeführten Klima-Checks ergaben sich für dieses Vorhaben keine klimarelevanten Auswirkungen. Die Unterlagen enthalten zudem keine Hinweise auf veränderte Bilanzwerte durch Veräußerungsgewinne oder -verluste.
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- 5Übernahme der Halde Wehofen, Dinslaken von der RAG AktiengesellschaftZur Vorlage · 14/1504 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss RVR Ruhr Grün hat die Übernahme der Halde Wehofen in Dinslaken von der RAG Aktiengesellschaft zur Kenntnis genommen. Das Gelände der Halde Wehofen-Ost umfasst etwa 22,4 Hektar und eine Höhe von 36 Metern. Aufgrund laufender Verhandlungen mit Eigentümern und Genehmigungsbehörden wird die Übernahme voraussichtlich zum 1. Januar 2025 erfolgen, statt wie ursprünglich geplant zum 1. Juli 2024.
Die Fläche besteht überwiegend aus Wald- und Wiesenflächen und dient als Lebensraum für geschützte Arten, darunter ein Uhu-Brutplatz. Eine mögliche Nutzung der Halde für Windenergie oder zur Naherholung muss im Hinblick auf den Biotop- und Artenschutz geprüft werden. Im Zuge des Eigentümerwechsels sind bauliche Anpassungen erforderlich, wie etwa der Rückbau von Zäunen gemäß dem Landesforstgesetz sowie die Sicherung von Höhenunterschieden nach der Landesbauordnung. Zudem ist die Brandgefahr durch trockene Vegetation im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht zu berücksichtigen.
Für die Pflege und Unterhaltung erhält der Regionalverband Ruhr für die ersten zwanzig Jahre einen Betrag von circa 231.000 Euro, was einer jährlichen Beteiligung von etwa 11.550 Euro entspricht. Die finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt werden als neutral bewertet, da keine zusätzliche Mittelbereitstellung erforderlich ist.
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- 6Technische Betriebsanweisung VerkehrssicherungZur Vorlage · 14/1505 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage mit der Nummer 14/1505 behandelt die technische Betriebsanweisung zur Verkehrssicherung im Bereich von RVR Ruhr Grün. Der zuständige Betriebsausschuss nahm diese Anweisung in seiner Sitzung am 5. Juni 2024 offiziell zur Kenntnis. Die detaillierten Inhalte der technischen Vorgaben sind in einer begleitenden Präsentation zur Verkehrssicherung aufgeführt, die Bestandteil der Vorlage ist.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Drucksache festgehalten, dass die Umsetzung der Betriebsanweisung haushaltsneutral erfolgt. Es ist keine Nachveranschlagung von Mitteln oder eine außerplanmäßige Bereitstellung von Budget erforderlich, da keine Abweichungen zum bestehenden Haushaltsplan entstehen. Auch für die Bilanz des Verbandes ergeben sich aus dieser Vorlage keine Auswirkungen durch Veräußerungsgewinne oder -verluste.
Im Rahmen eines durchgeführten Klima-Checks wurden zudem keine klimarelevanten Auswirkungen der technischen Betriebsanweisung festgestellt. Die Bearbeitung der Unterlagen erfolgte durch die zuständigen Stellen, unter anderem durch den Betriebsleiter Holger Böse und die Beigeordnete IV Nina Frense.
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- 7Umsetzung der Klimaschutzvereinbarung mit der AGR für die 'Wiederbewaldung und Pflege von Kalamitätsflächen'Zur Vorlage · 14/1506 · Berichtsvorlage
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Der Betriebsausschuss RVR Ruhr Grün setzt sich im Rahmen seiner Sitzung am 5. Juni 2024 mit der Umsetzung einer Klimaschutzvereinbarung auseinander. Die vorliegende Berichtsvorlage Nr. 14/1506 behandelt die Vereinbarung mit der AGR zur „Wiederbewaldung und Pflege von Kalamitätsflächen“. Der Ausschuss wird dazu aufgefordert, die Umsetzung dieser Maßnahmen zur Kenntnis zu nehmen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen ist festzuhalten, dass für das Vorhaben keine Nachveranschlagungen oder zusätzliche Mittelbereitstellungen aus dem Haushaltsplan erforderlich sind. Die Maßnahme wird als haushaltsneutral beschrieben. Im Rahmen des durchgeführten Klima-Checks ergaben sich keine weiteren klimarelevanten Auswirkungen durch diesen Vorgang.
Die Vorlage wurde von der zuständigen Verwaltung unter Beteiligung von Regionaldirektor Garrelt Duin, der Beigeordneten IV Nina Frense sowie dem Betriebsleiter Holger Böse erstellt.
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- 8Anfragen und Mitteilungen
- 8.1Verkehrssicherungsmaßnahme an der Ruine Raffenburg
- 8.2Klimaangepasstes Waldmanagement
- 8.3Antwort auf die Anfrage der Ruhrfraktion Situation und Zukunftsperspektiven des Waldes im Gebiet des Regionalverbandes RuhrZur Vorlage · 14/1587-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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Die Antwort auf die Anfrage der Ruhrfraktion zum Zustand und zur Zukunft der Wälder im Regionalverband Ruhr (RVR) erläutert die Auswirkungen des Klimawandels auf die Bestände. Insbesondere Fichten- und ältere Buchenbestände waren unter Hitze und Trockenheit geschädigt, wobei die Bodenfeuchtigkeit durch jüngere Niederschläge wieder zugenommen hat. Seit den 1970er Jahren setzt der RVR auf Waldumbau hin zu artenreicheren, mehrschichtigen Mischbeständen sowie auf die Wiederbewaldung mit klimastabileren Baumarten nach den Grundsätzen naturgemäßer Waldwirtschaft.
Für die kommenden fünf Jahre sind die Wiederbewaldung von Kalamitätsflächen, insbesondere im Revier Süd, sowie die Erhöhung des Totholzanteils und die Ausweisung von Prozessschutzflächen geplant. Die forstlichen Wirtschaftspläne berücksichtigen dabei Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsanforderungen. Im Bereich der interkommunalen Zusammenarbeit findet ein fachlicher Austausch statt; zudem wurde ein Förderantrag für das Programm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ gestellt.
Die Aufwendungen für den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb belaufen sich im Jahr 2024 auf 1.265.000 Euro. Lieferengpässe traten lediglich temporär bei bestimmten Sortimenten der Traubeneiche auf, was durch den Einsatz von Alternativen oder Eigenanbau ausgeglichen wurde. Die Umsetzung von Wiederbewaldungsmaßnahmen erfolgt als mehrjähriges Projekt und kann durch Witterungseinflüsse zeitlich beeinflusst werden.
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- 8.4Antwort auf die Anfrage der Ruhrfraktion Bekämpfung und Prävention von Schäden durch den Borkenkäfer in deutschen WäldernZur Vorlage · 14/1588-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Antwort auf eine Anfrage der Ruhrfraktion zum Thema Borkenkäfer legt der Betriebsausschuss RVR Ruhr Grün den aktuellen Stand der Waldsituation im Regionalverband Ruhr dar. Derzeit ist aufgrund der Witterungsverläufe der vergangenen Monate kaum oder nur vereinzelt ein Befall durch Borkenkäfer festzustellen. In den vorangegangenen Jahren waren primär Fichtenbestände betroffen, die jedoch lediglich etwa fünf Prozent der Baumartenverteilung in den RVR-Waldflächen ausmachen. Im Zeitraum von 2018 bis 2021 fielen rund 147.000 Erntefestmeter Kalamitätsholz an, was mit Mehraufwendungen bei der Holzernte sowie Mindererlösen durch Qualitätsverluste und ein Überangebot am Markt verbunden war. Zudem entstanden Kosten für die Wiederbewaldung.
Zur Prävention setzt der RVR auf forstwirtschaftliche Maßnahmen wie den Verzicht auf Fichtenanbau an ungeeigneten Standorten sowie die Förderung klimastabilerer Baumarten in Mischbeständen mit mindestens fünf verschiedenen Arten. Die Bekämpfung umfasst das Monitoring, den zeitnahen Einschlag befallener Bäume und die zügige Holzabfuhr. Während die Zusammenarbeit mit angrenzenden Waldbesitzern aufgrund der kleinteiligen Parzellierung oft schwierig ist, beteiligt sich der RVR an der Task-Force Käfer des Landes Nordrhein-Westfalen sowie an der Arbeitsgruppe Großstadtwälder. Die vorliegenden Informationen haben keine Auswirkungen auf den Haushalt.
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- 1Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung des Betriebsausschusses (nichtöffentlicher Teil)nicht öffentlich
- 2RVR Ruhr Grün - Vierteljahresbericht I. Quartal 2024nicht öffentlich
- 3Anfragen und Mitteilungennicht öffentlich